Nö, rausgeschickt ist gelogen. Die haben jetzt grad mal die Sendung im Interent beauftragt, das Paket aber noch nicht mal im Paketshop abgegeben.

Heute kommt das mit Sicherheit nicht mehr. Selbst morgen wäre außergewöhnlich schnell. Ich denke eher übermorgen wirst Du das haben.

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1.Ich versteh einmal nicht ob die Steuer-Identifikationsnummer ein eigenes Papier ist was ich kopieren muss oder oder ob es reicht diese Nummer im Vertrag zu erwähnen.

Nein, Du musst nur die Nr. eintragen. Ruf Dein Finanzamt an, falls Du die nicht weißt. Steht auch auf dem letzten Steuerbescheid.

2. Die Mitgliedsbeschinigung, muss ich das auch separat bei der AOK in meinem Fall beantragen oder ist das diese grüne gelbe Kärtchen was ich bloß kopieren muss?

Hast Du eigentlich damals bekommen bei Deinem AOK-Beitritt. Ruf die einfach an. Falls Deine Mailadresse dort schon gespeichert ist, könnte es per Mail schneller gehen. Nein, das ist weder ein grünes noch ein gelbes Kärtchen sondern ein individuelles Schreiben auf A4.

4. Das mit der Bankverbindung, meine Daten wie BIC usw stehen alle schon im Vertrag drinnen oder muss ich meine Bankkarte auch kopieren?

Es gibt auch Firmen mit ausgelagerter Lohnbuchhaltung. Die wollen einfach ein extra Datenblatt mit Deinen Daten für die Lohnakte. Nein, die wollen nicht Deine Bankkarte. Schreib einfach die IBAN in das Frageformular, sonst kann der Cheff nichts überweisen.

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Wenn du innerhalb der Spur bleibst, musst Du natürlich keinen Richtungswechsel anzeigen. Im Gegenteil, ein Handzeichen könnte so gedeutet werden, dass Du jetzt abbiegen willst, was hier wohl nicht geplant war, wenn ich Dich recht verstanden habe.

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Exmann erpresst mit handyfotos. Was kann ich tun?

Guten Abend,

Ich hoffe mir kann jemand einen Rat geben. Mein Exmann hat einen extremen Groll auf mich mich vor 7 Jahren (!) von ihm getrennt habe, da er in der Beziehung schon gemein und jehzornig war. Wir haben einen gemeinsamen Sohn, das Sorgerecht haben wir beide, eine gerichtliche Vereinbarung dass das Kind bei mir lebt und er ihn jedes zweite Wochenende holt sowie die Ferien zur Hälfte gibt es seit 3 Jahren.

Nun zu meinem Problem... Mein Sohn hat mein altes Handy bekommen. Ich habe Whatsapp darauf gelöscht und alle Bilder gelöscht außer ein paar Familienbilder. Das Handy hat eine neue SIM Karte bekommen bevor ich es meinem Sohn gegeben habe. Er hat es nur zu dem Zweck von Mir oder meinem Exmann angerufen zu werden...

Er nahm es also mit zu meinem Exmann und einige Zeit später erhielt ich einen Brief von meinem Exmann in dem er einige gelöschte sehr private Bilder von mir (zb in Unterwäsche) ausgedruckt hatte und mir dazu schrieb dass ich mich wie eine H**e / B**tch benehmen würde.

Desweiteren kontaktierte er mich per SMS und machte mir Vorwürfe zu Themen die er definitiv nur in meinem alten Whatsapp Verlauf lesen konnte, was er auch zugab, aber mir gleichzeitig sagte, dass müsse ich erstmal beweisen...

Mein Exmann möchte mir schaden und gleichzeitig versucht er dass alleinige Sorgerecht zu bekommen. Er sagte mir er hätte mit einer Anwältin gesprochen und würde nun gerichtlich gegen mich vorgehen da ich solche Bilder auf dem Handy des Kindes hatte (Wie gesagt sie waren 100 % gelöscht). Er möchte das vor Gericht die Bilder gezeigt werden um mich durch den Dreck zu ziehen.

Desweiteren fand er in meinem alten Whatsapp Verlauf Nachrichten in dem ich ihn als Ar***loch bezeichne (chatverlauf mit meiner Freundin). Deswegen will er mich nun wegen Beleidigung verklagen.

