Hey mh1999,

ich kann dir leider nur ein paar Anregungen geben, wie du auf deinen eigenen Bericht kommst. Im Grunde ist die Aufgabenstellung klar und einfach:

Was erwartest du von einem Praktikum beider Bundespolizei?

Und damit ist der Kern der Sache ja auch schon getroffen.

  • Was erwartest du?
  • Was willst du dort erfahren?
  • Was möchtest du gerne sehen (Einheiten; Dienstgruppen)
  • Wovor hast du Angst/ Was möchtest du nicht erleben?
  • Wieso unbedingt die Bundespolizei?
  • Hast du dich auch bei anderen Polizeien beworben? (Unterschiede zur Länderpolizei?)
  • Wieso möchtest du überhaupt zur Polizei?

Denk einfach mal in Ruhe drüber nach, was deine Ziele sind. Sei einfach du selbst (immerhin würdest du den Beruf knapp 40 Jahre ausüben und solange könntest du dich nicht verstellen). Du musst keinen Pulitzerpreis mit deinem Bericht gewinnen. Die für die Praktikanten zuständigen Beamten wollen einfach erfahren, mit wem sie es zu tun bekommen.

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Hey Yammii,

diese Frage wird hier relativ häufig gestellt.
Für die Polizei ist irrelevant in welchem Bereich du dein Fachabitur machst. Selbst mit einem Fachabitur im Bereich Kunst/Gestaltung könntest du dich bei der Polizei bewerben.

Der Bereich Wirtschaft/Verwaltung (oder auch: Wirtschaft/Verwaltung mit dem Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst) bietet dir aber einige Vorteile gegenüber anderen Fachoberschülern und auch Abiturienten.
In diesem Fachbereich wirst du bereits mit Verwaltungsrecht und ähnlichem konfrontiert, was dir später auf einer Polizeiakademie (oder Fachhochschule der Polizei oder Polizeischule) extrem von Nutzen sein könnte.

Auf solchen Schulen lernst du in der Regel wie Sachverhalte im sog. Gutachtenstil gelöst werden. Diese Methode wird auch in der Polizei angewandt und ist für Neulinge zunächst meist schwer zu verstehen. Es wird dir gezeigt, was ein Verwaltungsakt ist, was für polizeiliches Handeln einen wichtigen Part bedeutet. Und ein großer Teil stellt das Praktikum dar, welches i.d.R. bei einer Polizeidienststelle absolviert wird, sodass man bereits einen sehr guten Einblick in den Polizeialltag bekommt.

Es spielt also keine Rolle, welche Schule du besuchst, es kann dir jedoch einiges bringen, den entsprechenden Schulzweig vorher genau zu beleuchten.

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Hey Limao99,

die Frage haben sich schon tausende Schüler vor dir gestellt, mal sehen ob ich dir ein wenig Hoffnung machen kann.

Damit es besser wird muss es erst einmal schlimmer werden:
Ja, der Polizeiberuf ist nicht ohne und definitiv nichts für faule Leute. Du wirst sowohl körperlich als auch psychisch stark belastende Situationen erleben, das geht schon mit "simplen" Einsatzfahrten los (Blaulicht/Martinshorn), da dort bereits viel Stress entsteht bis hin zu Amoklagen, Großeinsätzen und vielen, vielen Dingen mehr.

Das täglich Brot des Polizisten ist die Identitätsfeststellung, dabei musst du bereits sehr viele Vorschriften beachten, wie gehst du mit "dem Bürger" um, wie reagierst du auf negative Erfahrungen?
Du musst Leistung erbringen um die Ausbildung/ das Studium zu bestehen, dich mit Gesetzen und aktueller Rechtsprechung auskennen, wissen was du wann tun darfst, sportlich sowie mental fit sein und dich auf belastenden Schichtdienst einstellen.

