Wenn du eine mangelfreie Ware in einem Laden erwirbst, hast du kein Rückgaberecht, wenn du den Kauf nachträglich bereust. Du musst dann auf die Kulanz des Verkäufers hoffen. Natürlich kann es auch sein, dass bestimmte Firmen wie Mediamarkt oder Saturn sich freiwillig auferlegen, jede Ware innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nach Kauf zurückzunehmen, egal ob die Ware einen Mangel hatte oder nicht. Dies kann jede Firma freiwillig tun. Gesetzlich vorgeschrieben ist es aber nicht.

Wie man an den bereits eingestellten Nachrichten erkennen kann, hat sich mittlerweile die Ansicht verbreitet, dass es einen gesetzlichen Rückgabeanspruch des Kunden innerhalb von 14 Tagen seit Kauf gibt, unabhängig von der Beschaffenheit der Ware. Dies ist ein Irrtum. Ein solches Widerrufs- und Rückgaberecht gibt es nur bei so genannten Fernabsatzverträgen, Haustürgeschäften und ähnlich gelagerten Verträgen. Diese sind im BGB genau festgelegt.Der Grund, warum man dieses Widerrufsrecht für den Verbraucher eingeführt hat, ist, dass der Verbraucher bei Bestellungen über das Internet oder einen Katalog die Ware nicht vor Abschluss des Kaufvertrages prüfen kann. Anders beim Kauf im Laden: da kann man die Ware in die Hand nehmen, ansehen und prüfen, gegebenenfalls Fragen stellen. Ein weiterer Grund für die Einführung eines Widerrufsrechts war, dass der Verbraucher sich oft unter Druck gesetzt fühlte, einen Vertrag abzuschließen, zB. bei Abo-Verkäufern oder sonstigen Vertretern an der Haustüre. Wenn der Vertreter dann weg war, bereute man meistens den Kauf.

Dies ist aber bei dem guten alten Kauf im Laden alles nicht der Fall. Oft nehmen jedoch Firmen Waren aus Kulanz zurück oder bieten einen Umtausch an, um den Kunden zufriedenzustellen.

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Es gibt kein Recht auf Rückgabe, wenn die Ware mangelfrei ist.

Das Ganze läuft alleine auf Kulanz des Geschäftsinhabers.

Und dein Geschäftsinhaber will eben nicht.

Es ist allerdings auch Käse, was man dir im Geschäft gesagt hat. Es gibt keine Vorschrift, wonach decken vom Umtausch ausgeschlossen sind.

Wie gesagt, es kommt darauf an, ob das Produkt einen Mangel hat beim Kauf.

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ließ dir das stgb durch. ist im internet abrufbar. bei jedem straftatbestand steht, welche strafe festgesetzt werden kann.

es gibt so genannte strafrahmen. da steht dann so etwas wie "kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten bestraft werden".

der richter kann das angemessene strafmaß also zwischen einer geldstrafe und einer maximalen haftstrafe von 6 monaten festlegen.

dabei darf er natürlich nicht willkürlich vorgehen.

es gibt viele dinge, die einfluss auf das strafmaß haben. zb, ob es sich um einen ersttäter handelt, welche geistige reife der täter hat, ob er danach reue gezeigt hat und versucht hat, den schaden wieder gut zu machen, usw. man muss immer den einzelfall betrachten.

wenn du also einen kleinen diebstahl begehst, bekommst du beim ersten mal nur eine geldstrafe. bist du aber zum 15. mal wegen diebstahls vor gericht, dann kann dich das gericht auch ins gefängnis schicken. selbst wenn der gegenstand, den du gestohlen hast, nicht sehr viel wert war.

deshalb kann es manchmal zu seltsamen urteilen kommen. also zb. mann wandert für 2 jahre ins gefängnis, weil er 150 euro gestohlen hat (ist aber schon zum 15.mal straffällig geworden), aber ein anderer kriegt nur ein jahr gefängnis für eine schwere körperverletzung (dafür aber ersttäter und vom opfer vorher massiv provoziert worden).

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man kann das tatsächlich üben. am besten du beobachtest dich im spiegel. wie siehst du im spiegel aus, wenn du, für dich gesehen, ganz normal drauf bist? lache dich im spiegel an, merke dir, wie sich dein gesicht dabei anfühlt. ernüchternd kann auch sein, sich mal selbst zu fotografieren. da ist man oft ganz erstaunt, wie ernst man gucken kann.

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Lebkuchen kommt vom Wort "leben". Der Lebkuchen ist so reichhaltig, dass er dich ausreichend mit "Lebensenergie" versorgt.

Früher gabs in Europa im Winter ja nix. Auf den Feldern konntest du maximal noch Grünkohl ernten, das wars schon. Ansonsten gabs nur das, was du nach der Ernte haltbar gemacht hattest.

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Das Ganze muss nichts mit einer Sekte zu tun haben. Es gibt zahlreiche Firmen, die ihre Produkte über freie Mitarbeiter vertreiben, von Tupper bis Avon. Und je nach Firma kann mehr oder weniger Druck von oben ausgeübt werden, mehr zu verkaufen. In jedem Bundesland gibt es so genannte Sektenbeauftragte. Dort würde ich nachfragen, ob diese Firma einschlägig bekannt ist. Alternativ könntest du bei einer Verbraucherzentrale anfragen, ob die Firmen, die die Produkte Amway und Nu Skin vertreibe, dort bekannt sind. Möglicherweise handelt es sich ja um ein Schneeballsystem, Drückerbande etc.

Scientology versucht, Kurse zu verkaufen, nicht Konsumgüter. Du würdest das schon merken, wenn deine Freundin dabei wäre. Dann wäre sie sicher schon missionarisch tätig geworden und hätte versucht, dich zu einem kostenlosen Persönlichkeitstest zu überreden.

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Du könntest deine Recherchen beim Auswärtigen Amt beginnen. Auf deren Homepage gibt es die wichtigsten Bestimmungen für fast alle Länder dieser Erde. Insbesondere die wichtigsten EInreisebestimmungen werden dort zusammengefasst. Dort gibt es auch Links für weiterführende Informationen bzw. Verweise auf die entsprechenden ausländischen Behörden.

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