Steuererklärung Nachreichung Unterlagen Gewerbe?

Hallo Zusammen,

ich habe im Jahr 2023 ein Kleingewerbe angemeldet um einen Onlineshop betreiben zu können. Für einige Dienste war eine UstID nötig, die ich auch beim Finanzamt beantragt habe.
Der Onlineshop ging jedoch nie online, machte demnach absolut keinen Umsatz und das Gewerbe wird so schnell wie möglich abgemeldet.

Nun habe ich für das Jahr 2023 eine Einkommensteuererklärung abgegeben bei der jedoch lediglich meine Einkünfte als Angestellter berücksichtigt wurden.

Das Finanzamt bat mich nun Unterlagen nachzureichen. Um genau zu sein, soll ich elektronisch die Umsatzsteuererklärung und EÜR übermitteln.

Bevor ich jetzt irgendwelche "selbst schuld" oder "das hättest du wissen müssen" Antworten bekomme, ich werde draus lernen, das Thema Selbsständigkeit fürs erste auf Eis legen und das Gewerbe zeitnah abmelden.

Nun aber zur Frage:
Muss ich zwangsweise nun einen Steuerberater aufsuchen, der mir dabei unter die Arme greift oder ist es mit Hilfe irgendwelcher Leitfäden möglich diese Unterlagen in Elster nachzureichen?
Hat eventuell jemand Tipps oder Anmerkungen für Dinge, die ich grade nicht betrachte?

Da ich nur für den Fragebogen der steuerlichen Erfassung bei Gründung des Unternehmens in Elster angemeldet war, muss ich den Account jetzt erstmal aktivieren und warte auf den Freischaltcode per Post (hoffentlich alles innerhalb der vom FA angegebenen 14 Tage).
Werde Montag jedenfalls einmal beim FA anrufen und die Sachlage erklären.

Danke im Vorraus!

Selbständigkeit, Einkommensteuer, Gewerbe, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Steuerberater, Steuerrecht, ELSTER, Kleinunternehmerregelung

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