Doch nun genug der Angst, der Beruf besteht nicht nur aus schweren Entscheidungen und Stress. Du wirst neue Leute kennenlernen, den Dank der Leute spüren (aber auch den Hass), du wirst Kollegen bekommen auf die du dich jederzeit verlassen kannst, nicht umsonst wird die Polizei auch als "große Familie" bezeichnet.
Du wirst, wenn du keinen Mist baust, einen gut bezahlten, auf Lebenszeit sicheren Job haben und dir keine Sorgen machen müssen, wie du über die Runden kommen wirst. Die unterschiedlichsten Einsätze, Action, professionelle Zusammenarbeit, Menschen, Bewegung, die Uniform und vieles mehr sind Dinge die dich erwarten werden.

Kurz: Wenn du dich tatsächlich dazu entscheidest diesen Job zu machen und es wirklich dein absoluter Traumjob ist, wirst du die Einstellungstests und die Ausbildung/ das Studium bestehen. Klar, das Studium/die Ausbildung ist nicht ohne, aber wenn du nichts anderes als Polizeibeamtin werden willst, dann wird dir der Part schonmal um einiges leichter fallen. Dich wird einer der spannendsten, vielseitigsten und besten Berufe in Deutschland erwarten.

Alles Gute ;-)

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Hey FredFeuastein,

wenn du bereits eine Direktzusage hast, dann wird sie dir nur dann "entzogen", wenn du die Vorraussetzungen nicht (mehr) erfüllst.

Im Klartext bedeutet das, dass dein Notenschnitt insofern egal ist, du aber dein Abitur schaffen musst. Die anderen Vorraussetzungen musst du natürlich ebenfalls weiterhin erfüllen.

So wurde oder sollte es dir zumindest im Eignungsauswahlverfahren entweder in Hann.Münden oder beim Einzelgespräch in deiner zukünftigen PD erzählt worden sein.

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Hey Jofrea,

das du als Frauen keine Chance bei der Polizei hast ist so nicht richtig, vielmehr hast du gerade als Frau heutzutage die besseren Chancen.
Die Polizei will sich als familienfreundlicher Arbeitgeber darstellen bei dem frau Karriere mit Kindern in Einklang bringen kann. Was den "normalen" Polizeidienst angeht musst du jeweils die Anforderungen der Polizei erfüllen, so darfst du z.B. nicht kleiner als 1,60m sein, keinen höheren BMI als 27,5 haben, musst je nach Bundesland Abtiur/Fachabitur oder "nur" den Realschulabschluss haben, etc. pp.

Die Aufstiegschancen liegen für Frauen tatsächlich, inoffiziell, höher als bei Männern, da der Dienstherr ein wenig damit prahlen möchte, wie toll er Frauen unterstützt usw.
Natürlich befreit dich das nicht davon, Leistung bringen zu müssen aber es erschwer die den Aufstieg auch nicht gerade.

Der Einsatz in Spezialeinheiten dagegen steht unter einem anderen Stern. Hier werden Frauen und Männer tatsächlich gleich behandelt, insbesondere beim SEK (Länderpolizei) oder der GSG9 (Bundespolizei) ist es wichtig, dass alle Teammitglieder die Vorraussetzungen erfüllen, denn sie müssen alle das Gleiche leisten (Ausrüsten tragen, u.ä.).
Generell gilt aber bei der Polizei, was Mann darf, darf Frau auch. (Mit Ausnahme bei Durchsuchungen, da gilt: Geschlechtergleichheit). Letzten Endes musst du stets die Vorraussetzungen erfüllen und es müssen natürlich Stellen frei sein, aber dann kannst du (versuchen) alles zu erreichen, was du dir vorstellst.

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Hey MEyo94,

du kannst beruhigt sein, es wird nichts auf dich zukommen. Beim "Lasern" besteht die Kontrolle in der Regel aus einem "Laserkommando" und einem "Anhaltekommando". Was die einzelnen Teams machen ist ja eindeutig.
Beim Lasern entsteht kein Foto oder andere Aufzeichnung über die gemessenen Werte, im Grunde besteht die Laserpistole aus dem "Laser" und einer kleinen digitalen Anzeige. Ein Speicher ist in diesen Geräten nicht vorgesehen, d.h. der jeweilige Fahrer muss sofort angehalten werden damit ihm der Wert vorgeworfen werden kann.

