Medikament aus den USA nach Deutschland importieren lassen über den Arzt?

Hallo, ich wollte fragen ist es möglich ein Medikament von den USA, sich über einen Arzt zu beschaffen also ich meine das so, dass der Arzt veranlasst dass legal Natuerlich und im Rahmen des Gesetzes mit einer Genehmigung oder Sonstiges was man dafür braucht, dieses Medikament hier einführt und mir verschreiben tut also ob da eine Möglichkeit besteht sich Präparate von dort über seinen behandelten Arzt importieren zu lassen Medikamente nämlich wo es hier nicht gibt . ich habe ADHS und ich bekomme dafür einmal am Tag eine Tablette elvanse 70 mg plus eine elvanse 50 mg und + 1 Tablette attentin 20 mg, das ist schon eine höhere Dosierung wie es eigentlich offiziell ist aber natürlich nicht verboten weil der Arzt kann die Dosis ja anpassen wie er das wünscht solange er nicht Sie Grenze überschreitet was er verschreiben darf im Monat von diesen Stoffen. Und ja ich benötige halt eine höhere Dosierung aber es ist immer noch nicht ausreichend finde ich ist ja auch jetzt egal darum geht es auch nicht Warum oder weshalb wieso ich das Medikament haben möchte möchte nur wissen ob das irgendwie möglich ist und man das machen kann und wenn man mir beschreiben kann wie man das angehen kann dass man das machen kann wäre mir eine Beschreibung sehr recht und ich wäre dankbar . möchte das Medikament desoxyn haben Dosierung ist erstmal Regal, nur ich weiß dass der Wirkstoff hier in Deutschland soweit ich weiß nicht verschreibungsfähig ist also das weiß ich ziemlich sicher Verkehrsfähigkeit keine Ahnung ich weiß nur es gibt es nicht mehr als Medikament und ja und ich möchte dafür eine Ausnahmegenehmigung also dass mein Arzt mir das Medikament importieren lässt und das dann die Kasse übernehmen tut oder ich von mir aus selber auch übernehmen tue Punkt Bitte löchert mich jetzt nicht mehr Fragen oder macht mir Vorschläge warum ich das nicht machen soll bitte verschont mich damit, ich möchte einfach nur wissen wie ich das bekommen kann und ob das überhaupt geht und der eine ausführliche Erklärung wäre wie ich das bekommen kann und ob das überhaupt geht und der eine ausführliche Erklärung wäre mir am liebsten von jemand wo Ahnung hat. Nachdem ihr mir das erklärt habt sachlich könnt ihr mich auch gerne fragen warum ich das möchte und weshalb und alles halt was euch interessiert falls es euch interessiert aber ich meine Antworten, wo nur drinnen steht dass ich das nicht machen soll oder warum ich das überhaupt haben will oder Verbesserungsvorschläge für meine Medikamentenplan ohne eine konstruktive Antwort könnte euch bitte sparen das sage ich dazu weil , immer vorkommt dass unnötige Antworten kommen wo mir nichts bringen das hasse ich einfach abgrundtief ... vielen Dank an euch

Medikamente, USA, Deutschland, Recht, Arzt, Betäubungsmittel, Gesundheit und Medizin, Handelsrecht, Import-Export, Arzneimittelgesetz
Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz in Österreich?

Hallo an alle zusammen!

Der Fall ist der: ich schlafe sehr schlecht und das schon über Monate. Jedenfalls habe ich dann im Internet recherchiert um ein geeignetes Medikament gegen meine Schlafstörung zu finden. Gefunden habe ich dann auch eines und dieses über eine Internet Apotheke bestellt. Nun ist mir vom österreichischen Zollamt ein eingeschriebener Brief zugestellt worden. In diesem wird mir ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vorgeworfen. Ich kann die Sendung auch nicht einfach nicht annehmen. Da dann eine Anzeige gegen mich erstattet wird. Es handelt sich bei dem Medikament um 100 Tabletten Zopiclone. Meine Frage ist nun: Wie soll ich am besten vorgehen damit ich da nun möglichst straffrei davon kommen?

