Das hängt definitiv von der neuen Gesellschaft ab. Jede Gesellschaft hat leicht andere Annahme-Kriterien. Wenn auf Grund von Schadenh#ufigkeit gekündigt wurde, wird es sicher sehr schwer werden einen neuen Versicherer zu finden, der ohne jegliche Einschränkungen einen Vertrag abschließt. Eine Möglichkeit wäre z.B. ein Selbstbehalt oder auch Beitragszuschläge wären denkbar. Bei weiteren Fragen, einfach melden...

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Es kommt darauf an, was man erreichen will.
Eine fondsgebundene Riester-Rente kann keine Ablaufleistung garantieren. Eine klassische Riester-Rente kann das.
Wenn ich jedoch wirklich Kapital bilden möchte, ist die Frage, ob sich eine Riester-Rente rentiert. Bei einer Riester-Rente sind im allgemeinen die Verwaltungskosten der Gesellschaften höher. Dies frisst die staatlichen Förderungen oftmals auf. Bei manchen Gesellschaften machen die Kosten sogar mehr aus als die Förderung einbringt.
Es gibt jedoch auch alternative Produkte.
Bei Interesse, einfach eine Mail an mich senden...

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Also, die Risiko-LV sichert nur das Todesfall-Risiko ab. Erreicht die versicherte Person, den Ablauf, so wird NICHTS ausgezahlt. Sie dient also nur der Hinterbliebenenversorgung. Sollte also Familie vorhanden sein und nur ein Verdiener, so sollte dieser eine Risiko-LV abschließen. Eine Kapital-LV SOLL eine Altersvorsorge darstellen. Also entweder eine Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung bei Ablauf.
Bei beiden Varianten kann ein Bezugstecht festgelegt werden.
Ich habe bei der Kapital-LV das SOLL bewusst groß geschrieben. Grund:
Bei der Kapital-LV wir ein Garantiezins von z.Z. 2,25% gezahlt. Dieser jedoch nur auf den Sparanteil - d.h. vom Beitrag werden Kosten und Risikoanteil abgezogen (das können bis zu 40% sein).
Beispiel:
Monatsbeitrag 100,- €
./. Kosten 10,- €

./. Risiko 40,- €

Sparanteil 60,- €
* 2,25% Zins 1,35€
Effektivzins 1,35%

Da gibt es also weniger als die Inflation auffrisst. Bei Interesse kann ich jedoch Alternativen empfehlen. Einfach eine e-Mail senden.

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Naturheilmittel werden von verschiedenen Versicherungen übernommen. Pauschal lässt sich das aber nicht sagen. Es kommt immer auf den gewählten Tarif an. So gibt es z.B. einen Tarif bei der DKV, der auch Heilpraktiker und deren Heilmittel übernimmt. Die LKH bietet meines Wissens nach auch einen solchen Tarif an. Worauf man definitiv achten sollte sind die Beiträge und deren Entwicklung. Mach ein Versicherungsnehmer hat im ersten Jahr gejubelt, weil er weniger zahlte als der Kollege am anderen Schreibtisch, doch nach ein oder zwei Jahren hatte er das Nachsehen. - Also auch die Beitragsentwicklung der letzten Jahre achten!!!

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Mit der Wertpapier-Abrechnung der Bank werden alle relevanten Daten ausgewiesen. Diese Abrechnung kann man im Ernstfall auch dem Finanzamt als Anlage zur Steuererklärung zur Verfügung stellen.

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Es kommt darauf an, wie das Geld angelegt ist. Bei einer Festgeldanlage ist der Zinssatz über die Laufzeit FESTgeschrieben. Er kann also auch nicht geändert werden. Bei einem Tagesgeldkonto ist der Zinssatz variabel. Es kann dafür jederzeit über das Geld verfügt werden. Bei Festgeldanlagen ist auch eine vorzeitige Kündigung möglich. Ob diese jedoch sinnvoll ist, ist fraglich. Der Grund hierfür liegt im Vorschusszinsenabzug. Das bedeutet, das Anlageinstitut hat einen höheren Zins gezahlt, als es eigentlich müsste, da die Laufzeit verkürzt wurde. Also zieht das Anlageinstitut einen Teil der bereits gezahlten Zinsen wieder von der Auszahlungssumme ab. Sollte man also fest angelegtes Geld nicht unbedingt vor Ablauf benötigen, sollte man es in der Anlage belassen.

