Zunächst einmal die Lebnsmittelrechtliche Definition des Mindesthalbarkeitsdatums (MHD): Das MHD gibt den vom Hersteller garantierten Zeitraum an, in dem ein Lebensmittel seine arteigenen EIgenschaften (sprich Geschmack, Konsistenz und eben vor allem gesundheitliche Unbedenlichkeit bei sachgemäßer Lagerung behält.

Als Faustformel (allerdings ohne Gewähr) für Überschreitungen des MHDs sollte man sich die Angabe genauer ansehen:

  1. Ist ein konkreter Tag (zB bei Milchprodukten) angegeben, kann man von einer tolerierbaren Überschreitung von 1-3 Tagen ausgehen, bei sensiblem Frischfleisch, zB Hackfleisch eher weniger.
  2. Bei Angaben, die sich auf das Ende eines Monats beziehen, kann man von tolerierbaren Überschreitung von 4-8 Wochen ausgehen.
  3. Bei Angaben, die sich auf das Ende eines Kalenderjahres beziehen, kann man von tolerierbaren Überschreitung von 3-6 Monaten ausgehen.

Manche Lebensmittel, zB Konservendosen oder Trockenprodukte wie Tütensuppen, besitzen zwas ein MHD, das dies lebensmittelrechtlich vorgeschrieben ist, hier kann man allerdings bei sachgemäßer Lagerung von einer nahezu unendlichen Haltbarkeit (zumindest, was 'Keime' betrifft) ausgegangen werden.

Das MHD wird je nach Lebensmittel tatsächlich bereits min. 1 Jahr vor der Markteinführung getestet. Es setzt sich zum einen aus Erfahrungen mit ähnlichen Produkten, zum Anderen aus Lagerversuchen im Zusammenschluß mit umfangreichen Tests zusammen. So werden die Produkte zB regelmäßig von speziell geschulten Personen verkostet, sowie die Keimbelastung regelmäßig ermittelt. Aus diesen und anderen Test lässt sich dann das MHD ziemlich genau bestimmen.

Was deine Frage betrifft, ein ganz klares JA

(eigenes Zitat, Mindestens haltbar bis Ende :, verändert ;-D)

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There's a thin line between love and hate
Wider divide that you can see between good and bad
There's a grey place between black and white
But everyone does have the right to choose the path that he takes

(Iron Maiden - the thin line between love and hate, 2000)

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Bei Wasser passt die Umrechnung 1 mL = 1 g, denn Wasser hat eine Dichte (definiert als Dichte (rho) = Masse/ Volumen) von annähernd 1.

Schon bei Milch passt die Umrechnung weniger genau, denn Milch hat eine Dichte von ein klein wenig über 1.

Anders sieht das Ganze wieder bei Milchschaum aus. Dies ist ein Gemisch aus Milch und Stickstoff (oder Luft). Sowohl Milch, als auch Stickstoff haben ein Gewicht und eine eigene Dichte. Da jedoch der Stickstoffanteil im Vergleich zur Atmosphäre annähernd die selbe Dichte aufweist, fällt dieser Faktor schonmal nahzu weg. Was bleibt, ist eine geringe Masse mit einen hohen Volumen, woraus eine niedrige Dichte resultiert.

Das heißt konkret, das erst ein weitaus größeres Volumen als 100 mL tatsächlich auch 100 g wiegen.

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Ja, Honig kann gären, dafür müssen allerdings bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sein. Und zwar muss hierfür der Zuckeranteil am Boden auskristallisieren. Die Wasseraktivität des wässrigen Überstandes ist dann u.U. groß genug, um den im Honig von Natur aus enthaltenen Wildhefen eine Gärung zu erlauben.

Die größte "Gefahr", die von den Wildhefen ausgeht, ist eigentlich, dass der Honig durch die unkontrollierte Gärung ungenießbar wird. Solange kein Schimmel wächst, sollte eigentlich keine Gesundheitsgefahr bestehen.

Mal so am Rande, wenn du "Bier-Geruch" schreibst, meinst du dann explizit einen alkoholischen Geruch? Sonst könnte es u.U. nämlich auch sein, dass dein Honig einiges an Hopfenblütepollen enthält, und daher einen deutlichen Hopfenton hat.

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Weil in Deutschland laut § 5a, Abs. 4 der Kosmetik-Verordnung gilt, der besagt, dass Inhaltsstoffe auf kosmetischen Mitteln etc. die Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI, International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) anzuwenden ist. Und nach INCI ist Wasser eben aqua.

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Es spricht jedenfalls nix dagegen, auch weil die Kalorien sind nicht so wild, wie andere hier behaupten.

Legt man als "Volumen" eines Teelöffels die im Netz zu findende Menge von 5 mL (also cm³) fest, und nimmt dann näherungsweise die Dichte von Butter mit ca. 0,95 g/cm³, macht das eine Masse von 4,75 g Erdnussbutter, die einen Kaloriengehalt von ca 600 kcal/100g hat, bleiben noch 19 kcal für den Teelöffel über. Das ist bei einem Tagesbedarf von 2000 kcal ein runder Prozent...

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Weil die Wärmeleitfähigkeit von zB Wasser mit 0,5562 W/(m·K) mehr als 10 mal höher ist als die von Cellulose (0,040 W/(m·K)) ist. Das heißt, Wasser übeträgt die Hitze aus dem Ofen wesentlich schneller als Papier - zum beispiel auf die Hand. Zusätzlich ist Backpapier noch mit Silicon beschichtet, welches eine extrem geringe Wärmekapazität hat, also wenig Wärme "speichert" - und zudem noch das Anbacken verhindert.

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Chloroform ist kreberregend (T = Giftig), von daher gilt:

"Für das Inverkehrbringen von giftigen und sehr giftigen Stoffen und Zubereitungen ist eine Erlaubnis der zuständigen Behörde notwendig (§ 2 Abs. 1), wobei bestimmte Ausnahmen gelten. Eine Erlaubnis erhält, wer die Sachkunde (nach § 5 Abs. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung) nachweist, mindestens 18 Jahre alt ist und die erforderliche Zuverlässigkeit (sprich: keine Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis) besitzt. Bei der Abgabe von giftigen, sehr giftigen, hochentzündlichen und krebserzeugenden Gefahrstoffen gelten die Informations- und Aufzeichnungspflichten des § 3. Der Abgebende muss sich vergewissern, dass der Abnehmer die Erlaubnis- und Anzeigepflichten nach § 2 erfüllt hat und mindestens 18 Jahre alt ist. Schließlich muss der Abgebende bei giftigen, sehr giftigen, brandfördernden, hochentzündlichen oder krebserregenden, mutagenen oder fruchtschädigenden Stoffen und Zubereitungen die Identität des Abnehmers feststellen, sofern sie ihm nicht schon bekannt ist."

Quelle: wikipedia.de

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