In einen Gemeinschaftshaftraum darf ein Gefangener nur mit seiner Zustimmung untergebracht werden. Aus vollzuglichen Gründen kann allerdings für eine kurze Zeit eine Genehmigung entfallen.
Auch wird niemand gezwungen, an Freizeitaktivitäten oder Hofstunden teilzunehmen.
Theoretisch könnte man also tatsächlich 24/7 auf seinem Haftraum verbringen, wenn man ein einem BL inhaftiert ist, bei denen es keine Arbeitspflicht gibt.