Hallo!

Das Personenbeförderungsgesetz ist so aufgebaut, dass derjenige der in der Genehmigungsurkunde eingetragen ist (Geschäftsführer nach dem PBefG) voll haftet.

GESCHÄFTSFÜHRERTÄTIGKEIT gemäß PBefG

Information zur Einsetzung eines Geschäftsführers gem. PBefG bei Antrag- stellern, die als Unternehmer eine Genehmigung im Taxi- und Mietwagenver- kehr beantragen.

Folgende Punkte sollten bei der Antragsstellung beachtet werden, um einen Umgehungstatbestand (§ 6 PBefG) und somit unlauteren Wettbewerb zu vermeiden:

1. Wurde zwischen dem Antragsteller und dem Geschäftsführer ein entsprechender schriftlicher Vertrag abgeschlossen, so sollte eine branchenübliche Vergütung für eine Geschäftsführertätigkeit nachgewiesen werden.

2. Wird die Vergütung monatlich in geeigneter Form nachgewiesen (Lohn- abrechnung)

3. Ist der angestellte Geschäftsführer pflichtversichert und werden die Sozialab- gaben und die Lohnsteuer entrichtet?

4. Ist die ganztägige Geschäftsführung des Geschäftsführers gem. PBefG gewährleistet?

5. Besitzt der Geschäftsführer die alleinige Zeichnungsberechtigung für alle Belange des Taxi- und Mietwagenunternehmens?

6. Verfügt der Geschäftsführer über die alleinige Bankvollmacht für das Geschäfts- konto des Taxiunternehmens?

7. Ist gewährleistet, dass der Geschäftsführer im Rechts- und Geschäftsverkehr des Taxi- und Mietwagenunternehmens auftritt?

8. Werden die Kündigungszeiten oder die befristeten Geschäftsführerzeiten deutlich angesprochen?

Erst nach Erfüllung der subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen sowie der o. g. Mindestanforderungen kann der Geschäftsführer gem. PBefG die notwendige Genehmigung zur Führung der Geschäfte in einem Taxen- und Mietwagenunternehmen - in Absprache mit den Genehmigungsbehörden - erhalten.

Weitere Infos findest Du unter https://www.ihk-muenchen.de/Neuer-Ordner/20210528-merkblatt-taxi-mietwagenverkehr-2.pdf

Also überlege Dir gut was Du machst. Es muss eindeutig klar sein, dass wenn Du in der Genehmigungsurkunde stehst, Du auch das Sagen hast und sonst niemand!

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Warte bis zum 2. August 2021. Dann entfällt in Deutschland die schwere Ortskundeprüfung und du brauchst nur noch einen leichten Sachkundenachwies.

Ansonsten ruf bei deiner Taxizentrale vor Ort an. Die wissen wer aktuell Fahrer sucht und helfen dir bei der Antragsstellung.

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Nach derzeitiger Rechtslage muss ein Fahrer in Deutschland drei Voraussetzungen erfüllen, um Personenbeförderungsunternehmer zu werden : Er muss einen Personenbeförderungsschein, den sogenannten P-Schein, besitzen. Er muss ein Gewerbe anmelden und die Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagenverkehr bei der IHK ablegen.

Am best du wendest dich an deine IHK vor Ort. Die beraten dich kostenlos.

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Hallo, wir haben selbst mehrere Stretchlimousine im Fuhrpark.

Ein Lincoln Town Car oder Chrysler 300 C kann mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden. Für einen gestrechten Hummer brauchst du schon die Führerscheinklasse C1, da das zulässige Gesamtgewicht bei 4,5 t liegt.

Fahrgäste darfst du dabei nicht befördern!

Um mit einer Stretchlimousine gewerblich fahren und Personen befördern zu dürfen, brauchst du noch einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung (kurz PBS) für den Verkehr mit Mietwagen.

Dafür musst du mindestens 21 Jahre alt und musst mindestens zwei Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B sein.

Und selbst dann hättest du bei uns im Unternehmen keine Chance, da wir ausschließlich im Limousinenbereich erfahrene Chauffeure einsetzen. Die schon vor ab einige Jahre als Bus- oder Taxi-/Mietwagenfahrer gearbeitet haben.

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