Überwachung der Zollgrenze; Überwachung von Verboten und Beschränkungen, zuständig für die Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr von Waren, die nicht den Status von Gemeinschaftswaren besitzen; die Einnahme von Bundessteuern (besondere Verbrauchsteuern – Branntweinsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Energiesteuer, usw., inklusive der Landessteuer Biersteuer) sowie die Einnahme von Zöllen für die Europäische Union (75 % aller Zölle werden an die EU abgeführt) und der Einfuhrumsatzsteuer. Der Wasserzoll ist Bestandteil der deutschen Küstenwache (siehe Koordinierungsverbund Küstenwache), Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Geldwäsche, Verhinderung der Zufuhr von Fälschungen in den Wirtschaftskreislauf und vollstreckt öffentlich-rechtliche Geldforderungen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Pfändungen und ggf. Verwertungen). Grenzaufsicht und Zollamtliche Überwachung. Nicht zuständig für den Wegzoll (siehe Maut).

Weiterhin als übertragene Aufgaben der Grenzschutz und die grenzpolizeiliche Gefahrenabwehr (Bundespolizei), sowie je nach Bundesland die allgemein polizeiliche Aufgabenwahrnehmung bei Straftaten (erster Angriff).

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Ich denke aber das ist notwendig ;)

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