Die Schule ist ein öffentliches Gebäude mit eigener Verwaltung etc. Die Amtssprache im Unterricht ist Deutsch, auch im Fremdsprachunterricht (ausgenommen die unterrichtsbegleitende Fremdsprache), d.h. daß bspw. im Englischunterricht Englisch gesprochen wird, solang es dem Zweck des Erlernens der Fremdsprache dient, sonst wird Deutsch gesprochen.
Das gilt auch für Gruppenarbeiten, denn der Lehrer muß auch das Arbeitsverhalten in Gruppen beobachten und verstehen können. Zumal es vermieden werden soll, daß Schüler über Schulkameraden oder Lehrer lästern.