Moin Jörn!

Es gibt die Standardstöpsel von der Stange, die den Gehörgang verschließen(sollen).

Es gibt aber auch ergonomisch geformte, die ab dem Außenohr versuchen zuzumachen.

Letztere sind für Dauerschwimmer offensichtlich die bessere Wahl.

Im Wettkampf hab ich schon viele damit gesehen, jedoch noch nie jemand mit den "Standardstäbchen".

Ohr ganz dicht machen, fällt also wohl auf, hilft aber wohl auch.

Soll ich mal fragen, woher die das haben?

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Im Alter von 7 Jahren 3x die Woche je 2 Std Schwimmen + 2 Std. Athletik - das ist imho Leistungsgruppe und zwar eine ziemlich intensive. Dürfte inetwa hinkommen mit der Intensität für Landeskader D.

Mit gutem Grund gibt es (noch) keinen Landeskader für 7-Jährige(E?)....

Ich denke mal, daß das etwa zu einem von 1000 Kindern der Altersstufe 7 wirklich paßt. Natürlich kann er das sein, ist es aber wahrscheinlicher nicht.

Schwimmen kann toll sein - ein guter Sport. Aber müssen es, in dem Alter, echt 6 Stunden pro Woche sein?

Ich meine Nein.

Und wenn der bei "Athletik" noch irgendwas mit Gewichten macht, dann meine ich Doppel-Nein.

Vielleicht wird er ja mehrfacher Jahrgangs- Landesmeister.

Dann ist er aber auch bald täglich 2-4 Stunden am Schwimmen, kommt evl. auch noch in ein Bundesleistungszentrum und fällt dann dort irgendwann in der Jugendzeit(15-17) "Leider - aus gesundheitlichen Gründen" raus.

Danach schwimmt er dann(wohl) weiter, wie ein normales Kind.

Kann man machen - muß man aber nicht, denke ich.

2 normale Übungstunden pro Woche reichen dicke für einen 7-Jährigen.

Dann wird er mit 15 mal richtig gut sein und auch mit 18, 28, 38, ... noch schwimmen

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Versuche doch mal, daß Du nur noch unter Wasser ausatmest und das dann auch ordentlich.

Das bringt ne Menge Entlastung - kannste glauben ;-)

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Kaplan?

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--Wenn ich Rauch ganz normal ausatme,dann entweicht er komplett aus dem Mund--

wohl eher selten

Luft entweicht auch nie koplett nur aus dem Mund, seidenn-halbwegs, daß man trainiert darauf ist(Schwimmer..)

Die Nase komplett zu schließen ist uns nunmal nicht gegeben - oder?

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Can. 874 — § 1. Damit jemand zur Übernahme des Patendienstes zugelassen wird, ist erforderlich:

1° er muß vom Täufling selbst bzw. von dessen Eltern oder dem, der deren Stelle vertritt, oder, wenn diese fehlen, vom Pfarrer oder von dem Spender der Taufe dazu bestimmt sein; er muß zudem geeignet und bereit sein, diesen Dienst zu leisten;

2° er muß das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, außer vom Diözesanbischof ist eine andere Altersgrenze festgesetzt oder dem Pfarrer oder dem Spender der Taufe scheint aus gerechtem Grund eine Ausnahme zulässig;

3° er muß katholisch und gefirmt sein sowie das heiligste Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben; auch muß er ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht;

4° er darf mit keiner rechtmäßig verhängten oder festgestellten kanonischen Strafe behaftet sein;

5° er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein.

§ 2. Ein Getaufter, der einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen Paten, und zwar nur als Taufzeuge, zugelassen werden.

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Nicht "Kabel", sondern "Adern".

Irgendwo sollte noch ne blaue Ader sein.

Die Schwarze wird stromführende Phase sein.

Die Gelbe ist/war eigentlich gelb/grün.

Nur wenn Du weißt wo sie endet/beginnt und weißt, was das bedeuet, solltest Du sie als quasi-blaue verwenden.

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Sowas anzuordnen ist eine Notreaktion vieler Schwimmbadbetreiber.

Im Zuge voranschreitenden Gesundheitswahns sind vor Jahren von offensichtlich unbedarften Leuten die Richtlinien zur Wasserqualität enorm verschärft worden. (Sollen aktuell weiter verschärft werden)

Schwimmhallen und Freibäder, die ihre Technik nicht weit ausbauen konnten machten dicht.

Die günstigste Methode ist immer noch die Chlorung, da andere Methoden für viele Bad-Betreiber schlicht unbezahlbar sind (Kein privater Schwimmverein hat mal eben 300.000Euro für sowas über).

Bei Chlorung gelten nun aber Werte, die man oft nur mit Ach und Krach einhalten kann. In USA und Kanada darf man z.B. 10x mehr Chlor eintragen.

Das bißchen erlaubtes Chlor in deutschen Bädern reicht mal eben, um grundlegenden Seuchenschutzbestimmungen gerecht zu werden.

Da darf nicht mehr viel dazukommen.

Wenn noch einer im 25m-Becken pinkelt oder mit shampoogetränktem Badeanzug reinkommt und dann gemessen wird, so ist das Bad dicht!

Alle wollen(politisch) eine sterile Bade- Umgebung und am liebsten in keimlosen Trinkwasser baden.

Dann kann man nicht gleichzeitig mit nem verseuchten Badeanzug reinwollen.

Der ist im Übrigen extra abzuspülen unter klarem Wasser....

Ansonsten werden die Bäder eben dichtgemacht.

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Landläufig, traditionell geantwortet:

Beides ist nicht direkt vergleichbar.

Evl. am Sonntag, wo beide nunmal häufig vorkommen.

Gottesdienst ist evangelisch normal das sonntägliche Treffen. Katholen bezeichnen so eher ne ökomenische Zusammenkunft.

Wortgottesdienst kenn ich bei Ev. gar nicht und ist bei Katholen eine Messe ohne Eucharistiefeier(wäre als ev. das Übliche).

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Da also Evangelen üblicherweise ihren Gottesdienst ohne "Abendmahl" vollziehen, wäre das dann aus katholischer Sicht, ein abgespeckter Gottesdienst, also ein Wortgottesdienst.

Bei Katholiken gibt es lithurgisch 2 Teile im Gottesdienst. Wortgottesdienst und Eucharistie ... Das ergibt dann die normal übliche Messe.

Evangelisch gibt es auch beide Teile, aber normal üblich ist nur der (Wort-)Gottesdienst.

Kommt das ev. Abendmahl mal dazu(Ostern, Weihnachten), dann wird es extra erwähnt.

Bei Katholen wird seine Weglassung extra erwähnt.

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