Leider ist keine der bisherigen Antworten richtig.

Ein Minijob ist immer ein Nebenjob, aber ein Nebenjob nicht immer ein Minijob!
Bei einem Minijob bist Du FEST angestellt, hast Rechtsanspruch auf bezahlten Urlaub, Krankengeld, Kündigungsschutz, Mutterschutz und einiges mehr...

Hier gibts die beste Erklärung

Hier gibts die Nebenjobs

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Da diese Frage zeitlos ist ;)

einfach mal folgende suchmaschine nutzen: www.startpage.de (das ist die google Maschine,die auch ohne Eure privaten Daten auskommt) und schülerjob + Stadt oder Feirenjob+ Stadt suchen

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Ich würde mal nach Schülerjob oder Ferienjob suchen:
https://www.startpage.com/do/search?q=ferienjob+sch%C3%BClerjob

Aber es gilt:

Jugendliche über 13 Jahren dürfen mit Einwilligung ihrer Eltern werktags zwischen 8 und 18 Uhr aber keinesfalls während der Schulzeit maximal 2h in geeigneten Jobs arbeiten. Beispiele für Schülerjobs sind Nachhilfe geben, Babysitter (Babysitten), oder Zeitungen austragen. 
...

Schüler, die bereits das 15. Lebensjahr vollendet haben, müssen beim Jobben aber ebenfalls Einschränkungen hinnehmen. Es darf maximal vier Wochen im Jahr gearbeitet werden...




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Es gibt auch Minijobs, die nur 1 Tag im Monat ausgeführt werden - 

Vorteil: trotzdem bist Du fest angestellt!

https://www.gelegenheitsjobs.de/minijob/stellenmarkt.php

wenn es kein Minijob ist, würde ich eher davon abraten. Denn dafür brauchst Du (als Freiberufliche) ein Gewerbe, wechselnde Auftraggeber-Firmen (Scheinselbständigkeit), einen Steuerberater, eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung.. den Kram halt, den ein selbständiger braucht.

Als Student mach man doch eher Minijobs oder alternativ kurzfristige Beschäftigungen (auch eine Form des Minijobs).

Noch besser: Werkstudentenjob (da springt am meisten raus, wenn man dauerhaft - befristet arbeitet)
https://www.gelegenheitsjobs.de/jobs/studentenjobs.php#video\_unbefristeter\_studentenjob

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Angebote in Heimarbeit sind grundsätzlich sehr fragwürdig!

Es gibt nur wenig seriöses - und wenn, dann will Dich der Arbeitgeber schon vorher persönlich kennenlernen. Mach Dich bloß nicht "selbständig" denn das rentiert sich  nicht. Da braucht man schon einen größeren (vorbereiteten und durchdachten) Plan. Wenn dann Heimarbeit als Minijob! Aber Vorsicht, siehe hier:
https://www.gutefrage.net/frage/hat-jemand-erfahrung-mit-kugelschreiber-montieren-von-zu-hause-aus?foundIn=list-answers-by-user#answer-232538761

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MLM, Network-Marketing, Strukturvertrieb - Finger weg!

Alle Modelle die im Internet als "Homeoffice" existieren, sind sogenannte Fänger-Modelle und Zeitverschwendung. 

Hier werden ausschließlich falsche Hoffnungen geweckt, z.B.

"verdiene unglaublich viel Geld in kurzer zeit". 

Meist ist keine genaue Beschreibung bei dem "job" dabei, die "Firma ist ein Fantasiename oder eine andere private Person, die darauf reingefallen sind. Indizien sind Bilder mit Geldscheinen, Sätze mit "leichtes & schnelles Geld verdienen", Aussagen wie "ich hab in nur 4 Wochen..." und letztlich eine Homepage als "Firmenhomepage", die die meisten 10 jährigen besser in Wordpress bauen können.Und im Impressum - wenn überhaupt eins da ist - steht meist nur ein Fantasiename ohne rechtlichen Firmenzusatz (GmbH, UG, KG oder irgend eine andere Firmenbezeichnung).
Wenn dann sollte zumindest eine natürlich Person "Hans Wurscht" angegeben sein und eine Festnetznummer.
Wenn Du es wirklich mal wissen willst und es darauf anlegen willst (was ich keinem raten würde), dann ruf einfach mal eine dieser "Firmen" an. Wenn jemand abhebt, dann hörst Du bestimmt nur ein "Hallo?" und bestimmt keinen Firmennamen ;) - ist ja irgend eine Privatperson...

Hier steht es gut zusammengefasst:
http://www.boesefalle.org/index.php/bloss-nicht/34

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Also:
ALG-I:
Es bleiben vom Netto 165 € anrechnungsfrei.
Außerdem ist zwingend darauf zu achten, dass 14,99 Stunden (also 14 Stunden und 59 Minuten) nicht überschritten werden!

ALG-II: 
gelten andere Anrechnungsregelungen. Eine Stundenbegrenzung wie beim ALG-I gibt es nicht. 100 Euro sind frei. Von dem, was du darüber verdienst - also zwischen 100,01 Euro und 1.000,00 Euro sind immer 20% frei.

Beispielrechnung bei 400 Euro Verdienst: 
100 Euro sind frei. Darüber verdienst Du aber ja 300 Euro. Von den 300 Euro sind 20% frei. D.h. 300*20% = 60 Euro. Folglich sind 100 Euro +60 Euro frei: = 160 Euro  
Siehe: http://www.gelegenheitsjobs.de/jobs/minijobs.php

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Seltsam.. normalerweise sollte die Arbeitsagentur eine Umschulung mit Deinem Freund besprechen... und ggf. finanzieren, bevor Sozialleistungen anfallen die die Agentur ja bezahlten muss... vermutlich ist das aber keine "Umschulung", was Du da ansprichst.

Wenn es nämlich nur um den Sachkundenachweis für diese Tätigkeit (bzw. Sachkundeprüfung §34a) geht, dann muss er diesen Schein schon selbst bezahlen - dass ist aber auch keine "Umschulung" sondern nur ein kostenpflichtiger Nachweis...

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