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Stromkasten und Verordnungen?

hallo zusammen,

wir (erbengemeinschaft) haben anfang des jahres ein mehrfamilienhaus geerbt. ich selbst bin dort schon eingezogen und zahle an die anderen erben eine teilmiete. wir haben bereits eine wohnung vermietet.

nun haben wir insgesamt drei wohnungen in diesem haus...aber nur 3 zähler..einen für mich..einen für die mittlere wohnung...und dachgeschoss geht auf den allgemeinen zähler.. und ja(!!)wir wissen das es so nicht okay ist.

deswegen haben wir einen elektrikermeister ( der vom stromversorger zugelassen ist ) beauftragt nen weiteren zähler zu setzen. der sicherungskasten hängt im treppenhaus. dahinter, circa 1 meter dahinter liegt das treppengelänge mit treppenaufgang...

für den stromzähler und ein paar leitungen umhängen, wollte er ursprünglich 800 euro...soweit alles gut...jetzt meinte er, dass der sicherungshauptkasten in einem eigenen raum mit feuerschutztür müsste...muss man wohl bei nem 3 familienhaus so machen, da man wohl auch hinter einem sicherungskasten 1,20 platz bräuchte..kosten für den umbau nunmehr 5000 euro. Bis das erledigt ist dürfen wir die dritte wohnung auch nicht vermieten. Falls doch und es passiert was ,wandere ich (bzw. die eigentümer)laut elektriker in den knast. ich will das auch alles richtig machen, aber ich frage mich ob das stimmt. wo genau finde ich diese vorschrift ?angeblich etwas aus der hessischen bauordnung, aber er könnte mir ja theoretisch viel erzählen.....doch ich finde einfach zu dieser vorschrift nix.

hat da jemand ahnung?

Stromkasten

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