Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr den Gesetzesentwurf der Ampel zur Abgeordnetenbestechung?

Das Vertrauen in die Demokratie sowie die derzeitige Regierung befindet sich bei vielen Menschen hierzulande auf dem Tiefpunkt. Um das Vertrauen in die demokratischen Strukturen zu stärken, nimmt die Ampel-Regierung nun bestechliche Abgeordnete ins Visier...

Ein neuer Gesetzesentwurf zur Stärkung des Demokratievertrauens

Bislang konnten Personen, die ihr Abgeordnetenmandat ausgenutzt haben, um nebenbei Geschäfte zu machen, strafrechtlich nicht behelligt werden. Die Ampel-Fraktionen wollen am heutigen Dienstag über einen Gesetzesentwurf debattieren, der das ändern soll: Von nun an soll Parlamentariern, die unter Ausnutzung ihrer Stellung und ihres Mandats Geschäfte machen, eine bis zu dreijährige Haft oder eine Geldstrafe drohen. Zudem soll das Strafgesetzbuch entsprechend geändert werden. Dieses sieht bisher lediglich Strafen vor, wenn Abgeordnete für ein spezifisches Verhalten bei der Ausübung ihres Mandats - z.B. eine Rede oder ein bestimmtes Abstimmungsverhalten im Bundestag - Geld oder andere Vorteile erhalten.

SPD, Grüne und FDP reagieren mit der Gesetzesverschärfung vor allem auf die Maskenaffären früherer CSU-Abgeordneter während der Corona-Pandemie. Ziel sei es, den Bürgern zu signalisieren, dass Abgeordnete ihr Amt im Sinne des Allgemeinwohls und nicht für persönliche Vorteile bekleiden. Die Grünen-Rechtspolitikerin verweist darauf, dass derartig schädliches Verhalten "das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität politischer Prozesse [sowie] [...] den Demokratieverdruss" nachhaltig beeinflussen würden.

Laut Korruptionswahrnehmungsindex 2023 der Organisation Transparency International lag Deutschland lediglich auf Platz neun. Die stellvertretende Vorsitzende von Transparency Deutschland, Margarete Bause, sagte, Deutschland trete vor allem beim Thema Korruptionsbekämpfung seit Jahren auf der Stelle.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr den geplanten Gesetzesentwurf der Regierung? In welchen Bereichen sollten Amtsinhaber ebenfalls stärker geprüft / sanktioniert werden können? Welche Maßnahmen sollten seitens der Regierung ergriffen werden, um das Vertrauen in die Politik / politische Prozesse wiederherzustellen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-02/abgeordnetenbestechung-strafen-haft

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bestechung-abgeordnete-ampel-100.html

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Meinung des Tages: Der neue Tatendrang des Kanzlers - wie bewertet Ihr die jüngsten Maßnahmen im Thema Migrationspolitik?

Nicht zuletzt angesichts der jüngsten Wahlerfolge der AfD steht die Bundesregierung beim Thema Migration unter Zugzwang. Nun gab es ein geheimes Treffen zwischen Scholz, Lindner und Habeck, in welchem über Verschärfungen, aber auch Erleichterungen für Schutzsuchende gesprochen wurde…

Wiederbelebung des „Deutschlandpakts“

Insbesondere in den letzten Wochen ist es relativ ruhig um den „Deutschlandpakt“ geworden. Die Länder haben vor allem Fortschritte in der Asylpolitik zur Bedingung des von Kanzler Scholz geforderten Pakts gemacht. Nun scheint etwas Bewegung in die Sache zu kommen: Der Kanzler hat die Länder sowie den CDU-Chef Friedrich Merz, Boris Rhein (CDU) und Stephan Weil (SPD) zum Spitzengespräch eingeladen. Im für Freitagabend geplanten Gespräch soll es primär um die Migrationspolitik des Landes gehen. Merz habe die Einladung mit Vermerk darauf, dass in der Migrations- und Asylpolitik dringender Handlungsbedarf bestehe, dankend angenommen.

 

Die neue Entschlossenheit des Kanzlers

Auch in einem ARD-Interview zeigte sich Kanzler Scholz, dem in den letzten Monaten Führungsschwäche vorgeworfen wurde, überraschend entschlossen. Hier erwähnte er, dass „die Zahlen derjenigen, die heute als Flüchtlinge kommen, zu hoch“ seien. Scholz verwies darüber hinaus auf EU-Pläne, mithilfe derer die Migration nach Europa in Zukunft eingeschränkt werden soll. Wenngleich innerhalb der Bevölkerung häufig der Eindruck entsteht, dass Deutschland die alleinige bevorzugte Destination von Schutzsuchenden sei, bemerkte der Kanzler, dass andere westliche europäische und nicht-europäischen Staaten vor ähnlichen Aufgaben stünden. Mit Blick auf die Erweiterung von sicheren Herkunftsstaaten zeigte sich Olaf Scholz zuversichtlich; hier wolle man zeitnah Moldau sowie Georgien auf die Liste der sicheren Herkunftsländer setzen.

