Pflichtanteil Erbschaft angenommen - Hemmung Verjährungsfrist?
Mein Ziehsohn wird jetzt 18 Jahre alt. Seine Mutter hat vor 5 Jahren für Ihn die Erbschaft nicht ausgeschlagen. Somit wurde zunächst das Erbe des Vaters angenommen.
Es ist bekannt, dass der Vater Schulden hatte. Wenn ich es richtig verstehe, kann er noch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres die Erbschaft ausschlagen. Ist das so richtig, wie wäre der richtige Ablauf dabei?
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Wenn ich es richtig verstehe, kann er noch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres die Erbschaft ausschlagen. Ist das so richtig, wie wäre der richtige Ablauf dabei?
Ich kenne sicher nicht jeden einzelnen Kniff des Erbrechts, aber mir wäre neu, dass er dies, zumindest nach deutschem Recht, so tun könnte.
Ich meine es gibt was, das geht in Richtung Haftungsbeschränkung... da ist der Zeitraum aber 3 Monate. Und dann gibt es noch Sonderregelungen hinsichtlich des Pflichtteils eines Enterbten Minderjährigen, dass er den später (nach Volljährigkeit) noch geltend machen kann.
Ich beziehe mich auf die Infos, eines Familiengerichtes, dazu. den Link habe ich leider nicht mehr gespeichert. " Der überlebende Ehepartner vertritt das Kind aber gleichzeitig in aller Regel gesetzlich. Dies führt dazu, dass die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs während der Minderjährigkeit gehemmt wird und die Verjährungsfrist nicht abläuft; sie läuft dann grds. mit dem Jahr ab, in dem das Kind 21 Jahre alt wird."
Ich habe so verstanden, dass nach Volljährigkeit, bis Vollendung des 21. LJ , dass Erbe durch den Heranwachsenden, noch ausgeschlagen werden kann.