Nur zum Verständnis: laut Zeitungsberichten, die sich auf die offiziellen Handlungsanweisungen berufen, ist es NICHT zulässig eine Vollsanktion auszusprechen wenn sich jemand weigert, sich auf Stellen zu bewerben und ein Vorstellungsgespräch absichtlich verpassen ist auch kein Grund für die neue Vollsanktion. Zulässig ist das nur bei einem konkreten Angebot wie z.B. wenn man sich weigert einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben.
Mich interessiert folgendes: wann bekommt man denn bitte einen Arbeitsvertrag vorgelegt, bei dem man sich weigern könnte ihn zu unterschreiben, wenn man sich überhaupt nirgends bewirbt und nicht zu Vorstellungsgesprächen erscheint? Schwer vorstellbar, dass Arbeitgeber einem einen Job anbieten und den Vertrag vorlegen, wenn man nicht zu Vorstellungsgesprächen erscheint etc.
Auszug aus der Zeitung:
"Zusätzlich müssten sich die Betroffenen ohne wichtigen Grund „willentlich weigern, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen“. Als Beispiele nennt die Bild, die Ablehnung eines „konkreten Arbeitsvertrages“. Dazu müsse es sich um ein konkretes Arbeitsangebot handeln. Die Verweigerung eines Ausbildungsplatzes und einer geförderten Arbeit sowie die Verweigerung, sich zu bewerben oder ein Vorstellungsgespräch wahrzunehmen, gehörten nicht dazu."
Und nein, ich bin kein Bürgergeldempfänger.