Zweck dieser Aktionen ist tatsächlich die Sicherheit des Straßenverkehrs zu erhöhen und sündigen Fahrern ihr Fehlverhalten aufzuzeigen, das mit dem Geld ist dabei eher als kleine "Lektion" zu sehen. Die Beamten wollen die Leute vor anderen und sich selbst schützen und legen dabei dann auch das berühmte "erzieherische Gespräch" ein.

Anders ist es bei den Blitzern der Kommunen und Gemeinden, die sind zwar offiziell auch dazu da die Sicherheit zu erhöhen, inoffiziell dienen sie aber dann doch eher dazu der jeweiligen Gemeinde Geld einzubringen.

Wenn du also nicht rausgezogen wurdest hatten sie also entweder kein verwertbares Ergebnis oder du warst tatsächlich nicht zu schnell oder du warst du maginal zu schnell, sodass mit Abzug der Toleranzen ein Wert rauskam bei dem es sich nichteinmal gelohnt hätte den Zündschlüssel umzudrehen.

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Hey Cybderclaw,

zunächst musst du dich mal informieren, welche Polizeiform in deinem Bundesland vorhanden ist.

Wenn es bei euch noch den mittleren Dienst gibt, ist es auch mit einem Realschulabschluss möglich zur Polizei zu gehen, denn der mittlere Dienst ist in Form einer Ausbildung erreichbar. Sollte es lediglich die zweigteilte Laufbahn, also gehobenen und höheren Dienst geben, dann müsstest du dein Abtiur oder Fachabitur hinterhermachen, denn hierzu musst du ein Studium an einer Polizeiakademie oder Fachhochschule der Polizei absolvieren.

Je nachdem welche Form es bei euch gibt ist es auch möglich entweder direkt den Zweig Schutzpolizei oder Kriminalpolizei zu wählen. In den anderen Bundesländern machst du ein allgemeines Studium/Ausbildung und spezialisierst dich erst zu Beginn der Einzeldienstzeit.

Die Internetseite der Polizei wird dir da bestimmt weiterhelfen:

www.Polizei.de

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Von vielen Fernsehserien geblendet wollen viele Teenager "Kriminalpolizist/in" werden, weils sich spannend anhört und der Name "cool" klingt.

Tatsächlich ist es ein interessantes Berufsfeld, hier wirst du mit Tätern konfrontiert, Opfer trösten und befragen, Zeugen befragen, Sachverhalte klären und lösen. Allerdings und das ist die Krux, besteht die Arbeit eines Polizeibeamten im Kriminaldienst zu round about 70-75% aus Schreibarbeit.

Wenn du damit kein Problem hast und das eigentliche Bild (Ermittlung) für dich spannend findest, dann kannst du auf so eine Stelle hinarbeiten.

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Ich möchte jetzt erstmal Klugscheißen: Du wurdest vernommen, nicht verhört. :-P

Zunächst wird der Sachverhalt durch Polizeibeamte aufgenommen, nachdem diese im polizeiinternen System einen Vorgang angefertigt haben (Schreibarbeit), wird diese an einen Sachbearbeiter weitergeleitet, der sich in dem Fachkommissariat befindet, welches sich mit diesen Delikten beschäftigt.

  1. FK = Kapitaldelikte (Mord/Totschlag; Sexualdelikte, Branddelikte)
  2. FK = Betäubungsmitteldelikte / Raubdelikte u.ä.
  3. FK = Wirtschaftskriminalität / Internetkriminalität
  4. FK = Staatsschutz
  5. FK = Kriminaltechnik (Spurensicherung u.s.w.)
  6. FK = Jugendsachen

7. FK = Verkehrs- und Unfalldienst (falls dieser nicht separat angeordnet ist)

Der ermittelnde Beamte (im Volksmund: "Kriminalpolizist") wird dann anfangen den Sachverhalt zu lösen. Er wird den oder die Täter befragen, Zeugen befragen, ggf. vor Ort ermitteln, im Grunde also alle wesentlichen Informationen zusammentragen, die dienlich sind den Sachverhalt aufzuklären und sowohl belastende als auch entlastende Momente für eine Tatbeteiligung der oder des Täters zu finden.
Im Anschluss wird der Sachbearbeiter den Vorgang dann an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterleiten. Diese ist dann auch wieder in verschiedene Untergruppen aufgeteilt. Diese Abteilungen befassen sich dann jeweils mit Sachen wie: "Verfahren gegen Richter, Rechtsanwälte pp.", "Häusliche Gewalt", "Jugendsachen", "Betäubungsmittel" usw.

