Hallo,
ich habe mittlerweile mein siebentes Buch veröffentlicht und mich ausgiebig damit beschäftigt. Grundsätzlich gilt folgendes:
Wenn du eine wahre Person beschreibst und den wahren Namen nimmst, dann musst du die Genehmigung dieser Person haben. Grundsätzlich gilt auch folgendes: Wenn du die Geschichte einer Person beschreibst und einen anderen Namen vergibst, dann musst du die Einverständnis der Person haben, wenn sie sich selbst oder wenn andere Leser /Leserinnen diese Person erkennt / erkennen.
Wenn du über eine Person schreibst, die mehr als 70 Jahre tot ist, dann kannst du den Namen verwenden, es sei denn, es gibt Familienangehörige, dann musst du auch sie um Genehmigung befragen.
Dumme Sache, aber so sind unsere Gesetze... lass dir dadurch nicht die Lust am Schreiben nehmen!
Grüße Khalis