Du machst sicherlich mit BMW nicht viel falsch, auch bei hohen Laufleistungen ist "im Normalfall" alles im grünen Bereich. Die Dieselmaschinen machen (vorausgesetzt es wurde pfleglich damit umgegangen, also Inspektionen und so eingehalten, immer gut warmgefahren usw.) ohne zu Murren 500.000km mit.

Was Dich bei 200.000km erwarten kann, sind zum Beispiel ein neuer Turbo, Radlager, Stangen/Stabis, Dämpfer, Bremsen, ... Alles, was das Fahrwerk betrifft.

Ich würde mich mit dem Budget von 9.000€ eher mal im Lager VW bzw. Skoda umschauen - einen Skoda Octavia oder Superb findest Du in dem Preissegment immer mit überschaubarer Laufleistung in gutem Erhaltungszustand. Was die Verarbeitung betrifft, sind die nicht mehr wesentlich hinter BMW.

...zur Antwort

Hallo!

Auf den Rauchmeldern, die ich einsetze, ist ein Datum (Monat und Jahr) angebracht, an dem die Geräte getauscht werden sollen. Ich nehme an, dass man grob sagen kann "Erstinbetriebnahmedatum plus 10 Jahre" - die Lithiumbatterien verlieren bei Nichtnutzung nur minimal an Ladung. Auch ein geringes Überziehen (2-3 Monate) dürfte nicht problematisch sein.

Nicht vergessen, regelmäßig auch über den Testknopf Funktionstests durchzuführen. Und wenn der Rauchmelder ungewöhnlich viele Fehlalarme verursacht, weg damit.

...zur Antwort

Wohin geht Ihr denn essen? Griechisch, mexikanisch, italienisch, gehobene Gastronomie? Danach richtet sich z.B. auch die Wahl der richtigen Kleidung... Jeans und Nikes sind beim Griechen ok, in der Sterneküche aber Fehl am Platz.

...zur Antwort

Ein Wert kommt in Feld A1, der andere Wert in B1. In C1 steht dann die Formel

=WENN(A1=B1;"JA";"NEIN")

...oder habe ich was falsch verstanden?

...zur Antwort

Schwer zu sagen... Aber wenn Du es nach den Ferien erst ggf. mit Unterschrift von Deinen Erziehungsberechtigten vorzeigen musst, behaupte ich mal, es muss gar nicht mehr unterschrieben werden - schließlich hast Du mit 18 keine Erziehungsberechtigten mehr. Dass das Zeugnis direkt nach Aushändigung unterschrieben werden muss, wird denke ich nirgends gefordert sein.

(Außer Dir steht ein gerichtlich bestellter Vormund vor - wovon ich einfach mal wohlwollend nicht ausgehe... ;))

...zur Antwort

Die mehrspurige Version des MP3 darf man auch weiterhin mit dem Autoführerschein fahren. Vergleiche auch hier: "Die mehrspurige Variante des Piaggio MP3 darf jedoch aus Gründen des Bestandsschutzes auch mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B gefahren werden, sofern die Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2013 erteilt wurde."

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Piaggio_MP3

Wie sich das jetzt allerdings mit dem "begleiteten Fahren" verhält, da bin ich mir nicht sicher, weswegen ich empfehle die Sachen mal auszudrucken und damit gesammelt beim nächstgelegenen Polizeipräsidium vorstellig zu werden - dort sollte man dir helfen können.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.