kann ich bei der polizei eine anonyme aussage machen?

6 Antworten

Wenn Du mit "eine Aussage machen" eine Anzeige gegen jemanden erstatten, durch eine von Dir getätigte Aussage, meinst, dann geht das. Es gibt die so genannten Online Anzeigen, die Du machen kannst. Jedoch ist das immer so eine Sache. Wenn man beispielsweise einen Durchsuchungsbeschluss beantragen will, dann wird das nur aufgrund einer Online Anzeige schwierig, weil das jeder ohne Probleme machen kann und die Polizei, die StA und der Richter (der über solche Anträge entscheidet) beurteilen müssen wie ernst das gemeint ist, das ist bei einer anonymen Online Anzeige deutlich schwieriger, als wenn jemand zur Dienststelle kommt und auf dem "normalen" Weg eine Anzeige erstattet. Außerdem wird die Polizei, je nachdem um was es geht und wie wichtig es ist rauszubekommen wer Anzeigender ist, Möglichkeiten nutzen, die es auch bei Anzeigen per Telefon und übers Internet gibt, um den Anzeigenden zu ermitteln.

Wenn Du aber z.B. Angst hast, dass der Täter erfährt wer ihn angezeigt hat, gibt es da Möglichkeiten Dich zu schützen. Bei Sexualopfern wird es zum Beispiel eigentlich immer gemacht (außer Geschädigte und Beschuldigter kennen sich sowieso), dass die Daten der/des Geschädigten nicht mit in die Akte kommen, sondern in einen Sonderband, in den auch der Verteidiger und/oder der Beschuldigte keine Einsicht hat.

Du musst Dir aber im Klaren darüber sein, dass Du, falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, fast immer aussagen musst. Wenn Du anonym bleibst, dann natürlich nicht, sofern die Polizei aber ein Interesse daran hat, dass man dich ermittelt und das schafft, dann auch.

Ich würde dennoch immer dazu raten eine Anzeige zu erstatten! Schildere den Beamten die Situation und mögliche Sorgen und Ängste und sie werden Dir helfen!!

P.S.: Falls Du mit einer anonymen Aussage etwas anderes als eine Anzeige gemeint hast, dann lass es mich gerne wissen

Was habt ihr eigentlich immer mit von wegen anonym und sowas?

Also wenn man hinterher Angst haben muss, das Zeitliche zu segnen, dann wäre das ja noch ok.

Aber sonst? Wasch mir den Pelz aber machh mich nicht nass.

Wenn man etwas zu sagen hat, dann steht man dazu. Alles andere wäre übelstes Denuzniantentum und August Heinrich Hoffmann von Fallersleben wusste bereits sehr genau: "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant. ".

Um genau das nicht stattfinden zu lassen, wird die Polizei zwar nicht hingehen und rumlaufen und erzählen, der und der hat das und das gesagt, jedoch spätestens bei Gericht hat der dann Angeklagte ein Recht darauf zu erfahren, wer gegen ihn was behauptet und ihn zur Rede zu stellen.

Nein, weil immer bekannt sein muß, wer die Information gibt. Deine Daten können auf Wunsch vertraulich behandelt werden, aber spätestens vor Gericht hat ein Angeklagter das Recht, dem Zeugen gegenüber zu treten. Stell dir mal vor was alles passieren würde, wenn die Polizei auf anonyme Hinweise reagieren würde?

Vielleicht stellst du mal die Frage etwas genauer. Hast du eine Vorladung ? Oder willst du eine Anzeige machen ?

Ja. Telefonisch zum Beispiel.