Käufer droht mit Anzeige, was tun?

6 Antworten

Du irrst dich, insbes. mit Nachricht von 20:58 Uhr, völlig. Und solltest dir daher durchaus Gedanken machen: Zwar bekommt der K weder sein Geld bei der Bank zurückgebucht noch wird seine Strafanzeige bearbeitet, aber zivilrechtlich ist seine Vorhersage richtig: "Du wirst schon sehen dass ich mein Geld kriege" und das wird richtig teuer für dich:

  1. Du schuldest Kaufvertragserfüllung, also Übergabe der verkauften Ware und Eigentumsübergang n. § 434 I BGB.
  2. Kannst du Aufgabe der Sendung nicht mit Einlieferungsbeleg beweisen, haftest du unverändert, § 447 BGB.
  3. Der K darf vom Kaufvertrag zurücktreten und zunächst Kaufpreis einschl. Versandkosten zurückfordern, § 323 BGB und hat dies bereits ausdrücklich erklärt.
  4. Er kann Schadensersatz geltend machen, also die Differenz seiner nunmehr notwendigen Aufwendungen für Beschaffung eines gleichwertigen Pullovers.
  5. Mit deiner Weigerung darf er sogar auf deine Kosten einen Rechtsanwalt mit Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen .
  6. Wolltest du meinen Rat: Da liessen sich hunderte Euro und Gerichtstermne sparen, würdest du deine falsche Rechtsposition erkennen, einlenken und überweisen :-O

G imager761


tommy0404 
Fragesteller
 21.06.2020, 08:46

oh je jetzt habe ich Respekt davor. Lässt sich das irgendwie verhindern?

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imager761  21.06.2020, 09:16
@tommy0404

Ja. Diesmal: Geld zurück überweisen und 20 EUR als Lehrgeld verbuchen. Es sollKäufer geben, die mit dieser Mache unerfahrenen Verkäufer abzocken und kostenlos Waren erhalten :-( Beim nächsten Mal: Nur sendungsverfolgbaren Versand anbieten, bezahlen lassen und genau so dann auch versenden :-)
Je nach Größe und Gewicht also als Enwurfeinschreiben, Hermes-Päckchen oder DHL-Paket und mit einem Einlieferungebeleg in der Hand geht die Gefahr, dass die Warte beim Versand verloren geht oder beschädigt wird, auf den Käufer über und er hat keinerlei Ansprüche, das geld zurüclzufordern :-O

Jedenfalls sofern du es ordentlich gepolstert versendest...

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An deiner Stelle würde ich ruhig bleiben. Das einzig wichtige für dich ist, dass du beweisen müsstest, dass der Käufer explizit den unversicherten Versand wollte und du einen Beleg für ein kürzlich verschicktes Paket hast, dann ist der Käufer in der Pflicht, den Beweis zu liefern, dass du nicht verschickt hast. (Was dieser aber nicht kann)

Deshalb verstehe ich auch Leute nicht, die auf eBay Kleinanzeigen unversicherte Ware bestellen. Die Seite ist dafür da, Dinge zu kaufen und vor Ort abzuholen. Deshalb bietet sie ja auch keinen Käuferschutz oder ähnliches an.

Nur zu der Sache, ob der Käufer tatsächlich das Geld einfach zurückbuchen kann, kann ich leider nichts sagen. Dort kenne ich mich nicht so aus.


Setto  20.06.2020, 22:27

In Google findest du unzählige Berichte, von Käufern die unversichert dort bestellt haben und nicht die Ware erhalten haben und die Antwort ist immer die selbe: Selber Schuld.

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imager761  21.06.2020, 08:15
@Setto

Genau das Gegenteil ist der Fall: Wer als Verkäufer ohne Einlieferungsbeleg und Sendungeverfolgung verschickt, ist selber schuld, weil er n. §§ 447 BGB unverändert haftet und dem Käufer nach §§ 434, 323 BGB Erstattung des Kaufpreises wie Schadensersatz schuldet.

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Setto  21.06.2020, 11:00
@imager761

Nun, wenn der Verkäufer keinen Beweis dafür hat, die Ware versendet zu haben, dann hätte ich logisch gedacht auch deine Erklärung verfolgt, nur war ich mir in der Situation unsicher, da der Käufer in diesen Fall wohl ausdrücklich den unversicherten Versand ausgewählt hatte (nehme ich jetzt mal an) und es dem Verkäufer dadurch gar nicht gelingen könnte, den Versand genau dieser Ware zu belegen (da keine Sendungsverfolgung), also ob das Risiko dann nicht beim Käufer liegen würde.

Wie gesagt. Es gibt zahlreiche Fälle auf der besagten Seite, wo der Käufer mit unversicherten Versand dann der angemalte war, sobald das Paket nicht ankam.

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tommy0404 
Fragesteller
 20.06.2020, 22:42

leider habe ich keinen Beleg da ich das Paket frankiert schon abgegeben habe😕

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imager761  21.06.2020, 08:12
@tommy0404

Maxbrief ist kein Paket, nicht sendungsverfolgbar und ohne Einlieferungsbeleg.

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Hier findet der §447 BGB Anwendung. Hiernach kann der Käufer den Kaufpreis nicht zurückverlangen. Dies ergibt sich aus der Übertragung des Risikos auf den Käufer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

imager761  21.06.2020, 08:27

Unsinn: Gerade weil der Verkäufer "Aufgabe der Sendung beim Frachtgutführer" i. S. d. § 447 BGB nicht bewesien kann, trat kein Gefahrübergang ein und er schuldet unverändert Übergabe, § 433 I 1 BGB :-O

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VirageXO  21.06.2020, 09:19
@imager761

Wie kommst du auf die ‚lustige‘ Idee, beim aktuellen Kenntnisstand beurteilen zu können, was der Fragesteller beweisen kann und was nicht?

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imager761  21.06.2020, 09:26
@VirageXO

Lesen hilft. Schon der erste Satz seiner Frage lautet: "Habe vor zwei drei Wochen einen unversicherten Maxibrief zur Post gebracht."

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VirageXO  21.06.2020, 09:30
@imager761
Lesen hilft. 

Dann beherzige es.

Schon der erste Satz seiner Frage lautet:"Habe vor zwei drei Wochen einen unversicherten Maxibrief zur Post gebracht."

Und wo steht irgendwas davon, dass der Käufer eine bestimmte Sendungsart gewünscht hat?

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Hat er bestimmt erhalten oder es kommt noch. Die Post braucht aktuell etwas länger. Verschick doch vernünftig z.b. mit Hermes ist es günstig und du hast eine Empfangsbestätigung. Ein Pulli ist ein Paket, Brief ist hier sowieso unzulässig.

Geld mußt du zurückzahlen. Eine Anzeige kann nicht gemacht werden, weil nur 20€.

Dein Käufer scheint wenig Ahnung zu haben; wahrscheinlich auch minderjährig.

Vor allem er geht zur Bank!

Überweisungen kann man nicht zurückbuchen, ob er da hingeht oder online Banking benutzt.

Nun zu Dir: ich bin 16 Jahre alt vor 15 Tagen

Viele Jugendliche wissen nicht, wie man Artikel verschickt.

Hat der Pullover wirklich in einen Maxibrief gepasst? Bei einem T-Shirt kann ich es mir gerade noch vorstellen, aber Pullover!

Das nächste Mal fragst hier, wie Du was richtig verpackst und mit was verschickst.