Pflichtanteil Erbschaft angenommen - Hemmung Verjährungsfrist?

1 Antwort

Wenn ich es richtig verstehe, kann er noch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres die Erbschaft ausschlagen. Ist das so richtig, wie wäre der richtige Ablauf dabei?

Ich kenne sicher nicht jeden einzelnen Kniff des Erbrechts, aber mir wäre neu, dass er dies, zumindest nach deutschem Recht, so tun könnte.

Ich meine es gibt was, das geht in Richtung Haftungsbeschränkung... da ist der Zeitraum aber 3 Monate. Und dann gibt es noch Sonderregelungen hinsichtlich des Pflichtteils eines Enterbten Minderjährigen, dass er den später (nach Volljährigkeit) noch geltend machen kann.


obelix65 
Fragesteller
 16.05.2024, 15:16

Ich habe so verstanden, dass nach Volljährigkeit, bis Vollendung des 21. LJ , dass Erbe durch den Heranwachsenden, noch ausgeschlagen werden kann.

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obelix65 
Fragesteller
 16.05.2024, 18:51
@BeviBaby

Ich beziehe mich auf die Infos, eines Familiengerichtes, dazu. den Link habe ich leider nicht mehr gespeichert. " Der überlebende Ehepartner vertritt das Kind aber gleichzeitig in aller Regel gesetzlich. Dies führt dazu, dass die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs während der Minderjährigkeit gehemmt wird und die Verjährungsfrist nicht abläuft; sie läuft dann grds. mit dem Jahr ab, in dem das Kind 21 Jahre alt wird."

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BeviBaby  16.05.2024, 19:00
@obelix65

Das ist aber die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs. Das hat mit der Ausschlagungsfrist erstmal nichts zu tun.

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