Brieftaube,Brief,PC oder Laptop

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Wenn ein Lehrer einen Toilettengang verweigert, kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben. Zu denken ist dabei an Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) und Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 171 StGB). Körperverletzung (§ 223 StGB) ist jede üble Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt. Auch bei Arbeiten darfst du auf die Toilette

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