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Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind zunächst einmal verpflichtet jeden aufzunehmen. Zunächst einmal weil es auch Ausnahmen gibt. Diese sind: - Arbeitnehmer mit Einkommen über Beitragsbemessungsgrenze, der sich privat versichert hat. - Wer über 55 Jahre alt ist, und zur Zeit privat versichert ist. - Selbständige, die zur Zeit privat versichert sind. Für den ersten und dritten Fall gilt: Sinkt das Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze und liegt ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vor (also der Selbständige wechselt in ein Angestelltenverhältnis), dann ist wer Wechsel problemlos.

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Also zu den günstigsten gesetzlichen Krankenkassen zählen im Allgemeinen die so genannten BKKs (Betriebskrankenkassen), die eigentlich jedem offen stehen. Die Zugangsbeschränkungen, die es mal gab (z.B. nur technische Mitarbeiter konnten in die Techniker-KK) sind von den Kassen aufgehoben worden. Die Leistungen der einzelnen Krankenkassen tun sich kaum etwas. Wer nach dem günstigsten Tarif umsieht, sollte dennoch die Leistungen vergleichen. Manche Kassen bieten z.B. Bonusprogramme, mit denen man noch etwas zusätzlich sparen kann oder Prämien bekommt. Das kann auch einen etwas höheren Beitrag mehr als ausgleichen. Es kommt also auch immer auf die persönlichen Präferenzen an. Man kann also nicht allgemein eine bestimmte Kasse empfehlen.

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Dieser Fall ist bei keiner mir bekannten Versicherung abgedeckt. Wichtig ist es, alle Karten sperren zu lassen. Deine ec-/Maestro-Karten kannst Du unter der kostenlosen (aus dem Festnetz) Nummer 116 116 sperren lassen. Deine Master-Card unter 0800 819 1040 Deine Visa-Card unter 0800 811 8440 AmEX unter 069 97 97 1000 Diners Club unter 01805 33 66 95 Wegen der Ausweis-Dokumente solltest Du schnellstmöglich bei der Polizei vorsprechen. Insbesondere im Bezug auf einen vorläufigen Personalausweis und Führerschein. Im Bezug auf die Papiere könntest Du Glück haben. Vor Jahren habe auch ich mal meine Geldbörse verloren. Ein Finder hat mir zumindest die Papiere zurück gebracht. Nur das Geld war ich leider los.

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Ein Blick in die Versicherungsbedingungen wirkt hier wahre Wunder. - Ehrlich. Je nach Gesellschaft gibt es gewisse Grenzen, in denen sogenannte "Mehrausstattung" kostenlos mitversichert ist. Bei vielen Gesellschaften sind das 1000.- Euro. Es gibt aber auch Gesellschaften, die das anders sehen (Insbesondere bei den Internetversicherern). Also sicherheitshalber mal nachschauen.

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unter 2 Prozent Ersparnis

Hallo! Ich wechsele die KFZ-Versicherung auch schon für 1%. Warum auch nicht? A) Ich habe einfachste Vergleichsmöglichkeiten. B) Warum mehr als nötig zahlen? C) Als Makler weiß ich, wie ich im ernstfall mit den Gesellschaften umzugehen habe.

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Hallo,

als gelernter Versicherungskaufmann möchte ich dazu raten, den Vertrag nicht zu ändern. Gründe: 1: Die Vertragsänderung erzeugt neue Abschlusskosten - Rentite verringert sich. 2: Es gibt definitiv renditestärkere Produkte als die Riesterrente 3: Besser den "Altvertrag" beitragsfrei stellen und ein neues Produkt abschließen. Bei Fragen zu einem renditestarken Produkt stehe ich auch gerne zur Verfügung - einfach eine Mail senden.

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