Ich miete seit Jahren alle Apple Geräte (iPhone, iPad, MacBook) - sie kommen in bestem Zustand an, bis jetzt waren es immer Neugeräte.

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Der Rat des Arztes war ziemlich eindeutig - Viren / Bakterien infiltrieren auf ganz verschiedenen Wegen.
Ich wundere mich, dass es immer wieder medizinische Laien gibt, die glauben es besser zu wissen.

Naja, Eure Sache ...

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Für den 'normalen' Gebrauch genügen 256GB; ich rate dennoch zu der 512GB-Variante, da die verbaute Hardware deutlich schneller ist. Das wirkt sich bei der Benutzung merklich aus.

Ich rate aber dazu darüber nachzudenken, ob ein iPad Pro 12,9 nicht die bessere Alternative für das Studium ist (handschriftliche Notizen, Portabilität). Viele meiner Studierenden sind von MacBooks auf iPads umgestiegen, ich nutze es auch lieber.

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Eine Verlobung als Eheversprechen ist in Deutschland ab 16 Jahren möglich. Das Mindestalter findet seine Begründung darin, dass es bei Gericht aus dem Verlöbnis ein Zeugnisverweigerungsrecht gibt.
Beim Lösen des Verlöbnisses kann eine Schadenersatzpflicht entstehen, bei Minderjährigen ist diese aber regelmäßig nur schwer durchzusetzen.

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Rechtlich sehe ich aus Deinem Vortrag erstmal keinen Anspruch aus einer Vertragsverletzung.

Ich würde mir allerdings überlegen, ob ich wegen 20 Euronen einen Streit aufmachen würde. Wenn Sie das Geld wiederhaben will, macht ihr den Kaufvertrag rückgängig und Du gibst ihr das Geld, sie gibt Dir das Telefon.

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Aus der Schilderung lässt sich nicht klar prüfen, wie der Vorfall juristisch zu bewerten ist; unzweifelhaft allerdings ist ein Delikt im Rahmen des 177 StGB.

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Absolut nicht normal. Aber Du hast Gewährleistung.
Wenn Du mit der Geschichte zum Apple-Store gehst wird man Dir sicher eine Entschädigung anbieten.

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Grundsätzlich ist die Handlung bei unter 14Jährigen strafbar - ob das bekannt ist oder nicht ist zunächst unerheblich. Damit kann die Handlung verfolgt werden.

Es gibt allerdings Vorschriften - als Beispiel nenne ich 176,2 StGB, nach denen von einer Strafe abgesehen werden kann. DAs obliegt aber der Einschätzung der Gutachter und der Wertung durch den Richter.

Aber die Frage war ja, ob man sich strafbar macht: Ja!

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Nein.
Ein Anspruch auf Rückgabe gegen Rückzahlung des Kaufpreises besteht nicht.

Ggf. ist der Verkäufer zur Kulanz zu bewegen, auch darauf besteht aber kein Anspruch.

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Wenn es sich um eine sexuelle Belästigung handelt kannst Du Dich an jede Polizeidienststelle wenden. Dort stehen Dir Beamtinnen zur Verfügung, die für solche Anzeigen gezielt geschult und ausgebildet sind.

Wenn Du freiwillig mitgemacht hast, gibt es keine Möglichkeit.

Die Aussage mit der "männlichen Macht" ist für mich zu unspezifisch, damit kann ich nichts justiziables anfangen.

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Das Case kann geortet werden.

Ein Verkauf ist ebenfalls nicht möglich, da Du nicht rechtmäßig Eigentümer bist und dem Käufer damit kein Eigentum verschaffen kannst.

Alles Weitere in 965 BGB.

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Wenn sie fein damit ist, ist es ja kein Problem.

Zu den von Dir geschilderten Problemen kommen bei dem Stundensatz und abhängig vom Umfang der Tätigkeit noch das Problem der Steuerhinterziehung, der Umsatzsteuerverkürzung und des Sozialversicherungsbetruges hinzu - letzteres da sie über die Hochschule Renten- und Krankenversichert ist.

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Nein, ein iPhone ist für mich kein Statussymbol

Vielleicht war es das mal in der Zeit, in der es 'neu' war. Aber jetzt sehe ich das nicht mehr - es gibt viele Handies in der gleichen Preisklasse und sehen wir es mal realistisch - so gut die iPhones sind gibt es immer wieder Wettbewerber, die technisch besser und innovativer sind.

Vielleicht sehen es Viele noch aus der Anfangszeit der iPhones so, der Gedanke hat sich einfach verfestigt - was ja erstmal nicht schlimm ist. Das gibt es ja oft in vielen Bereichen.
Andererseits mag es Einige geben, die ein Nicht-Kauf vor sich selbst rechtfertigen wollen - was ja auch okay ist.

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