Die Aussage aus dem DB-Forum ist korrekt. Kauft man eine Fahrkarte zum Sparpreis dürfen darin enthaltene Abschnitte, die planmäßig mit dem Nahverkehr gefahren werden auch ohne Zugbindung genutzt werden (das heißt: auch früher oder später).

Allerdings müssen die festgelegten Fernverkehrszüge zwingend genutzt werden und dürfen nicht durch andere Züge ersetzt werden, auch nicht durch solche einer niedrigeren Produktklasse (wie eben Nahverkehrszüge).

Eine mögliche Lösung für dich wäre, für den Fernverkehrszug keinen Sparpreis, sondern eine Fahrkarte zum Flexpreis zu kaufen. Damit wäre dann ggf. auch die Fahrt mit dem früheren Nahverkehrszug möglich, sofern die auf der Fahrkarte angegebene Fahrtstrecke eingehalten wird.

Du könntest auch schauen, ob vielleicht auch ein früherer Nahverkehrszug fährt, der in der Fahrplanauskunft durch den Fernverkehrszug "verdeckt" wird. Dazu wählst du bei der Verkehrsmittelauswahl die Fernverkehrszüge ab.

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Für ein Online-Ticket musst du dich - wenn es nicht auf deinen Namen gekauft wird und du nur Mitfahrer bist - in der Regel nicht ausweisen.

Allerdings könnte es nötig sein, wenn es sich etwa um ein Länderticket o.ä. handelt, bei dem die Namen aller Mitreisenden anzugeben sind oder wenn du einen Rabatt nutzt, für den du berechtigt sein musst (so könnte etwa für eine Jugend-Bahncard 25 ein Ausweis verlangt werden).

Im Zweifel schau dir das Ticket und alle eventuell dazu gehörenden Sachen (wie etwa eine Bahncard) an. Steht nirgendwo dein Name drauf, musst du dich auch nicht ausweisen.

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Die neue BahnCard kommt normalerweise ein paar Wochen vor Ablauf der alten.

Wenn du sie noch nicht bekommen hast, frage am besten so schnell wie möglich beim BahnCard-Service nach (Tel.: 0180 6 34 00 35). Wenn es zu Verzögerungen gekommen ist, kann man dir vielleicht eine vorläufige BahnCard für die Übergangszeit ausstellen.

Was du auch versuchen kannst: Wenn du ein Smartphone hast und hast dich schon einmal auf der Internetseite der Deutschen Bahn registriert, kannst du versuchen, ob du bereits für die BahnCard-Services (https://www.bahn.de/p/view/bahncard/bahncard-services/bahncardservice.shtml) freigeschaltet bist. Falls ja, kannst du dir deine neue BahnCard als Handy-Ticket in die DB-Navigator App laden.

Da deine alte BahnCard bereits abgelaufen ist, solltest du dir auf jeden Fall gut überlegen, ob du bis zum Erhalt der neuen weiterhin Fahrkarten mit BahnCard-Rabatt kaufst! Wenn du dann keine gültige BahnCard vorzeigen kannst, bekommst du in der Regel ein Erhöhtes Beförderungsentgelt ausgestellt. Du kannst dann zwar deine BahnCard nachreichen, das kostet aber üblicherweise ca. 7 Euro. Wenn der BahnCard-Rabatt diesen Wert nicht übersteigt, lass ihn lieber erstmal weg.

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Dein Bild zeigt lediglich eine Reiseverbindung und keine Fahrkarte. Was die Dame am Schalter meinte, war sicher, dass ein Niedersachsenticket für diese Fahrt das günstigste Angebot wäre, was auf den ersten Blick für die gezeigte Verbindung am gezeigten Tag auch stimmt. Der Preis dafür wäre für 5 Personen 39 Euro am Automaten oder 41 Euro am Schalter.

Aber Achtung(!): Sollte sich der Zeitpunkt eurer Fahrt noch ändern können, musst du darauf achten, dass das Niedersachsenticket von Montag - Freitag erst ab 9 Uhr gilt. Für die gezeigte Verbindung (Abfahrt: 8:54 Uhr) würde es aufgrund einer Ausnahmeregelung trotzdem gelten, aber nur weil die Verbindung (Datum: 02.08.16) noch in den Sommerferien liegt.

Zu den Punkten:

1. Ein Niedersachsenticket gilt auch im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) in den Tarif-Ringen A und B, entsprechende Karten findest du sicher im Aushangkasten am Hauptbahnhof. Trifft das für eure Busverbindung zu, gilt das Ticket dort.

2. Das Niedersachsenticket ist ein Tagesticket, gilt also natürlich auch für die Rückfahrt am gleichen Tag, bis spätestens 3 Uhr morgens.

3. Die beiden Preise auf der gezeigten Reiseverbindung sind für eine Einfache Fahrt in der 2. bzw. 1. Klasse, für euch also erst einmal beide nicht relevant, denn ihr nehmt das Niedersachsenticket (Preis, siehe oben).

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Es ist tariflich nicht vorgesehen, aber im Zweifel auch nicht verboten, mit einer Fahrkarte nur einen Teil der bezahlten Strecke zurückzulegen (man kann Fahrten ja meist auch unterbrechen). Solange man natürlich auf der richtigen Strecke bleibt.

Der Hinweis für Start und Ziel im gleichen Verkehrsverbund bezieht sich weniger darauf, dass man die Strecke nicht fahren kann / darf, sondern dass keine Fahrkarte zum DB-Tarif direkt für diese Strecke verkauft werden kann, weil eben ein Verbund-Tarif gilt.

Im konkreten Fall dürfte wahrscheinlich (Aufdrucke auf der Fahrkarte beachten) auch die Strecke eher unerheblich sein, weil die Verbindung auf Rail&Fly-Fahrkarten meist nur lautet: "Railway Germany" nach <Bahnhof deines Flughafens>.

Wähle in dem Fall dann einfach den nächstmöglichen Bahnhof als Start aus, der in keinem oder einem anderen Verbund-Tarif liegt. Ich kann aber nicht sagen, ob der Kauf von beliebigen Start-Bahnhöfen aus bei deiner gewählten Verkausstelle möglich ist (Reisebüro?). Das wirst du dort erfragen müssen.

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Grundsätzlich kann ein Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument zu einer Bahncard verlangt werden, da die Bahncard nur von der dazu berechtigten Person genutzt werden darf und zumindest die neueren Bahncards (bis auf Bahncard 100) nicht mehr mit einem Lichtbild versehen sind.

Wie oft das tatsächlich kontrolliert wird, hängt natürlich teilweise vom Fahrgastaufkommen und Lust und Laune des Zugbegleiters ab.

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Die meisten Ländertickets haben auf Transitstrecken (d.h. auf Strecken die kurz durch ein anderes Bundesland führen) Geltungsbereiche außerhalb ihres eigentlichen Bundeslandes.

Laut Beförderungsbedingungen des NRW-Tarifs existiert eine solche Transitstrecke von Lengerich(Westf.) bis Osnabrück Hbf.

Diese Strecke ist Teil der Fahrtstrecke von Duisburg Hbf nach Osnabrück Hbf mit Umstieg in Münster.

Also kurz: Ja, das SFT NRW reicht aus, es ist kein zusätzliches Ticket nötig.

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