Hallo!
Ich arbeite z. Zt. im ö.D. und bin in 5 eingruppiert (Sekretärin), Stufe 3. (was nicht mehr angemessen war (Einstufung) aber vom AG nicht geändert wird - deshalb meine Kündigung).
Nun fange ich bei einem anderen Arbeitgeber, ebf. ö.D. an, in Eingruppierung 9a. (Verwaltungsangestellte)
Da der Abstand zwischen 5 und 9a sehr groß ist, will man mich nun nicht mehr in 3 einstufen, (das ist angeblich nicht möglich!) sondern in 1. Das entspricht einem Berufsanfänger - ich bin fast 50 mit zwei Ausbildungen und 25 Jahren Berufserfahrung in der Verwaltung.
Alle Einwände und Diskussionen halfen nichts - das wird noch geprüft, aber ich soll mir keine großen Hoffnungen machen. WENN mein jetziger Arbeitgeber mich höher eingruppiert hätte, ja DANN wäre das anders, aber so...
Ich kann es nicht glauben, dass das so rechtens ist - das kann man doch sicher irgendwo nachlesen, oder? Wir befinden uns in HH.
Die Wollmaus