Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch Lehrer oder Schwimmmeister die Prüfungen abnehmen dürfen. Dafür bietet z.B. die DLRG explizit Aus- und Fortbildungen für Personen mit entsprechender Ausbildung oder Sportstudium an. Die Nummern des Prüfers sind nur ein Punkt. In der deutschen Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen ist die Systematik erklärt, die mindestens in der DLRG gilt (ASB und DRK Wasserwacht kann ich nicht sicher sagen)

xx / 181 / yyyy / zzzz oder xx / 183 / yyyy / zzzz dürfen grundsätzlich abnehmen, also Lehrscheininhaber und Ausbilder Rettungsschwimmen.

Allerdings ist das wie gesagt nur ein Punkt. Die Prüfberechtigungen müssen immer wieder durch Fortbildung erhalten werden und - das vielleicht wichtigste - Schulen dürfen nicht für sich selbst ausbilden, sondern müssen im Auftrag einer Gliederung z. B. der DLRG arbeiten. Diese setzt ihr Siegel darunter, nachdem sie deine Prüfung registriert hat. Im Siegel ist eine siebenstellige Nummer (die gleiche, mit der deine Urkundennummer beginnt) Die zugehörige Gliederung kannst du über die DLRG erfahren. Wenn deine Prüfung dort bekannt und beurkundet ist, ist alles in Ordnung. Wenn nicht, ist dein Dokument vermutlich nicht in Ordnung.

Eine Suchmaschine für Außenstehende gibt es nicht.

Ich hoffe nicht, dass Dir in der Schule falsche Hoffnungen gemacht wurden.

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Das hängt vermutlich u.a. davon ab, in welchem Bundesland du zur Schule gehst. In NRW gibt es einen Erlass "Sicherheitsförderung im Schulsport" des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder. Dieser ist z.B. unter diesem Link verfügbar:

http://www.schulsport-nrw.de/fileadmin/user_upload/sicherheits_und_gesundheitsfoerderung/pdf/Erlass-Sicherheitsfoerderung_im_Schulsport.pdf

Auf der Seite 13 unter Abschnitt 3.3. steht dort für das Baden und Schwimmen bei sonstigen Gelegenheiten (also abseits vom Schulsport):

"Schwimmen und Baden ist mit Schülerinnen und Schülern bei sonstigen Gelegenheiten (z. B. bei Schulwanderungen und Schulfahrten) in der Regel nur im Rahmen eines öffentlichen, beaufsichtigten Badebetriebes zulässig.

Wird im Einzelfall ein öffentlicher, aber nicht beaufsichtigter Badeplatz benutzt, müssen alle Schülerinnen und Schüler im Besitz des Deutschen Jugendschwimmabzeichens (Bronze) sein. Die aufsichtführende Lehrkraft muss das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (Silber) oder das Leistungsabzeichen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft besitzen und die Bedingungen des Badeplatzes kennen."

Damit wäre z.B. das Rettungsschwimmabzeichen eines Schülers zwar sicherlich gut und lobenswert, aber nach dem Erlass nicht ausreichend, wenn kein Lehrer ein solches hat.

Für andere Bundesländer kenne ich die Regelungen nicht, es soll aber wohl irgendwo vergleichbares zu finden sein.

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Hallo,

ich selbst bilde auch Rettungsschwimmer aus und kann dir aus meiner Erfahrung sagen, dass gerade das Tauchen bei vielen nicht auf Anhieb klappt. Hier brauchen viele Teilnehmer mehrere Wochen oder Monate, bis sie sich dabei sicher fühlen und die gestellten Aufgaben meistern. Das ist aber weder schlimm, noch wird dich dafür ein Ausbilder schief anschauen.

Viele der Übungen sind auch tagesformabhängig mal besser, mal schlechter zu schaffen. Da kann schon ein kleiner Schnupfen oder Stress in der Schule/auf der Arbeit die Leistung beeinflussen.

Zudem ist die Ausbildung ja da, um dich auszubilden. Soll heißen, eine direkte Prüfung (abgesehen davon, dass sie lt. Prüfungsordnung nicht erlaubt ist) am Tag, an dem ihr die Inhalte lernt, kann nur ein Angebot sein, keine Pflicht.

Ich verstehe, dass du im direkten Vergleich mit anderen Teilnehmern nicht schlecht dastehen möchtest, trotzdem kann ich dir versichern, dass du nach 2 Wochen nicht davon ausgehen musst, dass du deshalb nicht bestehst oder in der Folge ein schlechterer Rettungsschwimmer bist.

Was kannst du gegen deine Angst tun? Ich kann dir nur raten, entsprechend meiner vorhergehenden Ausführungen die Ruhe zu bewahren. In letzter Instanz liegt es bei dir, wie du mit deinen persönlichen Ängsten umgehst. Begründet sind sie in diesem Fall eher weniger.

Viel Erfolg

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Nun, ich muss Datenschnee etwas widersprechen.

Ein sooo großes Geheimnis ist das nicht. Die Fragen werden im Internet auf der Seite der DLRG als Prüfungsfragenquiz angeboten, zum online ausfüllen, sortiert nach der Aufgabenstellung und Schwierigkeitsstufe der jeweiligen Ausbildungsform.

Als Beispiele im pdf-Format sind sie auch hinterlegt.

Aber: welcher Multiple-Choice-Test ist denn gemeint? DIe Standard-Prüfungsbögen zum Deutschen Rettungsschwimmabzeichen haben 30, 35 bzw. 40 Fragen. Bei 100 bzw. 120 Fragen sind wir im Bereich Prüfung Ausbilder Schwimmen/Rettungsschwimmen (Lehrschein). Der Gesamte Katalog an Fragen hat nach meiner Kenntnis mehr als 250 Fragen. DIe Materie des Ausbilderbogens enthält u.a. viel Versicherungsfragen, interne Regelungen, Fragen zur Schwimmtechnik etc., die für Aussenstehende vollkommen uninteressant sind, insbesondere wenn es um "die DLRG" gehen soll.

Vielleicht erläutern Sie kurz, wie genau Sie sich das Thema gedacht haben? Welche Intention, in welchem Fach, welche Form der Unterrichtsgestaltung/Prüfung? 

Bitte beachten Sie: Ohne die entsprechende Qualifikation dürfen Sie sicherlich Unterricht über die DLRG machen, jedoch keine Prüfungen der DLRG abnehmen (sollte das dahinter stecken.)

 

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