Einer Mahnung bedarf es überhaupt nicht, um einen gerichtlichen Mahnbescheid und danach einen Vollstreckungsbescheid vor Gericht zu beantragen. Wenn ,dann müßt Ihr diese optisch schon auffälligen Bescheide ja auch erhalten haben. Ich finde es nur äußerst eigenartig, dass sich nach einem angeblichen Vollstreckungsbescheid ein Inkassobüro bei Euch meldet, denn normal käme dann eine Einladung von einem Gerichtsvollzieher. Nach 5 Jahren ist natürlich eine Forderung sowieso verjährt ohne Vollstreckungsbescheid. Wenn dieser allerdings wirklich vorliegen sollte, verliert dieser nach 4 Jahren seine Wirkung, wenn zwischenzeitlich kein Gerichtsvollzieher gekommen ist. Nach einem Offenbarungseid wären dies 3 Jahre, wenn Ihr davon danach nichts mehr hört, also zahlungsunfähig wärt. Ich würde darauf erstmal gar nicht mehr reagieren und es als Betrug werten

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die Abhängigkeit macht den Unterschied und dann wird die Dosierung auch schnell steigen

ein früherer Lehrer sagte mal: Wehret den Anfängen

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Ich verstehe jetzt das Problem nicht so ganz , da diese Reisebeschränkungen gelockert werden und Restaurants und Hotels jetzt langsam auch wieder öffnen und bis September sähe das Ganze wahrscheinlich ja noch freundlicher aus

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bei solchen Partnervermittlungsplattformen sollte es doch mittlerweile bekannt sein, dass diese sehr unseriös sind, es zu keiner ernsthaften Partnervermittlung kommen wird und dort Lockvögel arbeiten. Also: Du brauchst Dich nicht weiter zu bemühen, sie um ein weiteres date zu bemühen. Achte mal darauf in diesem Zusammenhang auf den Werbeslogan von parship: alle 11 Minuten verliebt einer auf......gibt dieses jetzt nicht einen Sinn? Normalerweise müssten sich doch zwei gleichzeitig verlieben

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