Der Staatsanwalt wird den Sachverhalt dann prüfen und sich dann entschließen, ob die Sache fallen gelassen (entweder mit Auflagen oder ohne Auflagen) wird oder ob es zur Anklage kommt.
Wenn die Sache fallen gelassen wird ohne irgendwelche Auflagen (weil z.B. die Beweiskraft nicht ausreicht oder es tatsächlich zu geringwertig war um ein gesamtes Verfahren zu rechtfertigen) ist "die Sache gegessen".
Wenn das Verfahren gegen Auflagen eingestellt wird (z.B. bei Ersttätern, Jugendlichen, geringen Sachen) entscheidet der Staatsanwalt über "eine angemessene Strafe" (das sind dann in der Regel Sozialstunden, geringere Geldstrafen u.ä.).
Kommt der Staatsanwalt zu dem Schluss, dass die Sache vor Gericht verhandelt werden muss, wird dich Sache ans zuständige Amtsgericht (Verwaltungsgericht o.ä. je nach Sachverhalt) weitergeleitet.
Dort wird das ganze dann nochmal geprüft und entweder abgewiesen (wovon ich aber noch nie gehört habe) oder es kommt zur Verhandlung.

Bei der Verhandlung werden dann alle Fakten aufgerollt, diese lassen sich in:

  • Zeugen
  • richterlicher Augenschein
  • Urkunden
  • Sachverständige
  • Angeklagter

unterteilen. Den Prozess erspare ich hier mal in seinen Einzelheiten (falls da Bedarf besteht kann ich den noch im Nachhinein zufügen).
Nachdem alle Beweise für oder gegen die Schuld des Angeklagten vorgetragen, Zeugen befragt wurde usw., wird dem Angeklagten noch ein letztes Mal die Möglichkeit gegeben sich zu äußern, anschließend zieht sich der Richter zurück und entscheidet über a.) die Schuld und b.) falls schuldig über das Strafmaß (ist natürlich ein wenig ausführlicher als diese beiden Punkte, aber im Groben und Ganzen trifft es das).
Sobald der Richter diese Entscheidung getroffen hat, wird er das Urteil "Im Name des Volkes" sprechen. Bei Freispruch ist wieder wie gehabt, "alles gegessen". Bei Schuldspruch wird das Strafmaß erläutert und ggf. ein "erzieherisches Gespräch" also eine Art "Gardinenpredigt" durch den Richter geführt. Nachdem das Urteil verhängt wurde werden die Beteiligten dann entlassen und der Abgeurteilte dann entweder in Haft genommen oder er/sie darf ebenfalls gehen (kommt natürlich auf das Delikt und die Strafe an).

Nach dem Urteil hat der Verurteilte dann die Möglichkeit (innerhalb der üblichen Fristen) gegen das Urteil anzugehen (Berufung einlegen). Falls die Frist unangefochten verstreicht ist das Urteil rechtskräftig und wird vollstreckt. (Bei schweren Delikten auch schon vor Ende der Frist, das wird dann an das Strafmaß angerechnet).

Sollten Rechtsmittel eingelegt werden, geht der Fall dann zur nächst höheren Instanz: nach dem Amtsgericht kommen

  1. das Landgericht (als Berufungsinstanz)
  2. das Oberlandesgericht (als Revisionsinstanz)
  3. der Bundesgerichtshof

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet nicht über das Strafmaß sondern nur über die verfassungsrechtliche Rechtmäßigkeit der Verfahren.

Sollte, bei bei bestimmten Verfahren, als erste Instanz das Landgericht angesprochen werden, so geht das Ganze dann von dem Punkt ab weiter.

Am Ende wird dann entweder ein Urteil tatsächlich vollstreckt oder es erfolgt ein Freispruch.

