Gesetzesentwurf zitieren?
Hallo zusammen,
bin momentan dabei eine wissenschaftliche Arbeit zu verfassen und stehe vor einem Problem.
Wie gebe ich einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung in der Fußnote, und wie im Literaturverzeichnis an? Und vorallem: kommt es überhaupt ins Literaturverzeichnis?
Hab da schon einiges gelesen und viele sind wohl verschiedener Meinung :/
Es handelt sich um den Gesetzesentwurf zur MPB und dem Bestellerprinzip.
Es ist auch noch eine Internetquelle(da aus dem Internet).
Momentan steht in meiner Fußnote: Vgl. BT-Drs. 18/3121 S. 1
Und im Literaturverzeichnis: Deutscher Bundestag (2014), Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG), BT-Drucks. 18/3121, Berlin. URL: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetze/20141001_GesEBReg_Mietpreisbremse_Kab.pdf?__blob=publicationFile. Stand: 2015-06-05
Wäre für Ratschläge sehr dankbar :)
Vielen Dank!
Mfg Eizzkimo
2 Antworten
Gegenfrage: Warum willst du den Gesetzentwurf zitieren, wenn das Gesetz bereits bekanntgegeben wurde? Nimm doch den beschlossenen Gesetzestext und die dazugehörige Fundstelle (BGBl. I usw.). Oder willst du Teile der Begründung zitieren?
Also, das Gesetz selbst ist bereits veröffentlicht. Du zitierst also unter Angabe des Bundesgesetzblattes.
Die Begründung wird tatsächlich mit der Angabe der Bundestagsdrucksache zitiert. Ich schau mal eben, wie das dann aussehen muss. Sekunde! :)
es kommt darauf an, welche zitationsregeln von deiner uni gefordert werden und in welchem stil du zitierst ;) je nach Stil ist die Zitation im Text oder in der Fußnote und im Literaturverzeichnis anders. Und ja, alle Quellen werden im Literaturverzeichnis angegeben
Ja das ist mir mehr oder minder klar..allerdings muss es doch eine ordentliche herangehensweise geben, die nicht als falsch angesehen werden kann.
übrigens sagt die Fakultät Jura der uni Freiburg, dass gesetzestexte und ähnliches nicht ins Literaturverzeichnis kommen.
Quelle: URL: http://www.jura.uni-freiburg.de/institute/ipr3/downloads/alte-dateien/hinweise-zur-seminararbeit-1, Seite 1, Punkt 3, 2. Absatz
dann wird das so von der Fakultät der Uni Freiburg so für die Studenten gewünscht. Jede Uni hat da ihre eigenen Vorgabeb, wir sollen z.B. gar nicht mit Fußnoten arbeiten sondern den APA6 Style zur Zitation verwenden.
Schau mal auf die Seite deiner Uni, da muss esirgendwo Richtlinien dazu geben, verlass dich nicht auf die Seiten anderer Unis (ausser du studierst zufällig in Freiburg, was ich ja nicht weiss)
Nein ich studiere nicht in Freiburg :)
Ja diese Richtlinen müsste es geben. Allerdings konnte ich hierzu noch nichts finden.
Naja mal sehen...
Danke.
Japp die Begründung ist für mich wichtig.
Aber ich werde ebenfalls das Gesetz selbst zitieren. Nur dort ist es auch so eine Sache..landet das im Literaturverzeichnis? und wie in die Fußnote? Mit "Bt.-Drs. xy"?