Wenn Du mit "eine Aussage machen" eine Anzeige gegen jemanden erstatten, durch eine von Dir getätigte Aussage, meinst, dann geht das. Es gibt die so genannten Online Anzeigen, die Du machen kannst. Jedoch ist das immer so eine Sache. Wenn man beispielsweise einen Durchsuchungsbeschluss beantragen will, dann wird das nur aufgrund einer Online Anzeige schwierig, weil das jeder ohne Probleme machen kann und die Polizei, die StA und der Richter (der über solche Anträge entscheidet) beurteilen müssen wie ernst das gemeint ist, das ist bei einer anonymen Online Anzeige deutlich schwieriger, als wenn jemand zur Dienststelle kommt und auf dem "normalen" Weg eine Anzeige erstattet. Außerdem wird die Polizei, je nachdem um was es geht und wie wichtig es ist rauszubekommen wer Anzeigender ist, Möglichkeiten nutzen, die es auch bei Anzeigen per Telefon und übers Internet gibt, um den Anzeigenden zu ermitteln.
Wenn Du aber z.B. Angst hast, dass der Täter erfährt wer ihn angezeigt hat, gibt es da Möglichkeiten Dich zu schützen. Bei Sexualopfern wird es zum Beispiel eigentlich immer gemacht (außer Geschädigte und Beschuldigter kennen sich sowieso), dass die Daten der/des Geschädigten nicht mit in die Akte kommen, sondern in einen Sonderband, in den auch der Verteidiger und/oder der Beschuldigte keine Einsicht hat.
Du musst Dir aber im Klaren darüber sein, dass Du, falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, fast immer aussagen musst. Wenn Du anonym bleibst, dann natürlich nicht, sofern die Polizei aber ein Interesse daran hat, dass man dich ermittelt und das schafft, dann auch.
Ich würde dennoch immer dazu raten eine Anzeige zu erstatten! Schildere den Beamten die Situation und mögliche Sorgen und Ängste und sie werden Dir helfen!!
P.S.: Falls Du mit einer anonymen Aussage etwas anderes als eine Anzeige gemeint hast, dann lass es mich gerne wissen