Muss ich denen sagen wo ich hin will und wo ich herkomme?
Nein. Aber dann können sie die Befragung auch auf dem Revier weiterführen...
Müssen die mir den Grund nennen warum sie mich kontrollieren?
Nein. Im Rahmen eine Allgemeinen Verkehrskontrolle können sie Dich immer kontrollieren. Ausserdem sind sie immer zu zweit. Glaubst Du im Ernst, eine Krähe würde der anderen das Auge aushacken, wenn Du es drauf ankommen ließest?
Dürfen die mich und meine Sachen bei so einer Kontrolle ohne trifftigen Grund durchsuchen?
Ohne trifftigen Grund nicht. Ob Du ihre Gründe für triftig erachtest oder nicht, spielt jeoch nur eine sehr untergeordnete Rolle. Der gemeine Cop wird seine Verbeamtung aber nicht riskieren, um Dich zu piesacken.
Also allgemein, was sind meine Rechte und Pflichten?
Du musst Dich ausweisen. Ansonsten gar nichts, ausser geltendes Recht beachten. Ich denke da an Widerstand gegen die Staatsgewalt. Wenn sie der Meinung sind, das es hinreichende Verdachtsmomente gegen Dich gibt, können sie Dich vorläufig festnehmen und zur Vernehmung auf die Wache mit nehmen. Dein Wagen bleibt stehen.
ähm - DH
allerdings eine abschliessende frage:
dürfen die einen von der öffentlichen strasse auf ein privatgelände lotsen und dort eine "allgemeine" verkehrskontrolle durchführen? weil - allgemein kontrollieren dürfen sie ja bloss im öffentlichen verkehrsraum???