Als Scheinehe lässt sich eine formal gültige Ehe bezeichnen, deren Zweck nicht die Bildung einer ehelichen Beistands- und Lebensgemeinschaft ist (für Deutschland definiert in § 1353 BGB), sondern die ausschließlich deswegen geschlossen wird, damit einer der Partner, beide oder Dritte einen rechtlichen Vorteil daraus ziehen, ohne dass die Ehe tatsächlich gelebt werden soll. Im Bereich des Ausländerrechts spricht man von einer Scheinehe, wenn die formale Eheschließung allein den Zweck verfolgt, dem ausländischen Ehepartner ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen bzw. eine Abschiebung zu verhindern (so gen. Schutzehe). Häufig erhält oder verlangt der Partner, durch den der Ausländer den angestrebten Status erlangt, für das Eingehen der Ehe eine (sittenwidrige) Entlohnung. Daneben gibt es auch zwangsweise oder infolge Nötigung geschlossene Scheinehen in Fällen, in denen (nahezu ausschließlich) Frauen durch Menschenhandel nach Deutschland bzw. in die EU gebracht wurden. Durch eine Eheschließung erlangen sie einen geduldeten Aufenthaltsstatus und werden anschließend gezwungen, der Prostitution nachzugehen oder Sklavenarbeit zu verrichten.

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also ich würde ihn freitag abend aus dem frost nehmen und in den kühlschrank packen und samstag dann raus aus dem kühlschrank. da ist er dann am abend richtig gut aufgetaut u ne mehr in der mitte gefroren.

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