Mein Ziehsohn wird jetzt 18 Jahre alt. Seine Mutter hat vor 5 Jahren für Ihn die Erbschaft nicht ausgeschlagen. Somit wurde zunächst das Erbe des Vaters angenommen.

Es ist bekannt, dass der Vater Schulden hatte. Wenn ich es richtig verstehe, kann er noch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres die Erbschaft ausschlagen. Ist das so richtig, wie wäre der richtige Ablauf dabei?