Vielen Dank im Voraus!

Lg Peter

PS: dieses Hinweisblatt lag bei

Hinweisblatt

Betreffend die Einfuhr von Arzneimittel Gemäß Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 BGBl I Nr. 719/2010 (AWEG 2010)

Sehr geehrter Postkunde!

Für Sie ist eine Postsendung eingelangt, in welcher laut Zollbehörde offensichtlich Arzneiwaren enthalten sind. Sie werden darauf hingewiesen, dass gemäß § 17 Absatz Abs.) 1 AWEG 2010 der Bezug von Arzneiwaren, die von Privatpersonen im Fernabsatz (Abschluss eines Vertrages unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel wie zum Beispiel Telefon oder Internet) bestellt wurden, verboten ist.

Neben anderen Ausnahmen ist die Einfuhr von Arzneiwaren nach den Bestimmungen des § 11 Abs. 1 Z 2 AWEG 2010 iVm § 8 Abs 1 Z 2 AMG dann möglich, wenn eine Bescheinigung eines im Inland zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Arztes beigebracht wird, dass die Arzneimitteispezialität zur Abwehr einer Lebensbedrohung oder schweren gesundheitlichen Schädigung dringend benötigt wird und dieser Erfolg mit einer zugelassenen und verfügbaren Arzneispezialität nach dem Stand der Wissenschaft voraussichtlich nicht erzielt werden kann. Sie werden daher aufgefordert, eine diesbezügliche Bescheinigung oder entsprechende Nachweise für das Vorliegen einer Ausnahmebestimmung des § 11 AWEG 2010 binnen einer Frist von 20 Tagen ab Zustellung dieser Aufforderung gemäß § 19 Abs. 1 AWEG beizubringen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen wird die Verwaltungsübertretung gemäß § 21 AWEG 2010 mit Organstrafverfügung gemäß § 34 Abs. 2, 2. Satz Zollrecht-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) in Verbindung mit § 50 des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) geahndet oder Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde erstattet.

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Fällt Tiger Balm in Österreich unter das Arzneimittel-Gesetz???

Also ich lebe in Thailand. Ständig soll ich für jedermann den Tiger Balm (egal welches Produkt von Tiger Balm) mitnehmen oder "heim" schicken. Ich kann's verstehen, sind ja auch wirklich tolle Produkte und man bekommt es hier gsd. an jeder Straßenecke um den halben Preis (und weniger)...

Daher habe ich mir mal die Mühe gemacht und ein Angebot auf eBay.de erstellt, welches dann von eBay gelöscht wurde... was aber eher an den Vertriebsrechten gelegen haben zu scheint... Auf eBay.com ist es z.B. kein Problem. Aber wer in Europa will schon in USD bezahlen und ich fange hier in TH auch nichts mit USD an...

Soweit ich gesehen habe gibt es den Tiger Balm in Österreich beim DM - oder es gibt mehr oder weniger "vergleichbare" Produkte mit eher schlechten Bewertungen bzw. scheint es dort das Original mal gegeben zu haben? DM ist ein Drogeriemarkt und keine Apotheke...

Kann mir bitte jemand sagen ob der Tiger Balm in Österreich unter das Arzneimittel-Gesetz fällt - wenn nicht stelle ich die Produkte nämlich auf eBay.at ein. Ob der Versand von TH nach AT erlaubt ist, ist mir ziemlich egal. Bis dato ist zum Glück noch alles angekommen ;) Wenn die Produkte aber unter das Arzneimittel-Gesetz fallen werde ich das ggf. nochmal überdenken, zum Leid aller, die dann darauf verzichten oder den doppelten Preis zahlen müssen. Und zum Leid meinerseits weil ich das Zeugs dann weiter auf meinen Reisen mitschleppen muss und die Kilos summieren sich...

Besten Dank!

Österreich, Arzneimittelgesetz

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