Hallo,
Ich arbeite in einer Einrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung. Dort werden Lebensmittel weggeschlossen, weil das von einer Mutter ausdrücklich gefordert wurde/wird, deren Tochter unbedingt Gewicht verlieren soll. Die Mutter ist - wie alle Eltern unserer KlientInnen - die gesetzliche Betreuung.
Das ist ja Fremdbestimmung (die Menschen dürfen nur das und nur dann Essen, wenn wir MA das erlauben und dabei sind.)
Nun ist aber die Frage, ob das nicht auch eine freiheisbeschränkende (wenn nicht sogar Freiheitsentziehende) Maßnahme ist? Kann mir jemand diese Frage beantworten? Denn dann bräuchten wir ja eine richterliche Anordnung (die wir nicht haben), sofern es nicht therapeutisch erklärt werden kann (Gewichtsreduktion)...
LG Selkiade
PS: Bitte nur ernstgemeinte Fragen, die auch fundiertes Wissen beeinhalten. Danke!