http://www.meduniwien.ac.at/hp/gerichtsmedizin/allgemeine-informationen/ausbildung-zum-facharzt-fuer-gerichtsmedizin/
Ausbildung zum Facharzt für Gerichtsmedizin
Das Sonderfach Gerichtsmedizin umfasst die angewandte Medizin, Toxikologie, Serologie und Spurenkunde im Dienste der Gerichtsbarkeit, der öffentlichen Sicherheit und des Gesundheitswesens, insbesondere die Untersuchung, Beurteilung, Rekonstruktion und Aufklärung im Zusammenhang mit natürlichen und gewaltsamen Todesfällen, Körperverletzungen, Gesundheitsschädigungen und Verletzungsfolgen bei Lebenden, Vergiftungen, der Wirkung von Alkohol und Suchtgiften, Leichen und Leichenteilen zur Identitätsfeststellung, Sexualdelikten, Kindesmisshandlungen, strittigen Abstammungsverhältnissen, medizinischen Behandlungsfehlern, Spuren und Spurenbildern sowie die medizinisch-fachliche Bearbeitung von medizinisch-juristischen Fragen, insbesondere die Tätigkeit als Sachverständige/-r vor Gerichten und Verwaltungsbehörden.
Umfang der Ausbildung:
Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin (Dauer: 6 Jahre)
6 Jahre Ausbildung zum Facharzt für Gerichtsmedizin, unterteilt in:
Hauptfach: 4 Jahre
Gebundene Wahlnebenfächer (Pflicht):1 Jahr in einem oder mehreren der folgenden Sonderfächer, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist: Anästhesiologie und Intensivmedizin, Arbeitsmedizin, Augenheilkunde und Optometrie, Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-, Nasen und Ohrenkrankheiten, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin, Kinder- und Jugendchirurgie, Kinder- und Jugendheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Lungenkrankheiten, Medizinische Leistungsphysiologie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Nuklearmedizin, Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation, Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie, Psychiatrie, Radiologie, Strahlentherapie-Radioonkologie, Unfallchirurgie, Urologie
Freie Wahlnebenfächer: 1 Jahr in einem Sonderfach, mehreren Sonderfächern nach Wahl oder im Hauptfach, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist.
» Abschluss der Ausbildung durch die Facharztprüfung
==> Facharztinhalten
==> Prüfungsinhalte (Rasterzeugnis)
Inhalt und Umfang der für das Hauptfach erforderlichen Kenntnisse und Fertigleiten
Kenntnisse auf dem Gebiet der klassischen Gerichtsmedizin (Tod, Leichenveränderungen, Totenbeschau, Verletzungslehre, Verletzungsarten und deren Entstehung)
Kenntnisse der normalen und pathologischen Anatomie (natürlicher Tod); Obduktionslehre und spezielle Obduktionstechnik (Embryo, Neugeborenes, Säugling, Verkehrsunfall, mors in tabula);
Identifikation (Katastrophenmedizin);
Verkehrsmedizin (Untersuchungen an Leichen und Lebenden, spezielle Obduktionstechnik, Biomechanik, Verkehrstüchtigkeit, Verkehrstauglichkeit);
Schwangerschaftsabbruch, krimineller Abortus;
Abstammungsfragen, Zeugungsfähigkeit, Paternitätsserologie, Erbbiologie, Humangenetik, Untersuchung bei Sexualdelikten, Kindesmisshandlung, Untersuchung von Sexualtätern;
Kenntnisse der Toxikologie, insbesondere Erkennung von Vergiftungen mit typischen Veränderungen und Morphologie der Vergiftungen;
Alkohollehre (Nachweis, Wirkung, Begutachtung);
Suchtgiftlehre (Nachweis, Wirkung, Begutachtung);
biologische Spurenkunde (Blut, Samenflüssigkeit, Schweiß, Haare, Harn, Kot), chemische, physikalische, mikroskopische und spurenkundliche Nachweismethoden;
Kenntnisse arbeits- und umweltbedingter Erkrankungen;
Dokumentation (Befund und Gutachten, Beschreibung und Sicherung von Spurenmaterial, Fotografie, spezielle Mikroskopie, Asservierung und Konservierung von Leichen und Leichenteilen)
Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere des Straf- und Zivilrechts, sowie auf dem Gebiet des Gesundheitswesens;
Begutachtungen, insbesondere Sachverständigenwesen, Begutachtung der Invalidität, Verhandlungs-, Arbeits-, Haftfähigkeit, Verletzungen und Verletzungsfolgen beim Lebenden, Entstehungsweisen der Verletzungen, Begutachtung ärztlicher Fehlhandlungen, insbesondere mors in tabula, Narkosezwischenfall und Transfusionszwischenfall.
Zertifizierung als allgemein beeideter und zertifizierter Sachverständiger:
Laut §125 StPO handelt es sich bei einem Sachverständigen um eine Person, die aufgrund besonderen Sachwissens in der Lage ist beweiserhebliche Tatsachen festzustellen oder aus diesen rechtsrelevante Schlüsse zu ziehen und sie zu begründen. Als Sachverständiger versteht sich also eine Person mit einem überdurchschnittlichen fachlichen Wissen, in der Regel durch ein Hochschulstudium mit Abschluss erworben, und entsprechender Erfahrung auf einem Gebiet.