Überarbeite Maßnahmen in der Migrationspolitik

Bisher war man sich seitens der Ampelkoalition nicht einig, welche Maßnahmen sich zur Begrenzung von illegaler Migration als adäquat herausstellen würden. Das im Sommer von Innenministerin Faeser vorgelegte Diskussionspapier zum Thema wurde besonders von den Grünen kritisiert. Vor wenigen Tagen allerdings trafen sich Bundeskanzler Scholz, Finanzminister Lindner und Wirtschaftsminister Habeck zu einem Geheimtreffen, um nach massiver Unzufriedenheit seitens von Bevölkerung, Städten und Kommunen sowie hinsichtlich der Wahlerfolge der AfD wieder Bewegung in das Thema Migrationspolitik zu bringen.

Ein neuer Gesetzesentwurf, der sich teilweise an den von Faeser vorgeschlagenen Maßnahmen orientiert, sieht insgesamt zwölf Gesetzesverschärfungen vor, die Abschiebungen erleichtern sollen. Der Ausreisegewahrsam, auf Grundlage dessen Ausreisepflichtige zehn Tage festgehalten werden konnten, soll nun auf 28 mögliche Tage erweitert werden. Ein neu geschaffener Ausweisungstatbestand „Organisierte Kriminalität“ soll insbesondere die Ausweisung vor Schleusern sowie deren Helfern erleichtern.

Ferner sollen Behörden bei der Suche nach Ausreisepflichtigen mit weiteren Kompetenzen ausgestattet werden: Durften bislang nur Wohnräume durchsucht werden, will die Bundesregierung Ermittlern künftig ermöglichen, andere Zimmer und Wohnungen in Unterkünften betreten und Schließfächer oder Handys zum Zweck der Identitätsfeststellung durchsuchen zu dürfen. Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, sollen zudem weniger Geld erhalten, da das Leben in einer Unterkunft weniger Ausgaben impliziere.

Neben Verschärfungen möchte man Geflüchteten mit Aufenthaltsstatus einige Erleichterungen bieten: So sollen sie grundsätzlich früher arbeiten dürfen und somit in den Arbeitsmarkt als auch die Gesellschaft integriert werden. Ausgeschlossen sind allerdings Menschen aus sicheren Herkunftsländern oder Personen, die ihre Identität verschleiern.

Zur vielfach geforderten Umstellung von Geld- auf Sachleistungen hingegen ist im aktuellen Gesetzentwurf nichts zu lesen. Hierbei ist jedoch zu erwähnen, dass dafür die Länder zuständig wären. Auch zur Ausweitung der sicheren Herkunftsländer auf einige Staaten Nordafrikas ist – da sich die Grünen mit Blick auf die Menschenrechtslage in den entsprechenden Ländern dagegen stemmen – ebenfalls nichts zu lesen.

Noch vor der Ministerpräsidentenkonferenz im November soll das Asylpaket im Kabinett verabschiedet werden. Danach muss noch der Bundestag zustimmen.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr den neuen Tatendrang des Kanzlers in puncto Migrationspolitik? Was denkt Ihr über die geplanten Gesetzesänderungen? Welche weiteren Maßnahmen / Regeln würdet Ihr Euch wünschen? Inwieweit könnte der AfD, sofern konsequent gehandelt wird, der politische Wind aus den Segeln genommen werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/migration-asylpaket-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/scholz-tagesthemen-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/deutschlandpakt-spd-union-100.html

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Meinung des Tages: Was haltet ihr von den neuen Gesetzentwürfen zur Sterbehilfe?

Sterbehilfe ist ein umstrittenes Thema. Bis Februar 2020 war in Deutschland der assistierte Suizid strafbar. Das heißt, dass eine sogenannte „geschäftsmäßige Sterbehilfe“ verboten war.
Sowohl Ärzte als auch Betroffene haben gegen diese Regelung geklagt, mit dem Ergebnis, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Verbot als verfassungswidrig einstufte und das Strafgesetz aufhob.

Doch was genau ist der assistierte Suizid überhaupt?

Darunter fällt die Beihilfe zur Selbsttötung, beispielsweise durch die Beschaffung oder Bereitstellung von tödlichen Mitteln. Anders als bei der in Deutschland verbotenen aktiven Sterbehilfe muss der Patient in diesem Fall die Medikamente jedoch selbst einnehmen.

