Vielleicht warst du auch nie bei einem für dich passenden Nachhilfelehrer. Es gibt spezielle Dyskalkulie-Therapeuten, die es zusammen mit dir schaffen könnten, - wenn du dich anstrengst und an dich glaubst! Wo ist denn dein Wohnsitz?

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Wenn zu einer Wiederholung geraten wird, dann hat das ganz sicher eine Berechtigung! Natürlich darf es keine Wiederholung ohne zusätzlicher außerschulischer Unterstützung sein, wenn schon einmal solche gravierende Lücken festgestellt wurden. Und eine Legasthenie kann man natürlich nicht durch Nachhilfe beseitigen, sondern nur lindern! Zwischen 2. und 3. Klasse besteht ein großer Anforderungsunterschied und wenn der Grundstock nicht sitzt, kann das Kind nicht vernünftig aufbauen. Gebt dem Kind eine Chance sein "Haus" auf ein solides Fundament zu bauen! Freunde wird es in der neuen Klasse ebenfalls schnell finden. Es braucht doch auch eigen entwickeltes Selbstvertrauen über seine eigene Leistung! Alles Gute!

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Legasthenie ist die stärkere Form der Ausprägung, also eine *** Störung **** , die kaum ganz behebbar ist durch Übung und Förderung. Lese-/Rechtschreibschwäche ist die schwächere Form der Ausprägung und gilt eher als **** Entwicklungsverzögerung*** beim Erwerb des Lesen und Rechtschreibens. Die Aussicht durch Übung und Förderung diese zu beheben ist größer. Bei beiden Formen bekommt man ein Attest und einen Nachteilsausgleich in Form eines Zeitzuschlags bei Schultests und die Rechtschreibung wird nicht gewertet.

Die Atteste gelten bei Legasthenie "lebenslänglich", d.h. das ganze Schulleben lang, bei LRS - also der Schwäche - gilt das Attest zunächst zwei Jahre und muss dann gegebenfalls erneuert werden (durch erneute Überprüfung der Lese-/Rechtschreibfähigkeiten).

Beide Formen gelten als Teilleistungsdefizite, da der sonstige IQ im Normalbereich liegen muss. Ich hoffe damit geholfen zu haben! Viele Grüße!

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