Ganz wichtig: Den möglichen Grund für das Erbrechen ausfindig machen (Erkältung / grippaler Infekt, Nahrungsmittelunverträglichkeit usw.). Da der BW bereits einmalig die Tabletten erbrochen hat, würde ich ihm die selben nicht nochmal geben und dies dem Arzt gegenüber remonstrieren. Es kann durchaus möglich sein, dass er erneut seine Tabletten erbricht, wenn ihm die gleichen Medikamente erneut verabreicht werden. Ebenso kann er bereits Wirkstoffe der Tabletten aufgenommen haben und die doppelte Dosis kann fatale Folgen für den BW haben. Bitte auch den Hausarzt darüber informieren, er gibt Dir dann meist auch weitere Anweisungen.

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Hast Du eine abgeschlossene Ausbildung? Hast Du abgeschlossene Weiterbildungen? Hast Du Leitungserfahrung?

Darauf kannst Du natürlich aufbauen.

Zum Bsp. kannst Du mit der Weiterbildung zum Wundexperten bei Sanitätshäusern und ggf. in der Klinik arbeiten. Ebenso kannst Du mit deinem AG verhandeln, Dich hauptsächlich als Wundexperte einzustellen, mit geregelten Arbeitszeiten (ohne Wochenenddienste etc.) Verhandlungsgeschick ist halt dabei gefragt.

Ebenso mit der WB zum Praxisanleiter könntest Du als hauptamtliche Praxisanleiterin bewerben, die nur noch für die Auszubildenden und deren fachgerechte Anleitung zuständig ist.

Ebenso kannst Du zum MDK / zur Krankenkasse gehen und dort für die Pflegebegutachtung zuständig sein (teilweise Leitungserfahrung / WB zur PDL erwünscht).

Also es gibt sehr viele Möglichkeiten für Dich in der Pflege sich weiterzuentwickeln, auch das Arbeitsamt kann die ggf. weiterhelfen im Hinblick auf Umschulungsmaßnahmen…

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Da bin ich ehrlich… Eigentlich sollte es dir dein AG ermöglichen Deinen Bew. so in seiner Lebensgestaltung zu unterstützen wie es nur geht (Stichwort: aktivierende Pflege). Da ich weiß, wie es in der Altenpflege abläuft, bin ich mir aber sicher das der Bew. eig in ein psychiatrisches Pflegeheim gehört, wo er individuell gefördert wird (Alltagskompetenz etc.)

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Kannst Du bitte erläutern, wie die Bücher heißen?

Sind diese Fachliteratur für die Ausbildung, Studium etc.?

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Da du „nur“ eine angelernte Kraft bist (ohne [Zusatz]Qualifikationen?), würde ich dir empfehlen deine Eingruppierung entsprechend dem Tarifvertrag der AWO zu entnehmen, ggf. kannst Du bei vorhandener Zusatqualifikation zur Alltagsbegleiterin nach § 43b mehr Einstiegsgehalt (im Hinblick auf die Imfpflicht und damit verbundenen möglichen [Pflege]Personalmangel) ein höheres Einstiegsgehalt verhandeln.

Bspw. laut der AWO Rheinland-Pfalz (Stand: 2020):

Entgelt für Pflegehilfskräfte
Pflegehilfskraft – ohne pflegerische Ausbildung
Wer ungelernt in den Beruf einsteigt, wird innerhalb der ersten 2 Jahre mit einem Pflegehelferkurs qualifiziert. Es werden generell 1.942 € plus Zuschläge gezahlt.

Du kannst dich bspw. auch an den AVR der Caritas orientieren, die eine Gesamtbruttovergütung von 2.166,89€ für Pflegehelfer (ohne Ausbildung) im ersten Berufsjahr zahlen (exklusive Zuschläge).

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