Stromzähler und Sicherungskasten in den Keller ab 2035?

Hallo zusammen,

wir renovieren gerade eine Mietwohnung in einem Mehrparteienhaus. In der Wohnung gab es nur eine Phase L1, demnach auch keinen Durchlauferhitzer. Das wollten wir ändern (21kW DLErhitzer anbringen):

Ausgangszustand

  • Haus Baujahr: 1960
  • Verkabelung in der Wohnung 1.5mm2, 3 adrig, rot/grau/schwarz
  • Der Stromkasten+ Stromzähler(verplombter,digital display) befindet sich im Hausflur (wie bei allen Parteien im Haus)
  • 4 Sicherungen für die ganze Wohnung
  • PEN System, also ohne Schutzleiter

Wir haben den Elektriker geholt, da wir vom Zähler L2 und L3 noch bräuchten, dieser meinte:

  • Der Elektriker will keine L2,L3 ziehen, ohne den Stromzähler in den Keller zu versetzen (Pflicht ab 2035, Zentralisierung, Brandschutzes etc.)🤦🏻‍♂️.
  • Er meinte Zähler+Sicherungen im Flur wäre illegal.
  • Er kann es machen, verplombt ihn aber nicht -> rät davon ab, wenn man vermieten will (wollen wir)
  • Im Keller ist ein PE, anscheinend nur in die Wand gesteckt (also ohne Erdspiess...), dies scheint nicht korrekt zu sein.

Der Elektriker wird nur tätig wenn

  • Komplett neue Wohnungsverkabelung
  • Sicherungskasten in die Wohnung
  • neue Zuleitung von Keller über Kamin in die Wohnung
  • Zähler im Keller
  • Erdspiess für PE setzen 

Gibt es diese Regelung das ab 2035 alle Stromzähler/Kästen aus dem Flur in der Keller müssen?

Es ist natürlich ein erheblicher Mehraufwand, uns würde es reichen L2,L3 in den Sicherungskasten zu ziehen und den Durchlauferhitzer anzuschließen

Danke

Grüße

Elektrik, Recht, vermieterpflichten, Vermieterrecht, Schutzleiter, Stromkasten, Unterverteilung

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