HGB zititeren
Hallo, ich möchte in einer wissenschaftlichen Arbeit auf das HGB bzw. eines seiner Artikel verweisen. Muss ich dazu eine Quellenangabe machen? Ich geh mal davon aus. Aber wie macht man das beim HGB? Wer ist der Herausgeber? Danke!
3 Antworten
Für Gesetze gibt es keinen "Herausgeber" oder "Autor", deshalb schreibt man da keinen Namen dran.
Im Text selbst erscheint z.B. nur die Angabe "§ 17 II HGB" bzw. "§ 17 Abs. 2 HGB". Die vollständige Angabe im Literaturverzeichnis oder in der ersten Fußnote, in der du dich auf das HGB beziehst, lautet:
"Handelsgesetzbuch (HGB) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 1. März 2011 (BGBl. I S. 288) geändert worden ist"
In diesem Beispiel handelt es sich um die aktuelle Fassung des HGB. Je nachdem, welche Fassung du verwendet hast, müsstest du die Angabe anpassen. Normalerweise steht die entsprechende Angabe ganz am Anfang des Gesetzes.
Wenn du ein Gesetzbuch zitierst solltest du das ganze direkt dahinter (bzw. in Fußnote, je nach Zitierstil) vermerken. Und zwar in der Form: § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 HGB
Ins Literaturverzeichnis werden Gesetzestexte nicht aufgenommen.
Zumindest sagt das die Uni Tübingen so: http://www.jura.uni-tuebingen.de/einrichtungen/cz/mitarbeiter/daniel-rau/zitieren.pdf
Hinweis auf HGB § ist ausreichend und klar. Das Handelsgesetzbuch hat keinen Herausgeber den du nennen müßtest.