Es kommt ein bisschen darauf an, ob du frisch aus der Ausbildung kommst oder schon x Jahre Berufserfahrung und ob du dich aus einer festen Anstellung heraus bewirbst etc.

Wenn man nichts über den beruflichen Hintergrund der jew. Person weiß, kann man nicht sehr spezifisch antworten.

Wenn du schon Berufserfahrung hast, wird man dich sicher nach angewendetem Fachwissen in deinen bisherigen Arbeitsprojekten fragen, welche Vorgehensweisen und Werkzeuge du dort angewendet hast und falls du Weiterbildungen gemacht hast, wird man dich nach der Motivation/Ziele dafür fragen und wie du das Gelernt umgesetzt hast.

Ansonsten ganz normal, höflich versuchen den bestmöglichen Eindruck zu machen, und dem Unternehmen eine höfliche Absage erteilen, wenn dein Gegenüber bei dir keinen guten Eindruck hinterlässt.

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Über karriere tutor ist im August 2020 ein Artikel im Spiegel erschienen (in Gugl "karriere tutor Spiegel" eingeben und dann oben auf "News klicken", dann wird der Artikel angezeigt).

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@eule721: du bist hier wohl im falschen Forum gelandet - hier ist nicht dummeantwort.de. Die TE hat explizit darum gebeten, solche Antworten nicht zu posten, weil die meisten Antworten zu dieser gesuchten Insektenart bzw. Suchergebnisse entweder Fruchtfliege oder Trauermücke lauten und die dazu genannten Bekämpfungsmethoden eben nicht funktionieren.
"Die werden schon wieder weggehen" ist auch ein hirnrissiger Tip, denn Parasiten gehen nicht einfach so wieder weg, solange deren Nahrungsquelle/Lebensraum bestehen bleibt.

Fruchtfliegen (Drosophila) gehen auf Obst, haben einen braunen Körper und rote Augen, Trauermücken haben einen länglichen, schwarzen Körper.

@snuki25: deine Beschreibung erinnert eher an die Buckelfliege (megaselia scalaris), das sprungartige Bewegungsmuster ist bei diesen Fliegen sehr auffällig (daher auch der alternative Name Rennfliege).

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Aus dem BtmG geht eindeutig hervor, daß in Deutschland der Umgang von allen Teilen der psilocybinhaltigen Pilze, also auch das Myzel, die Sporen und die Sklerotien, strafbar ist, WENN SIE ZU RAUSCHZWECKEN VORGESEHEN SIND.Oder wenn sie zur Zucht dienen sollen.

Basta!

Wenn du also glaubhaft machen kannst, daß du sie nur zu rein mykologischen Zwecken besitzt, und dann auch noch in einer "geringen Menge" (bis zu drei Konsumeinheiten), dann weißt du, woran du da rechtlich bist.

Auf Aussagen wie von oopfabi würde ich mich besser nicht verlassen.

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