Klavierlehrer ist keine geschützte Berufsbezeichung, genauso wie Ernährunsberater, Yoga-Lehrer oder Informatiker. Insofern kannst Du Dir einfach eine entsprechende Visitenkarte drucken lassen, und das war's.

Wenn Du hingegen staatlich geprüfter/ Diplom-Klavierädagoge werden möchtest (was für städische Musikschulen i.d.R. Voraussetztung ist) musst Du an einer Musikhochschule einen Abschluss in Instrumentalpädagogik machen.

Und das ist ein sehr anspruchsvolles Studium, mit einer sehr schweren Aufnahmeprufüng ....

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Der Papagei ein Vogel ist, rot, gelb und grün getupft.
Er wohnt gern auf dem Gummibaum, und wenn er dort so hupft, dann singt er:
In Afrika am großen Fluß, da wohnt das Krokodil.
Das braucht zum Zähneputzen stets 'nen Schrubber mit "nem Stil und singt dann:
Die Klapperschlange wütend wird, wenn sie nicht schlafen kann.
Sie hebt dann ihren Schwanz steil an, sie fangt zu klappern an und singt dann:
Die Frösche sitzen gern am Teich und quaken kreuz und quer.
Doch manchmal quakt der schönste Frosch, ein neues Lied daher und singt dann:
Der Löwe sehr gefährlich ist, die Zähne sind so scharf.
Doch wenn er diese Töne hört, wird er ganz sanft und brav und singt dann:
Der Kuckuck in der Kuckucksuhr, kommt jede Stunde raus.
Doch wenn er keine Lust mehr hat, bleibt er in seinem Haus und singt dann:

(am Ende jeder Stophe)

In - gi, din - gi. din - gi, u - su, wu- su, wu- su, sa - ba, da - ba, da - ba, dei.

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Also Du hast in der Stelle dreimal einen Akkord in der
ersten Umkehrung (sieht man daran, dass zwischen obersten und zweitobersten Ton eine Quarte ist) und einmal einen Akkord in Grundstellung (Grundstellung, weil zwei Terzen übereinander geschichtet sind)

Nun ist Frage: Welche Vorzeichen hat das Stück, dann kann
der erste Akkord wahlweise sein:

 f, a, d:  d-moll

f, as, des: Des-Dur

fis, a, d :D-Dur

fis, as, dis: dis-moll

(fis, a,dis: dis-vermindert)

(f, as, d:d-vermindert)


Für den zweiten ergeben sich die Möglichkeiten:

a, c, e: a-moll

as, c, es: As-Dur

a, cis, e: A-Dur

ais, cis,eis: ais-moll

Dann such Dir mal die richtige Variante aus, und das nächste
Mal wäre es schon, wenn in der Fragestellung direkt die Tonart bzw. die
Vorzeichen stünden …..Und nebenbei: Das was an handgeschriebenen Notennamen in der Stelle steht ist natürlich Unsinn

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Natürlich kannst Du Pianist werden. Die Frage ist nur: Womit möchtest Du später Geld verdienen? Wer denkst Du, gibt Geld dafür aus, Dich - also augerechnet Dich - Klavierspielen zu hören?

Ich würde Dir Folgendes vorschlagen: Lass Dich von Deinem Lehrer bei den nächsten Jugend-Musiziert-Wettbewerben anmelden, und nimm dann daran mal teil. Auch um mal zu hören, wie gut eigenentlich andere Klavier-Schüler in Deinem Alter so sind.

Wenn Du am Ende mit einem ersten Preis beim Landes-  oder besser Bundeswettbewerb nach Hause gehst, dann kannst Du zumindest einmal ernsthaft darüber nachdenken, Musik zu studieren ...

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Ja klar, Du musst dazu eine "Audio Recorder"-Spur erzeugen, und dann dort aufnehmen.

Die Qualität ist dann natürlich nur mäßig.

Für eine besser Qualität würde ich dann noch so etwas wie das focusrite iTrack nehmen

http://www.justmusic.de/de-de/recording/tablet-smartphone-zubehoer/audio/9142617/itrack-pocket.html

(Ohne Gewähr, da ich das Gerät nicht selbst besitzte ....)



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Auf die Idee Hanon-Etüden in anderen Tonarten zu spielen, bin ich noch gar nicht gekommen.

Aber eigentlich ist das eine sehr gute Übung.

Und wo steht geschrieben, dass man den Daumen nicht auf schwarzen Tasten benutzen darf/soll? Man sollte das nur nicht machen, wenn es eine sinnvolle Alternative gibt. Aber gibt es nun mal nicht immer ....

Und da es in diesem Fall (also dem Transponieren nach D-Dur) nicht sinnvoll und viel zu kompliziert wäre, den Fingersatz zu ändern, sollte man ihn unbedingt beibehalten.

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Nun ja, welcher Musiker wurde nicht eigentlich nicht direkt oder indirekt von den Beatles inspiriert?

Laut Guiness Buch der Rekorde ist allein der Song "Yesterday" ca. 2500mal gecovert worden. Und das ist nur einer von VIELEN Beatles-Songs ....

Also erst einmal sind selbstverständlich alle Beat-Bands der Sechziger von den Beatles - teils sehr stark - beeinflusst: Rattles, Lords, Kinks, Spencer Davis Group, Faces, Hollies etc. - übriges nicht nur musikalisch sondern auch vom Aussehen u.a.

