Hatte mehrere Schäden (Haftpflicht Gewerbebetrieb)letztes Jahr und nun leider wieder und jetzt hat mich die Versicherung fistlos gekündigt?? habe ich trotzdem Chancen bei einer anderen wieder aufgenommen zu werden ? wer kann mir helfen

Ja schon aber schwer. Denn die Neue will im Antrag wissen ob schon ein Vertrag bestand und wer ihn gekündigt hat.

Versuch macht klug..evtl eine Haftpflicht mit Selbstbeteiligung, allerdings wird nach Vorschäden gefragt und die Versicherungen stimmen untereinander ab..
(Versicherungen stimmen untereinander ab) Wie geht das?
andreas48 am 15. März 2008 17:55 ganz einfach, denn ich muss bei der Antragstellung den Vorversicherer angeben ud ie ehemaliger Vetragsnumer und dann erfolgt dort eine Rückfrage..schwindeln oder Falschangabe lohnt nicht, da dies als Versicherungsbetrug ausgelegt werden kann
Robert seb. Grafetstetter am 29. April 2008 09:35 Es gibt eine sog. zentale Wagnisdatei, in die sehr schadenbehaftete Verträge oder auffällig zweifelhafte Schadensfälle eingegeben werden. Auch Ablehnungen oder Annahmeerschwernisse (Teiausschlüsse oder Risikozuschläge) finden sich dort. An diese zentrale Wagnisdatei sind fast alle Versicherer in D angeschlossen und können diese einsehen. Es hat also keinen Zweck zu schwindeln...
Das hängt definitiv von der neuen Gesellschaft ab. Jede Gesellschaft hat leicht andere Annahme-Kriterien. Wenn auf Grund von Schadenh#ufigkeit gekündigt wurde, wird es sicher sehr schwer werden einen neuen Versicherer zu finden, der ohne jegliche Einschränkungen einen Vertrag abschließt. Eine Möglichkeit wäre z.B. ein Selbstbehalt oder auch Beitragszuschläge wären denkbar. Bei weiteren Fragen, einfach melden...

Eine Annahme bei einer anderen Gesellschaft wird, wenn überhaupt, wohl nur
a) mit Selbstbehalt
b) bei einem hochpreisigen Versicherer
möglich sein. Die günstigen Versicherungen haben einfach kalkulatorisch nicht die Möglichkeit besonders risikoreiche Kunden unterzubringen.
Du mußt wohl einige Jahre in den saueren Apfel beißen, bis Du wieder einige schadenfreie Jahre nachweisen kannst.
Gruß justii