Weil ich öfters zu spät nach Hause gekommen bin ist eines Abends mein Vater angetrunken zu mir ins Zimmer gekommen(war schon am schlafen) und hat auf mich eingeschlagen.

Mein Großer Bruder hat ihn von mir runter geholt, hatte öfter mal eine rüber bekommen aber das war am heftigsten. War da 14 Jahre alt.

Seid dem kann ich nicht mehr sagen das ich mein Vater liebe, man kann verzeihen aber vergessen niemals.

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Ich nutze es oft bei Paypal in 14 Tagen zahlen, noch nie Ärger gehabt. Zahle seid Jahren meine Online Einkäufe nur mit Paypal

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Bedenke das du dann wenn du Muslima bist keine Beziehung haben darfst. Du wirst da nicht drauf hören und die Beziehung zu deinem Freund weiter führen. Also machst du es nur für dein Freund. Würdest du aus voller Überzeugung Konvertieren, würdest du keine vor Eheliche Beziehung führen wollen.

Würde niemals für ein Mann zum Islam konvertieren, wenn dann nur aus Überzeugung, aus reinem Herzen. Mein Herz gehört nur Gott, brauche dafür keine Religion.

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https://youtu.be/4yUlE8fG3_A

So entstand der Koran

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Nur Strähnen färben aber nichts buntes.

Hab ich bei meiner 11 jährigen Tochter auch gemacht (pink die Spitzen) aber keine Farbe sondern Tönung das nach Paar Haarwäsche wieder raus ist. Richtig färben nein

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Je nach Dosierung ist das THC eines Joints durchschnittlich 7 bis 12 Stunden lang im Blut nachweisbar, die Spanne reicht bis 27 Stunden. Das Stoffwechselprodukt THC-COOH ist 3-7 Tage lang nachweisbar, bei regelmäßigem Konsum einige Wochen. Im Urin ist THC-COOH bei einem einmaligen Konsum 3-5 Tage und bei regelmäßigem Konsum 4-6 Wochen nachweisbar. 

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Dem Arbeitgeber ist es nicht gestattet, die Toilettenzeiten seiner Mitarbeiter flächendeckend zu überwachen und zu kontrollieren. In Deutschland wird es deshalb rechtlich nicht zulässig sein, die Mitarbeiter für jeden Gang auf die Toilette ein- und ausstempeln zu lassen, um so die Zeiten minutiös festzuhalten. Solche Maßnahmen verstoßen nämlich ebenfalls gegen das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter.

Wie bereits aufgezeigt, stellt eine Unterbrechung der Arbeit für den Besuch der Toilette keine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten dar.

Es kann jedoch Ausnahmen geben, wenn Mitarbeiter die Toilette ungewöhnlich häufig und extrem lange besuchen. Gibt es hierfür keine sachliche Rechtfertigung (z.B. krankheitsbedingte Gründe), kann das den Verdacht eines Missbrauchs begründen.

Generell darf der Gang zur Toilette natürlich nicht unnötig in die Länge gezogen werden. Wenn der Mitarbeiter zum Beispiel auf der Toilette mit seinem Smartphone Nachrichten liest oder sogar ein kleines Nickerchen macht, dann kann das als Arbeitsverweigerung angesehen werden.

Hiergegen darf ein Arbeitgeber dann selbstverständlich vorgehen und ggfs. Sanktionen ergreifen (Abmahnung und im Wiederholungsfall auch die Kündigung).

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Mein Freund hat auch nur Weibliche Charaktere und? Ich die Männlichen, sind nur Fiktive Figuren.Mein Freund würde mir den Vogel zeigen wenn ich es ihm verbieten würde zumal ich nicht das recht habe ihn so ein sch..ß zu verbieten

Lach oh ne

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