Ich hoffe ich habe das richtig verstanden.

Aber du kannst in Deutschland grundsätzlich anziehen was du willst, auch eine offen getragene, blickdichte rote Strumpfhose.

Dass du dann vielleicht angeschaut wirst, sei es aus Verwunderung oder Ablehnung ist natürlich auch möglich. Wenn du damit klar kommst, steht dem Tragen nicht entgegen. Wenn du derartige Blicke nicht auf dich ziehen willst, überlegst du dir vielleicht zweimal, ob du das anziehen möchtest.

Aber grundsätzlich liegt das ganz bei dir.

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Ob man für so was Spezifisches eine Seite findet ist eher fraglich.

Aber meine Meinung lässt zu dem Thema lässt sich ganz gut zusammenfassen, zumindest wenn du dich auf die Resozialisierung nach dem Strafvollzug beziehst.

Resozialisierung dient nicht der Gerechtigkeit sondern der Menschlichkeit.

Ist es gerecht, dass ein Mörder, der vielleicht mehrere Leben genommen und viele weitere zerstört hat noch weitere Chancen bekommt ? Lässt sich ein genommenes Leben mit Jahren der Gefangenschaft aufwiegen und ist nach einer vorzeitigen Entlassung ausreichend gesühnt ?

Wahrscheinlich ist es nicht gerecht, aber trotzdem hat der Mörder (meistens) eine zweite Chance verdient, Menschen ändern sich eben.

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eine 2. Chance ist noch okay

Jeder Mensch hat eine zweite Chance verdient, auch ein Straftäter, der eine schwere Straftat begangen hat. Bei diesen schweren Straftaten würde ich die Grenze da ziehen, wo lebenslange Freiheitsstrafe angedroht wird.

Auch lege ich zu Grunde, dass der Täter eine ähnlich schwere Straftat erneut begeht, also keine "Kleinigkeit" wie einen einfachen Diebstahl.

Denn man sollte bedenken, dass der Täter mit seiner ersten, dann wohl nicht unerheblichen Strafe sozusagen einen Schuss vor den Bug bekam. 

Wer dann erneut eine schwere Straftat begeht, ist meines Erachtens zu gefährlich um ein weiteres Teilnehmen an der Gesellschaft zuzulassen.

Allerdings muss jeder Fall individuell geprüft werden, auch inwiefern eine Haftentlassung nach mehrfachen, schweren Straftaten möglich sein sollte, angebracht sein sollte oder gerecht sein sollte.

Das deutsche System alte ich schon für sinnvoll, denn wer zum zweiten mal eine schwere Gewalttat begeht wird zumeist äußerst lange bis lebenslang aus der Gesellschaft entfernt. 

Hierbei verzichten wir vollständig auf mandatorische "Three-Strikes-Laws", die eine Beurteilung des Einzelfalls unmöglich machen können.

Und zu deiner abschließenden Frage: Ich würde es nicht von der Haftstrafe abhängig machen, sondern vielmehr vom Eindruck, den entsprechende Person macht. 

Und in diesem Falle würde ich vermutlich den Häftling einstellen, denn der Student hat sein Leben noch vor sich und wird nach dem (erfolgreichem) Studium relativ leicht einen Arbeitsplatz finden, während das beim Häftling nicht der Fall ist. Und wer keine Arbeit hat ist unzufrieden und stellt in seiner Freizeit ggf. wieder dumme Sachen an.

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Eine Apotheke handelt mit verschreibungspflichtigen Medikamenten, da ist es logisch, dass man dir vermutlich keine große Handhabe gibt.

Aber ich kann mir vorstellen, dass du durchaus auch eingebunden wirst, dafür ist so ein Praktikum ja auch da. Du wirst den Mitarbeitern vermutlich über die Schulter schauen und ihnen dann bei der jeweiligen Aufgabe helfen.

Genug Informationen für Tagesberichte finden sich idR auch, sollte dies nicht der Fall sein, kann man dir keinen Vorwurf machen, wenn Wiederholungen in den Berichten zu finden sind.

Aber das wird schon. Praktika sind eigentlich immer eine schöne Unterbrechung des normalen Ablaufes und bisher ist mir noch keiner untergekommen, der ein Praktikum bereut hätte, weder ein Schulpraktikum noch ein "normales".

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