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Kündigung meiner Haftpflichtvers.nach einer Schadensregulierung was kann ich tun ?

gefragt von littlejoe2008 am 15.03.2008 um 12:12 Uhr

Hatte mehrere Schäden (Haftpflicht Gewerbebetrieb)letztes Jahr und nun leider wieder und jetzt hat mich die Versicherung fistlos gekündigt?? habe ich trotzdem Chancen bei einer anderen wieder aufgenommen zu werden ? wer kann mir helfen


Reply


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 15. März 2008 12:13
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Ja schon aber schwer. Denn die Neue will im Antrag wissen ob schon ein Vertrag bestand und wer ihn gekündigt hat.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 15. März 2008 12:16
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Versuch macht klug..evtl eine Haftpflicht mit Selbstbeteiligung, allerdings wird nach Vorschäden gefragt und die Versicherungen stimmen untereinander ab..

Kommentar von Simple_avatar6smallvincent am 15. März 2008 14:11

(Versicherungen stimmen untereinander ab) Wie geht das?

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 15. März 2008 17:55

ganz einfach, denn ich muss bei der Antragstellung den Vorversicherer angeben ud ie ehemaliger Vetragsnumer und dann erfolgt dort eine Rückfrage..schwindeln oder Falschangabe lohnt nicht, da dies als Versicherungsbetrug ausgelegt werden kann

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmallRobert seb. Grafetstetter am 29. April 2008 09:35

Es gibt eine sog. zentale Wagnisdatei, in die sehr schadenbehaftete Verträge oder auffällig zweifelhafte Schadensfälle eingegeben werden. Auch Ablehnungen oder Annahmeerschwernisse (Teiausschlüsse oder Risikozuschläge) finden sich dort. An diese zentrale Wagnisdatei sind fast alle Versicherer in D angeschlossen und können diese einsehen. Es hat also keinen Zweck zu schwindeln...


anonym
beantwortet von Markus Braun am 16. März 2008 17:40
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Das hängt definitiv von der neuen Gesellschaft ab. Jede Gesellschaft hat leicht andere Annahme-Kriterien. Wenn auf Grund von Schadenh#ufigkeit gekündigt wurde, wird es sicher sehr schwer werden einen neuen Versicherer zu finden, der ohne jegliche Einschränkungen einen Vertrag abschließt. Eine Möglichkeit wäre z.B. ein Selbstbehalt oder auch Beitragszuschläge wären denkbar. Bei weiteren Fragen, einfach melden...


Robert seb. Grafetstetter
beantwortet von Robert seb. Grafetstetter am 29. April 2008 09:38
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Eine Annahme bei einer anderen Gesellschaft wird, wenn überhaupt, wohl nur

  • a) mit Selbstbehalt

  • b) bei einem hochpreisigen Versicherer

möglich sein. Die günstigen Versicherungen haben einfach kalkulatorisch nicht die Möglichkeit besonders risikoreiche Kunden unterzubringen.

Du mußt wohl einige Jahre in den saueren Apfel beißen, bis Du wieder einige schadenfreie Jahre nachweisen kannst.

Gruß justii




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