Kann er wirklich mit so etwas durchkommen?

PS: ich weiß es war dumm das Handy nicht zurück zu setzen. Es war mir tatsächlich nicht bewusst dass man das alte Whatsapp wieder herstellen kann wenn sogar eine neue Nummer bzw neue Simkarte im Handy ist.

Danke für euren Rat

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Es ist schon erstaunlich wie niederträchtig manche Menschen sein können. Man schwört sich vor dem Traualtar Liebe bis zum Tod und dann kommt so was. Danke für Deine Frage, man kann daraus nur lernen fürs Leben.

Aber zur Sache. Ich bin kein Familienrichter oder auch nur Jurist allgemein. Ob die Bilder auf dem Handy negativ bzgl Sorgerecht auszulegen sind, kann ich juristisch nicht bewerten. Moralisch betrachtet würde ich ganz klar sagen, nein. Als Richter würde ich schon hinterfragen, ob eine Mutter tatsächlich so nachlässig sein kann und eher Deiner Version glauben. Falls Dein Ex auf seine Version besteht, würde ich notfalls auch das Kind befragen, ob es denn überhaupt diese Bilder wahrgenommen hat. Da Kinder immer neugierig sind, würde ein nein, Deine Version stützen. Aber selbst wenn jetzt rauskommt, daß Du so nachlässig warst die Bilder nicht zu löschen. Mein Gott, was ist dramatisch dran, dass ein Kind seine Mutter in Unterwäsche sieht? Hallo? In meiner Kindheit war es absolut normal, daß ich meine Eltern und Geschwister auch mal völlig nackt gesehen habe. Die Einstellung zur Nackheit kann man auch als freie und völlig legitime Erziehungsausrichtung der Eltern werten. Es gibt Familen die jeden Sommer Urlaub am FKK machen. Hab noch nie gelesen, dass solche Kinder Schäden fürs Leben davontrugen. Je nach Alter würde ich mit Deinem Kind auch ganz offen über diese Angelegenheit reden, er muss ja mindestens 7 sein. Hat er die Bilder wahrgenommen? Wenn ja, fand er diese obszön?

Nun noch zur Beleidigung im Whatsapp-chat. Das ist jetzt wirklich lächerlich. Dein Ex muss froh sein, wenn Du nicht eine Anzeige wegen Verletzung des Breifgeheimnisses machst. Der Dialog mit Deiner Freundin geht ihn absolut nichts an. Mir fällt dabei ein Gerichtsurteil ein, welches ich schon vor Jahren gelesen habe. Ein Autofahrer (geschlossener Wagen) regte sich über den vor ihm fahrenden auf und beleidigte diesen im Selbstgespräch. Dieser konnte jedoch Lippen lesen und zeigte den nachfolgenden wegen Beleidigung an. Die Anzeige wurde abgewiesen, da der nachfolgende Autofahrer auf die Vertraulichkeit seiner Worte vertauen durfte. Da sehe ich natürlich ganz klar Parallelen zu Deinem Fall. Dann darf ich jetzt auch nicht mehr mit scharfen Worten Politiker in meiner Post kritisieren. Einfach lächerlich.

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Getränke (Dein Eistee) sind immer mit vollem USt-Satz, derzeit 16% zu versteuern.

Die hat McDonald offenbar mit einem Bruttoanteil von 1,94 EUR herausgerechnet.

Alle Speisen sind seit der Coronaregel mit ermäßigtem Steuersatzt von derzeit 5% zu versteuern.

Auf den überwiegenden Serviceanteil (darfst Dich hinsetzen) kommt es seit Corona nicht mehr an. Ist also egal ob Sofortverzehr oder Mitnahme.

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Hm. 75 EUR für 5 Wochenenden zu je 2h Ich unterstelle mal die 2h die Oma1705 vorgibt).

Sind also 75 EUR für 10h Arbeit. Macht einen Stundenlohn von 7,50 EUR.

Ist in meinen Augen eine eher knappe Bezahlung.

Das MiLG gilt m.E. nicht für minderjährige Ferienjobber.

Würde den Job jetzt so machen und als Einarbeitungszeit betrachten. Natürlich nur wenn der AG alle Abgaben trägt und die 75 EUR netto gemeint sind. Bei Folgeaufträgen würde ich auf den Mindestlohn von derzeit 9,19 EUR hinweisen und mehr verlangen.

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