Wenn Du -1,25 Dioptrien hast, kannst Du nicht zur Polizei. Ein Kollge, der ursprünglich aus Niedersachsen kommt, musste sich die Augen lasern lassen. In Niedersachsen wurde er wegen den Augen dennoch abgeleht, obwohl sie gelasert waren. Er ist deshalb hier nach Schleswig-Holstein gekommen. Hier kann man mit -1,25 Dioptrien zwar auch kein Polizist werden, aber das Lasern der Augen wird hier anerkannt und man kann es nachm Lasern versuchen.

Zu der Aussage, dass man häufig Polizisten mit Brille sieht: Ja, ist ja klar! Viele brauchen irgendwann eine Sehhilfe, wenn sie älter werden. Der riesen Unterschied ist aber, dass diese zur Einstellung wohl gute Augen hatten! Wenn man erst einmal Beamter auf Lebenszeit ist, dann wird man auch mit -1,25 Dioptrien nicht aus dem Beamtenverhältnis entlassen!

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Also mit Spezialeinheit oder so muss das nicht unbedingt was zu tun haben. In Schleswig-Holstein bekommen alle inzwischen blaue Helme, auch die ganzen Auszubildenden, die später dann evtl. einer Nordlicht-Hunderschaft zugeteilt werden (Einzeldiensthundertschaft). Bei uns haben auch die festen Hunderschaften blaue Helme, egal ob Aufklärungszug oder beispielsweise BFE. Ich denke daher, dass es einfach mit dem Alter der Helme zu tun hat. Kann aber in anderen Bundesländern auch andere Regelungen geben

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Wenn Du mit "eine Aussage machen" eine Anzeige gegen jemanden erstatten, durch eine von Dir getätigte Aussage, meinst, dann geht das. Es gibt die so genannten Online Anzeigen, die Du machen kannst. Jedoch ist das immer so eine Sache. Wenn man beispielsweise einen Durchsuchungsbeschluss beantragen will, dann wird das nur aufgrund einer Online Anzeige schwierig, weil das jeder ohne Probleme machen kann und die Polizei, die StA und der Richter (der über solche Anträge entscheidet) beurteilen müssen wie ernst das gemeint ist, das ist bei einer anonymen Online Anzeige deutlich schwieriger, als wenn jemand zur Dienststelle kommt und auf dem "normalen" Weg eine Anzeige erstattet. Außerdem wird die Polizei, je nachdem um was es geht und wie wichtig es ist rauszubekommen wer Anzeigender ist, Möglichkeiten nutzen, die es auch bei Anzeigen per Telefon und übers Internet gibt, um den Anzeigenden zu ermitteln.

Wenn Du aber z.B. Angst hast, dass der Täter erfährt wer ihn angezeigt hat, gibt es da Möglichkeiten Dich zu schützen. Bei Sexualopfern wird es zum Beispiel eigentlich immer gemacht (außer Geschädigte und Beschuldigter kennen sich sowieso), dass die Daten der/des Geschädigten nicht mit in die Akte kommen, sondern in einen Sonderband, in den auch der Verteidiger und/oder der Beschuldigte keine Einsicht hat.

Du musst Dir aber im Klaren darüber sein, dass Du, falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, fast immer aussagen musst. Wenn Du anonym bleibst, dann natürlich nicht, sofern die Polizei aber ein Interesse daran hat, dass man dich ermittelt und das schafft, dann auch.

Ich würde dennoch immer dazu raten eine Anzeige zu erstatten! Schildere den Beamten die Situation und mögliche Sorgen und Ängste und sie werden Dir helfen!!

P.S.: Falls Du mit einer anonymen Aussage etwas anderes als eine Anzeige gemeint hast, dann lass es mich gerne wissen

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Prinzipiell gibt es drei Bereiche: Schutzpolizei, Wasserschutzpolizei und Kriminalpolizei. Es gibt aber nur wenige Bundesländer (z.B. Hamburg und Schleswig-Holstein), wo Du direkt bei der Kripo anfangen kannst. In den meisten Bundesländern MUSST Du bei der Schutzpolizei anfangen und kannst später eventuell zur Kripo wechseln. Studieren kann man sehr wohl bei der Polizei. In vielen Bundesländern gibt es sogar nur noch den gehobenen Dienst, dort ist es immer ein duales Studium, was Du absolvieren musst. In den Bundesländern, in denen es noch den mittleren Dienst gibt, kann man auch eine Ausbildung machen.

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Mit -3,75 Dioptrien wirst Du bei keiner Polizei genommen werden! Einzige Möglichkeit: Augen lasern lassen. Aber informier Dich vorher in dem jeweiligen Bundesland, wo Du dich bewerben willst. In Schleswig-Holstein kannst Du zum Beispiel mit gelaserten Augen anfangen, in Niedersachsen nehmen sie einen auch mit gelaserten Augen nicht

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Du willst zur Polizei als Kiffer?! Na herzlichen Glückwunsch! Niemand will so jemanden wie Dich als Polizisten auf der Straße haben! Such Dir nen anderen Beruf, der eher zu Deiner Einstellung passt!

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Prinzipiell kannst Du nach dem Ende der Ausbildung überall in dem Bundesland eingesetzt werden. Kommst halt da hin, wo sie jemanden brauchen. Kann nah dran sein, kann aber auch die ganz andere Ecke des Bundeslandes sein!

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Wenn ein Schraubenzieher bei Dir gefunden wurde, mit dem Du Einbrüche begangen hast, kann man 1. leicht die Aufbruchspuren vom Tatort mit dem Schraubenzieher abgleichen und zuordnen, dass mit dem Schraubenzieher aufgebrochen wurde (da er bei Die gefunden wurde, ganz schlecht dann). 2. kann man da evtl. molekulargenetische Spuren dran finden, je nachdem wie oft Du den benutzt hast etc. Die Untersuchungen dauern etwas länger

  1. ich hoffe Du hast draus gelernt und erhälst die gerechte Strafe!!!
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In Schleswig-Holstein darfst du dich einmal nach vorne beugen und dann wird hinten mal geguckt, ob alles "gut aussieht". Ebenso werden die Hoden in die Hand genommen und du musst husten. Ist wie beim Bund.

Aber da brauchst Du dir eh gar keine Gedanken machen, da man bei den Fragen von Deinem Profil lesen kann, dass Du Depressionen hast, schon in stationärer Behandlung warst etc. Dann kannst Du das sowieso vergessen! Und verheimlichen geht auch nicht, weil Du all deine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden musst und stationäre Aufenthalte angeben musst. Such Dir nen anderen Job!

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