Auf welcher Rechtsgrundlage dürfte die Polizei hier handeln? Richtig, keiner.

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Hier findet der §447 BGB Anwendung. Hiernach kann der Käufer den Kaufpreis nicht zurückverlangen. Dies ergibt sich aus der Übertragung des Risikos auf den Käufer.

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Also ein Betrug scheidet hier meiner Meinung nach Aus. Dies ergibt sich daraus dass kein Irrtum erregt wurde. Ob eine Unterschlagung in Frage kommt lässt sich durch die wenigen Informationen nicht beantworten.

Im Zivilrecht ist hier meiner Meinung nach eine Verpflichtung zur Leistung gegeben (§§ 241-292 BGB) ob Ansprüche bestehen lässt sich ebenfalls nicht eindeutig klären. Hierzu fehlen Informationen.

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Zuerst ist ein Diebstahl §242 1 StGB in mittelbarer Täterschaft zu prüfen. Hier muss eine sogenannte Zueignungsabsicht einer fremden beweglichen Sache bestehen. Die fremde bewegliche Sache ist durch den Pfosten gegeben. Jedoch sehe ich hier keine Zueignungsabsicht da Sie den Pfosten direkt, und in unmittelbarer Umgebung abgelegt haben.

Sollten Sie es, wie geschildert, hierbei belassen haben wird es in einer späteren Hauptverhandlung zu klären sein, wer diesen zu einem späteren Zeitpunkt entfernst hat.

Es ergeht rein vorsorglich noch der rechtliche Hinweis dass auch eine Verurteilung wegen Unterschlagung § 246 1 StGB in Frege kommt.

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Wenn Sie ihn anzeigen ist er erst einmal beschuldigter in einem Strafverfahren. Ein Strike ist allemal möglich. Da ich selbst im Strafrecht tätig bin würde ich Ihnen zu einem Strafverfahren raten.

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Naja jedes Kreditinstitut möchte eine gewisse Bonität. Und da kein festes Einkommen besteht ist auch keine Bonität gewährleistet. Die Finanzierung läuft immer über eine Bank. Mein Tipp: Sparen bis man das Geld hat, eine Finanzierung ist meist der erste Weg in die Privatinsolvenz.

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In diesem Falle solltest du eine Zahlung verweigern da dies als Annahme des Vertrages geltend gemacht werden könnte. Den Betreibern mitteilen dass du nicht auf die Kosten hingewiesen wurdest. Mit dem Schreiben unten, gelingt dies am besten. Sollten sie dann einen Anwalt oder ähnliches einschalten solltest du dir am Besten auch einen besorgen. Bin selbst nur im Strafrecht tätig aber das ist dass was ich dir aus meinem Studium weitergeben kann.

https://www.vzhh.de/media/1435

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