Ich hoffe, dass ich dir das Ganze verfahren ein wenig näher bringen konnte ;-)

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Zunächst einmal ist es sowieso wichtiger, was du denn für Interessen hast. Kannst du dich selbst eher auf strenge Disziplin, befohlene Kameradschaft und der Beteiligung an Kriegen gepolt sehen oder Gesetze, Konflikte mit Bürgern, Einsatzfahrten, Schreibarbeiten als deine Zukunft betrachten?

Bei der Bundeswehr steht klar im Vordergrund, dass dort noch disziplin herrscht. Dort kann man sich auf seine Kameraden verlassen und wird dort immer Rückhalt finden. Problem ist natürlich, dass du auf eine bestimmte Zeit dort arbeiten wirst und danach etwas neues finden musst. Natürlich kannst man sich bei der Bundeswehr weiter- und ausbilden lassen, daher ist das eher ein geringes Problem. Bist du bereit einem Menschen das Leben zu nehmen? Dieses Szenario wird dich bei beiden Parteien erwartenm wobei die Häufigkeit bei der Polizei nicht so hoch ist, wie bei der Bundeswehr.
Bei der Bundeswehr wirst du viel Sport treiben, dich mit den Waffen auseinandersetzen, bis du sie ins kleinste Detail kennst, Tag und Nacht mit deinen Kameraden verbringen aber auch für die Fehler anderer geradestehen müssen.

Die Polizei bietet dir einen Arbeitsplatz auf Lebenszeit, den Beamtenstatus, eine sichere Altersvorsorge (sofern du nicht zu großen Mist baust) und einen spannenden, abwechslungsreichen Alltag. Hier herrscht lange nicht soviel Disziplin wie bei der Bundeswehr, was einerseits Vorteil andererseits auch Nachteil sein kann. Formaldienst wird bei der Polizei ebenfalls nicht mehr gelehrt. Du wirst hier sehr viel Rechtswissen beigebracht bekommen, einiges an Sport treiben, dich mit verschiedenen Alltagsituationen (z.B. Verkehrsunfallaufnahme, Streitigkeiten, Verkehrskontrollen, Personenkontrollen), Amoktrainings, Fahrsicherheitstrainings und natürlich Schießtrainings auseinandersetzen müssen. Teilweise wirst du dich über die Mitstudierenden/Mitauszubildenen wundern, da sich nicht alle daran erinnern zu scheinen, dass man sich bei der Polizei auch dementsprechend benehmen sollte. Du wirst hier viel mit dem Bürger arbeiten und solltest daher nicht zu wortkarg oder unhöflich sein. Allerdings besteht ein Großteil der Arbeit auch aus Konflikten mit alkoholisierten oder betäubungsmittelabhängigen oder ungewaschenen oder sich eingekoteten/eingepinkelten Menschen die dir teilweise auch ans Leder wollen und nicht zu vergessen: die Schreibarbeit. Die Hälfte der Arbeit eines "normalen" Polizeibeamten besteht aus Schreibarbeit. Daher musst du auch hier fit sein. Generell ist das Problem bei der Polizei, dass der Dienstherr nicht immer hinter seinen Beamten steht. Wenn du also einmal in die Vollen greifst, besteht schnell mal die Situation, dass du im Regen stehen gelassen wirst. Aber das ist natürlich nicht der Regelfall. Aber gerade bei der Polizei gilt: Image ist alles.

Beide Berufe bieten eine Vielfalt, die man sich kaum vorstellen kann. Je nach deinen Fähigkeiten und Interessen solltest du dich entscheiden. Beide haben Vorteile, beide haben Nachteile. Ich hoffe, dass ich dir einen kleinen Einblick in beide Berufsfelder geben konnte.

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Der geforderte Notendurchschnitt ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Manche Bundesländer fordern nur in den Hauptfächern einen bestimmten NC, manche wollen einen Gesamtschnitt von 3,0 sehen.

In bestimmten Bundesländern ist dabei nur ein "Bestanden" in den Schulprüfungen von Bedeutung und die Ergebnisse im Eignungsauwahlverfahren wichtiger.

Aber generell werden die EAV-Ergebnisse schwerer gewichtet als die Schulnoten.

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