Dann natürlich auch die Rolling Stones, für die die Beatles "I wanna be your man" geschrieben haben, oder die mit "Their Santanic Majesties Request" ein ähnlich experimentelles Album wie Sgt. Pepper zu veröffentlichen.

Sie haben selbst William Shattner (Enterprise) zu einem der unsäglichsten Coversongs überhaupt inspiriert (Lucy in the Sky With Diamonds)

Und dann wärden da natürlich die ganzen Brit-Pop-Bands der Neunziger wie Oasis, Blur, Verve

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Wenn sich die Frage auf die Tonart bezieht: Nein. Ges-moll wäre die paralle Molltonart von hes-hes-Dur, und das ist genauso unsinnig wie  z.B. eine solarbetriebene Taschenlampe: Theoretisch möglich, aber komplett überflüssig und nirgendwo existent.

Als einzelner Dreiklang kann ges-moll aber auftauchen: Wenn mann z.B. ein Stücke in Des-Dur hat, und die vermollte Subdominate bilden möchte, dann wäre die ges-moll.

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Das Fantasie-Impromptu geht unglaublich gut in die Finger. Wenn man einmal die 6 gegen 8-Geschichte verinnerlicht hat, dann kommen keine anderen großartigen technischen Gemeinheiten auf einen zu ... Ausserdem klingt es auch noch großartig, wenn man es etwas langsamer spielt, oder die Phrasierung mal nicht hundertprozentig ist. Ein sehr, sehr dankbares Stück ...

Der Beethoven ist etwas sperriger und technisch vielseitiger aber ähnlich schwer.

Die Chopin-Etude und die Liszt-Stücke sind Viruosen-Stücke, die nur dann gut klingen, wenn man auch Virtuose ist ...

Ansonsten schau hier einmal:

http://www.pian-e-forte.de/noten/kv_index.htm

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Es gibt von John Cage 4'33, das geht so ähnlich, wie von Dir beschrieben. Das gibt es in verschiedenen Versionen z.B. für Klavier oder auch Orchester. Aber das dauert nicht 12,5 Minuten sondern 4,33 Minuten. Hier wäre eine Aufnahme mit Orchester und Solist:

https://youtube.com/watch?v=Oh-o3udImy8

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Mein Vorschlag wäre von Thomann:

Als Mikro: t.bone SC 400 - ist die Thomann-Eigenmarke



Dann als Audio-Interface:

Behringer Xenyx 302 (das hat einen Stero-Line-Eingang für das Digital-Piano und einen Mirkofon-Eingang mit Phantomspeisung (WICHTIG bei Kondensatormikros ...)

Oder mit Software: Behringer Xenyx 302 USB Starter Bundle


(oder wahlweise das günstigste Eigenmarkten-Kondensator-Mikro von Music Strore: Das c1)


Das wäre so das Günstigste, was noch einigermaßen brauchbar ist ...










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Typischerweise alles was man so unter dem Begriff "Moderne Klassik" einordnen würde: Also Komponisten wie Webern, Schönberg, Berg, Stockhausen, Cage usw.

Zumindest ist fast alle Filmmusik für Horrorfilme stark von dieser Richtung beeinflusst.

Wenn es Dir mehr um Popmusik geht: Alice Cooper würde mir einfallen, wobei da ehr die Bühnenshow in Richtung Horror ging.

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Das sagt der Verbaucherschutz:

Wenn Sie sich als Smartphone-Nutzer generell vor derartigen Abonnements
schützen wollen, die direkt über die Mobilfunkrechnung eingetrieben
werden, lassen Sie das Inkasso für Drittanbieter sperren. Ihr
Mobilfunkanbieter ist verpflichtet, diese Sperre kostenfrei
einzurichten. (Musterbrief gibt es hier: http://www.verbraucherzentrale.de/mediabig/218613A.pdf)
Vorgehen gegen unberechtigte Rechnungen

Finden Sie ein ungewolltes Abo auf Ihrer Handyrechnung schreiben Sie dem eigenen Mobilfunkanbieter, dass Sie den Abo-Posten bestreiten, diesen deshalb nicht bezahlen und kürzen Sie den Rechnungsbetrag entsprechend.

Zahlen Sie Ihre Mobilfunkrechnung per Lastschrift, können Sie sie über Ihre
Bank zurückfordern. Den unstreitigen Betrag der Rechnung sollten Sie
dann aber unbedingt schnellstmöglich überweisen, um keine Sperrung Ihres
Anschlusses zu riskieren.

Gleichzeitig müssen Sie unbedingt dem auf der
Rechnung ausgewiesenen Aboanbieter nachweisbar durch
Einwurfeinschreiben mitteilen, dass Sie die Forderung nicht anerkennen
und den Vertrag hilfsweise auch noch widerrufen– auch wenn dieser in der
Regel behaupten wird, er sei nur der Vermittler.

Zudem sollten Sie das eingerichtete Abo beim Anbieter stoppen, um zu vermeiden, dass dieses in der Zukunft wieder auf der Rechnung auftaucht.

Sollten Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen dagegen schriftlich Widerspruch einlegen, und zwar bei dem Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat.

In Ihrem Widerspruch müssen Sie deutlich machen, ob und in
welchem Maße Sie der Forderung widersprechen. Begründen Sie Ihren
Widerspruch.

Im Zweifelsfall geh persönlich beim Verbraucherschutz vorbei und lass Dir helfen. Dass kostet zwar einen kleinen Betrag, aber dafür bist du auf der sichern Seite ....

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