Darf mein Vorgesetzter mündlich, ab sofort, Kernarbeitszeiten vorschreiben?

Hallo, folgende Thematik.

Bei uns im Unternehmen gibt es das flexible Arbeitszeitmodell und Gleitzeit. Kernzeiten gibt es nicht. Genauer Wortlaut in der Betriebsvereinbarung: "Es sind keine Kernzeiten festgelegt.".

Hier gibt es dann zwei Unterschiedliche Sachen.

Einmal, ein Supportteam, das trotz gültiger Betriebsvereinbarung verpflichtet wird, von 8-17 Uhr anwesend zu sein. Hierdurch werden sowohl das flexible Arbeitszeitmodell, sowie die Gleitzeit, verhindert. Eine "Entschädigung" für diesen wegfallenden Bonus gibt es nicht.

Dann gibt es die übrigen Teams, die ab sofort, mündlich, verpflichtet wurden, die Kernarbeitszeiten von 9-16 Uhr einzuhalten. Ebenfalls ohne Entschädigung für die Einschränkung der vertraglich festgelegten Arbeitszeitregelungen. Hierdurch wird das flexible Arbeitszeitmodell eingeschränkt.

Als Sahnehäubchen oben drauf, gelten diese Regelungen für einige wenige Mitarbeiter nicht. Diese können weiterhin kommen und gehen wann sie möchten, ohne Probleme zu befürchten. Alle Mitarbeiter haben denselben Verantwortungsumfang im Unternehmen. Sprich, alle machen so ziemlich die selbe Tätigkeit, nur betreuen einen anderen Kundenstamm; der allerdings auch gerne mal umgeworfen wird.

Meine Frage daher:

Darf der Arbeitgeber dies einfach so, ohne beidseitige (schriftliche) Zustimmung bzw. Anpassung des Arbeitsvertrages, machen?

Arbeit, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Gesetz, Arbeitszeit, Unternehmen, Betriebsvereinbarung, Gleitzeit, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Urlaub mit Zeitausgleich kombinieren nicht möglich?

Hallo, bin erst seit kurzem bei meiner Firma angestellt. Ich war vorher mehrere Monate in der gleichen Firma über eine Zeitarbeit.

Mir fehlen leider mehrere Tage Urlaub, leider habe ich bereits zu viele Tage verplant. Bislang war das ja kein Problem zumindest nicht über die Zeitarbeit. Mein Urlaubsantrag wurde mir abgelehnt mit der Begründung das ich zu viel Urlaub eingetragen hätte, was ja auch stimmt. Mein Gedanke war eigentlich das ich dafür meinen Zeitausgleich nehme. Ich meine wo für hat man die Überstunden/Zeitausgleich ??? Mein Vorschlag für die restlichen Tage meinen Zeitausgleich nehmen zu dürfen wurde mir vehement abgelehnt. Mit der Begründung das man den Zeitausgleich nur an sehr wenigen Tagen und nicht mehrere aufeinmal nehmen darf.

Das ging dann leider sogar so weit das man mir gesagt hat warum ich den Arbeitsvertrag unterschrieben habe wenn ich schon soviel Urlaub eingeplannt habe usw. Ich bin meinen Arbeitsvertrag durch gegangen und im Bezug auf den Zeitausgleich stand da nichts drinnen. Hab dann auch eine Betriebsvereinbarung gesucht den ich leider nicht gefunden habe. Der Betriebsrat meine zu mir das es nicht verpflichtet sei die Betriebsvereinbarung auszuhängen. Weil da ja auch ganz alte Sachen drinnen stehen würden.

Darauf hin meinte ich ob ich die Betriebsvereinbarungen einfach riechen soll ? Das fande ich unter aller Kanone von dem.

Was noch hinzu kommt ist das ich die Abteilung gewechselt hatte. In dieser Abteilung hatten wir noch keinen Meister, nur einen Ingenieur im Büro der für uns zuständig war. Den Antrag hatte ich mitte Januar abgegeben, der wurde mir auch genehmigt. Drei Monate drauf kam raus das er das nicht unterschreiben durfte weil er nicht für uns zuständig war. Das lustige ist das er aber in der zwischenzeit schon sehr oft von mir und meinen Kollegen die Urlaubszettel unterzeichnet hatte.

Langer Rede kurzer Sinn....der Urlaub ist bereits gebucht und zum größten Teil auch angezahlt worden. Was kann ich da machen ?

Danke und sorry für den langen Text :-)

Urlaub, Arbeitsrecht, Betriebsvereinbarung

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