Hallo,die JVA Geldern verfügt über 5 LZB-Räume und der LZB (Langzeitbesuch) kann in der Regel 1x im Monat über 3 Std. gewährt werden.Solche Besuche sind aber den Langzeithäftlingen (ab 2 Jahre) vorbehalten - Falls dein Freund "nur" eine Kurzzeitstrafe hat. wird das wohl nix mit LZB.Dein Freund muss einen Antrag auf Langzeitbesuch stellen und je nachdem wird dieser genehmigt oder eben nicht. Wenn du der eingetragene Besuch für den LZB bist, wird die Anstalt euer "Verhältnis" prüfen, dies stellt sie anhand der Häufigkeit der Regelbesuche und den regelmäßigen Briefverkehr fest.Vor deinem ersten LZB-Besuch wirst du zu einem Gespräch mit dem zuständigen Sozialarbeiter geladen, der wird dir dann auch genaue Informationen dazu geben, ob du event. eine Einverständniserklärung deiner Eltern benötigst - falls du allein zum Besuch kommst - oder ob der LZB nur in Begleitung möglich ist.

Wie läuft denn momentan der "normale" Besuch bei euch ab, da brauchst du doch sicherlich auch das EInverständnis deiner Eltern, oder?

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Ein sehr guter Freund von mir idt in castrop Rauxel in der JVA und (so viel wie ich weiss) im offenen Vollzug.

Das solltest du schon genauer in Erfahrung bringen, ob nun offener oder geschlossener Vollzug, da es da vollkommen andere Besuchsmodalitäten gibt.

Für den offenen Vollzug gilt auch eine begrenzte Stundenzahl für Besuche. Wenn diese Besuchszeiten von anderen Angehörigen/Freunden bereits wahrgenommen wurde, bleibt für dich nichts mehr übrig - daher sollte das schon im Vorfeld abgesprochen werden. In vielen Anstalten ist es üblich, sobald der Gefangene Lockerungsberechtigt ist - bspw. Ausgänge hat - wird KEIN Besuch mehr zugelassen. Also auch da gilt: VORHER erkundigen.

Spreche dich mit deinem Freund ab, wann du ihn besuchen kannst. Er sitzt ja schließlich an der Quelle und kann dir dazu genaue Infos geben. Im OV in Castrop darf zum Besuch Nahrungs-/Genussmittel im Wert bis zu 40,-€ übergeben werden. Ebenso ist der Wäschewechsel dort gestattet. VG

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... wenn er von jetzt auf gleich eingefahren ist und keine sachen dabei hat?

Er bekommt alles Nötige von der Anstalt.

In U-haft ist in den meisten Anstalten Privatkleidung erlaubt, wenn ein Wäschewechsel/Reinigung gewährleistet ist.

Für Pakete wird eine Paketmarke benötigt, diese beantragt der Häftling - u. U. mit Angabe der benötigten Sachen. Wenn dies von der Anstalt genehmigt wurde, verschickt er die Paketmarke an dem, der ihm das Paket zuschicken soll. Dabei ist in der Regel ein Infoblatt was mitgeschickt werden darf.

Zum anderen könnte man dem Häftling noch Geld überweisen, damit er sich beim Anstaltskaufmann diverse Dinge kaufen kann. Dazu steht alles auf der HP der betreffenden Anstalt, oder man erkundigt sich telefonisch dort.

VG

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Hallo,

so....nachdem ja eigentlich hier kein Mensch wirklich deine Frage beantwortet hat, werde ich das mal tun ;-)

Haftaufschub kann aus wichtigem Grund bis zu 4 Monaten gewährt werden. Antrag an die zuständige StA. Auch wenn der Bewährungshelfer "dich mal kann", käme es gut wenn zusätzlich zu deinem Antrag/Schreiben ein paar Sätze von ihm mit einer Begründung dabei wären. VG.

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