Lehrerin erniedrigt Schüler - Schulleitung & Schulamt schauen weg

Was kann man noch unternehmen? Welche Rechte der Kinder wurden verletzt, wenn man mit einer Anzeige gegen die Lehrerin vorgehen will?

An der Grundschule (1. bis 4. Klasse) meines Sohnes (Sachsen) werden die Schüler regelmäßig durch die Sportlehrerin erniedrigt.

Beispiele:

Vergisst ein Schüler die Sportsachen, muss er vor allen anderen Klassenkameraden die gesamte Unterrichtszeit Kniebeugen machen. Pausen darf er nur machen, wenn die Klassenkameraden im regulären Sportunterricht auch Pause machen. (In der 4. Klasse wurden keine Kniebeugen, sondern die gesamte Unterrichtszeit Liegestützen verlangt, als Strafe für die vergessenen Sportsachen.)

Bei einer erteilten Sportbefreiung von den Eltern ausgestellt, wegen einer Erkältung, wurde der Schüler als Strafe im Sportunterricht in die Mitte der Halle gestellt. Seine Schulkameraden mussten um ihn herumlaufen und ihn versuchen mit einem Ball abzuwerfen.

Die Schüler müssen im Unterricht eine bestimmte Anzahl von Runden rennen. Bleibt ein Schüler aus Erschöpfung stehen oder spricht, muss die gesamte Klasse eine Runde zur Strafe mehr rennen. Und das so lang bis keiner mehr stehen bleibt oder quatscht.

Dies sind nur einige Beispiele. Es gab bereits mehrfach Gespräche zwischen, Eltern, Lehrern, Elternrat und Schulleitung. Auch das Schulamt wurde informiert.

Resultat: Die Schüler werden ausnahmslos als Lügner hingestellt.

Und die Eltern fühlen sich machtlos.

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Bestehen Sie darauf mit mindestens 2 anderen Elternteilen bei mindestens 3 Sportstunden dabei sein zu dürfen.

Treffen Sie sich mit anderen Eltern und sagen Sie diesen, dass sie ihre Kinder darauf hinweisen sollen, das diese niemals etwas machen sollen, was sie nicht wollen! Niemals!

Das was die Sportlehrerin macht ist strafbare Nötigung.

Das was die Schulleitung macht, kann den Straftatbestand der Verleumdung oder üblen Nachrede darstellen. Wehren sie sich! Die armen Kinder!

Grenzt ja schon fast an Missbrauch! :-(

Was will die Tante denn machen, wenn die Kinder ihr nicht mehr gehorchen? Sechsen geben? Sie schlagen?

Die gehört eingesperrt!

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Man sollte auf jedenfall ne halbe Stunde warten. Und mehr als dreimal am Tag ist schlecht. Das kann dann echt weh tun!

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Klare Regeln nicht. Sie ist 18 !!!

Handy weg nehmen wäre Diebstahl/Unterschlagung, denn sie ist 18 !!!

Im Übrigen gilt § 1631 BGB !!!

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Jeder Tropfen alkoholischer Getränke ist zuviel!

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Nein. Und ein Kumpel kann es wohl kaum sein, wenn er nur deinen Körper möchte! Wenn er Moslem ist, solltest du dich nicht mal mit ihm alleine treffen!

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