Rechtlich gesehen darf jede Person ab Erreichen der Volljährigkeit eine Sterilisation durchführen lassen. Weitere Voraussetzungen dafür sind, dass die betreffende Frau sich der Tragweite ihres Entschlusses vollkommen klar ist. Der/die behandelnde Arzt/Ärztin muss sich sicher sein, dass die Patientin verstanden hat, welche Folgen der Eingriff für sie haben wird. Der Informationsbedarf geht in diesem Fall weit über die routinemäßige Aufklärung über die Risiken chirurgischer Behandlungen hinaus.
Mediziner dürfen es ablehnen, eine Patientin zu sterilisieren, wenn sie Bedenken bezüglich der psychischen Folgen haben. Der Eingriff muss zwar nicht zwingend endgültig sein. Dennoch stellt er einen entscheidenden Schritt dar, der nur schwer wieder rückgängig gemacht werden kann. Daher werden die wenigsten Ärzte eine Sterilisation vor dem 35. Lebensjahr befürworten.
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