Hallo,
es gibt zulassungsfreie Studiengänge, die jedoch ein Vorpraktikum verlangen, wie etwa das Wirtschaftsingenieurwesen der FAU Nürnberg-Erlangen möchte ein Vorpraktikum von min. 6 Wochen Dauer sehen.
Nun frage ich mich:
- Sind damit u. A. auch (freiwillige) Schülerpraktika gemeint?
- Dort steht, ich brauche zB. ein Praktikumszeugnis etc. Bekomme ich das auch beim freiwilligen Schülerpraktikum?
- Zählt es, wenn man mehrere Schülerpraktika absolviert hat und die insgesamt 6 Wochen oder mehr gedauert haben, oder brauchen die EIN Praktikum von min. 6 Wochen?
Danke!
evanshelyn