Der assistierte Suizid unterscheidet sich von der verbotenen aktiven Sterbehilfe, bei der ein Arzt dem Patienten das Mittel zuführen würde, ebenso wie von der erlaubten passiven Sterbehilfe, bei der auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichtet wird und von der erlaubten indirekten Sterbehilfe, bei der beispielsweise schmerzlindernde Medikamente verabreicht werden mit dem Wissen, dass diese ein früheres Versterben zur Folge haben.

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der assistierte Suizid in einer Grauzone. Dies soll sich nun ändern. Zwei Abgeordnetengruppen im Bundestag haben Initiativen zum Gesetzesentwurf zusammengeführt.
Dieser Entwurf besagt unter anderem, dass eine gesetzliche Verankerung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben notwendig sei. Für die Selbsttötung soll es also klar definierte, gesetzlich verankerte Parameter geben.

Die entsprechenden Abgeordnetengruppen sehen in ihren Entwürfen vor, dass Ärztinnen und Ärzte künftig Volljährigen ein Mittel zur Selbsttötung verschreiben dürfen. Dies setzt voraus, dass die entsprechenden Patienten ihr Leben aus eigenem und freiem Willen beenden möchten. Eine weitere Voraussetzung soll darüber hinaus eine Beratung sowie die Aufklärung sein. Frühestens drei bis spätestens zwölf Wochen nach dieser Aufklärung soll es dann möglich sein, die entsprechenden Arzneimittel zu verschreiben.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet ihr von der neuen Initiative? Sollte die beschriebene Sterbehilfe gesetzlich verankert werden? Oder findet ihr, dass sogar die aktive Sterbehilfe oder keins von beidem erlaubt sein sollte?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.ndr.de/kultur/Sterbehilfe-Was-ist-in-Deutschland-erlaubt-was-strafbar,sterbehilfe386.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/suizidbeihilfe-100.html

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestag-abgeordnete-einigen-sich-auf-gemeinsame-sterbehilfe-initiative-a-003fac57-6202-44a0-86f1-3d566687d2e4

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Gesetz zur Verhinderung von militanten Versammlungen /Welche Grundrechte sind betroffen?

Hallo,

für meine Hausarbeit in Grund- und Menschenrechte brauche ich bzgl. des Sachverhaltes etwas Hilfe und würde gerne Wissen wollen, welche Rechte hier laut dem Sachverhalt betroffen sein könnten. Vllt ist ja der ein oder andere dabei der mir weiterhelfen kann ?! :/

Zu prüfen ist, ob diese Vorschrift mit den Grundrechten des GG und der EMRK vereinbar ist.

Der Sachverhalt:

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit den Ausschreitungen bei Versammlungen gegen den G 20- Gipfel in Hamburg im Sommer 2017 hat der Berliner Senat den Entwurf für ein „Gesetz zur Verhinderung von militanten Versammlungen“ beschlossen und dem Berliner Abgeordnetenhaus zugeleitet. Der Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses berät den Gesetzentwurf. Er hat den Polizeipräsidenten in Berlin um eine Stellungnahme gebeten. Das Justiziariat des Polizeipräsidiums ist mit den verfassungsrechtlichen Aspekten der Stellungnahme befasst. Als Mitarbeiter/in dieser Dienststelle erhalten Sie den Auftrag, ein Gutachten zu der Frage zu erstellen, ob die vorgeschlagene Vorschrift mit den Grundrechten des Grundgesetzes (GG) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar ist.

Der Gesetzentwurf lautet:

„Gesetz zur Verhinderung von militanten Versammlungen

§ 1 Ein Camp, das keinen unmittelbaren Bezug zu Akten der Meinungskundgabe einer Versammlung hat, sondern vorwiegend der Versorgung von Personen dienen soll, die anderweitig an einer Versammlung teilnehmen, stellt keine nach § 1 Absatz 1 Versammlungsgesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 1978, BGBl. I S. 1789, zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 8.12.2008, BGBl. I S. 2366) geschützte öffentliche Versammlung dar. Ein Camp im Sinne von Satz 1 kann insbesondere dann vorliegen, wenn 1. Zelte zu Übernachtungszwecken, 2. Sanitäranlagen und 3. Kochgelegenheiten vorgesehen sind oder vorgehalten werden.

§ 2 Bei Versammlungen, bei denen ein militanter Verlauf nicht ausgeschlossen werden kann, sollen, soweit Einsatzkräfte verfügbar sind, voll ausgerüstete SEK-Einheiten die Versammlung gut sichtbar begleiten.

 § 3 Dieses Gesetz schränkt das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes) ein.

§ 4 Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.“

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