Der Einstieg läuft ganz normal über die Ausbildung, 2. oder 3. QE. Nach der abgeschlossenen Ausbildung kannst du dich bei der Hubschrauberstaffel bewerben. Hier läuft nochmals ein besonderes Auswahlverfahren, bei dem du auf Herz und Nieren getestet wirst.

Je nach Bundesland sind verschiedene Vorraussetzungen erforderlich, wie beispielsweise mehrere Jahre Einzeldiensterfahrung, ein Mindestalter usw.

Weiterhelfen kann dir hier auf jeden Fall ein Einstellungsberater, den du ganz unverbindlich kontaktieren kannst. Kontaktdaten findest du im Internet.

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Das hat nichts mit wollen zu tun. Die Polizei ist rechtlich nicht befugt, das Handy bei einfachen Delikten wie beispielsweise Diebstählen zu orten. Grund ist das Persönlichkeitsrecht des Täters.

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Der polizeiliche Platzverweis ist hinfällig, sobald deine Freundin ihn freiwillig wieder in die Wohnung lässt. Anders wäre der Fall bei einem gerichtlichen Kontakt- und Betretungsverbot, aber das ist hier ja anscheinend nicht der Fall.

Wenn deine Freundin den Beamten die Arbeit erleichtern möchte, die sie nun wegen dem Vorfall haben, wäre ein kurzer Anruf beim Sachbearbeiter hilfreich.

Bereits erstattete Strafanzeigen lassen sich übrigens nicht mehr rückgängig machen. Sollte ein Strafantrag gestellt worden sein, kann dieser aber zurückgenommen werden. Nichts desto Trotz landet eine evtl. erstattete Strafanzeige erstmal bei der Staatsanwaltschaft.

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Hallo SuperCake2002,

grundsätzlich kannst du bereits jetzt Anzeige gegen unbekannt erstatten. Der Straftatbestand 126c StGB Missbrauch von Computerprogrammen und Zugangsdaten ist bereits erfüllt.

In wie weit die Ermittlungen tatsächlich zur Ergreifung des Täters führen, ist allerdings ungewiss. Das hat nichts damit zu tun, wie hier behauptet wird, dass die Polizei "besseres zu tun" oder "keine Lust" hätte, sondern mehr am zu erwartenden Ermittlungsaufwand. Facebook, Instagram und Co. geben ggü. den Ermittlungsbehörden nur dürftig Informationen über IP-Adressen und Standorte bekannt. Meistens haben sich die Täter außerdem "abgesichert", um die Ermittlungen noch weiter zu erschweren.

Ändert aber alles nichts an der Tatsache, dass du Anzeige erstatten kannst. Und zwar jederzeit, auch ohne Hinweise auf den Täter.

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Die Polizei möchte nichts tun...

Das hat nichts mit wollen oder möchten zu tun. Die Polizei muss sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten.

Die Ortung deines Handys seitens des Providers reicht keinesfalls aus, um alle sechs Wohnungen in dem Haus zu durchsuchen. Schließlich sind fünf der sechs Mieter unschuldig.

Angenommen, du hättest einen Nachbarn, der gerne mal Handys mitgehen lässt, und die Polizei würde wöchentlich deine Wohnung durchsuchen, weil die Geräte im gleichen Gebäude geortet wurde... würde dir das passen?

Dir steht frei, eine Anzeige gegen unbekannt wegen Diebstahl/Unterschlagung zu erstatten. Im Rahmen der Ermittlungen wird die Polizei auch deinem Hinweis nachgehen, dass das Handy in diesem Haus geortet wurde. Aber mehr als nett nachfragen und auf weitere Indizien hoffen ist nun mal nicht drin.

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Erfahrungsgemäß wird der Schnitt zu einem späteren Zeitpunkt nochmals gesenkt, da diverse Bewerber abspringen, bzw. beim ärztlichen Test bei der Einstellung ausgesondert werden. Eine 100-prozentige Garantie kann dir allerdings niemand geben. Deine Chancen stehen aber sehr gut.

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Ein Bahnhof zählt als gefährlicher Ort im Sinne des Polizeigesetzes des jeweiligen Bundeslandes. An gefährlichen Orten sind auch verdachtsunabhängige Identitätsfeststellungen, und Durchsuchungen nach verbotenen Gegenständen, zulässig.

Den genauen Wortlaut kannst du im Polizeigesetz deines Bundeslandes nachlesen, in Bayern wäre es beispielsweise das PAG (Polizeiaufgabengesetz).

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